Sie sind so etwas wie die Königsdisziplin des Erneuerbaren-Marktes und aus Sicht der Europäischen Union das ideale Paket für ökostromhungrige Stadtwerke und Industrieunternehmen. Und sie dürften bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine große Rolle spielen: Power-Purchase-Agreements, kurz PPAs. Gemeint sind langfristige Stromlieferverträge mit erneuerbaren Energien, die Verbrauchern gesicherten Grünstrom liefern, aber häufig mit viel Aufwand und Risiko verbunden sind.
Auch im Bundeswirtschaftsministerium haben PPAs einen hohen Stellenwert. Sie mindern die Risiken für Investoren, ließ Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in ihrem Zehn-Punkte-Plan festhalten. Ihr Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Rouenhoff (CDU) bezeichnete PPAs bei einer Branchenveranstaltung im September 2025 als "wichtiges Instrument" im Strommarktdesign der Zukunft. Entsprechend groß sind nun die Erwartungen.
Nach einer Hochphase in der Energiekrise hatten es PPAs in Deutschland inmitten gefallener Stromgroßhandelspreise und sich häufender Negativstunden in den vergangenen Jahren schwer, sich gegen staatliche Förderinstrumente zu behaupten. "Warum ein PPA zu 60 Euro abschließen, wenn der Gesetzgeber 70 Euro garantiert?", erläutert Stefan Sewckow, erfahrener Handelsexperte und Manager beim Schweizer Energiekonzern BKW. "PPAs sind aktuell vor allem für ausgeförderte Anlagen interessant."
Gerade bei mehrjährigen Laufzeiten sind den Banken, die als Zwischenfinanzierer gebraucht werden, die Unsicherheiten zudem oft zu groß. Genau hier setzen die Forderungen aus der Branche an.
Energiebranche drängt auf staatliche Garantien
Unisono fordern führende Energieverbände, dass der Staat das Ausfallrisiko für PPA-Abnehmer absichern soll. "Dies senkt zum einen insgesamt die PPA-Preise, da die Finanzierungskosten aufgrund der Besicherung über die Bonität des Staates sinken", schreibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Zudem können erst durch eine Besicherung langfristige PPAs abgeschlossen werden, die auch einen ungeförderten Neubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglichen."
Durch staatliche Bürgschaften gewinne der PPA-Markt "klar an Attraktivität", findet der Stadtwerkeverband VKU. Eine staatliche Absicherung ermögliche es auch kleinen und mittleren Unternehmen, langfristige PPAs abzuschließen, schreibt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE).
Die Rufe wurden offenbar erhört. Staatssekretär Rouenhoff stellte bereits eine Risikoabsicherung durch die staatliche Förderbank KfW in Aussicht. Was genau das Wirtschaftsministerium plant, ist allerdings noch nicht bekannt.
Staatliche Absicherung im PPA-Land Spanien
In Europa gibt es mindestens drei Länder, die PPAs staatlich absichern. Im vergangenen Jahr fertigte die Marktoffensive Erneuerbare Energien, ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur (Dena), eine ausführliche Analyse dazu an.
Da ist Spanien, wo der größte PPA-Markt des Kontinents beheimatet ist. Die staatliche Absicherung ist dort auf die stromintensive Industrie beschränkt: Die Unternehmen müssen mindestens zehn Prozent ihres jährlichen Verbrauchs über PPAs mit erneuerbaren Energien decken. Die Stromlieferverträge müssen zudem eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben.
Laut Dena-Analyse stellt Spanien zwei Arten von Garantien bereit: Die erste schützt Finanzinstitute, die Bankgarantien im Rahmen eines PPAs ausstellen. Die zweite schützt Stromerzeuger vor dem Risiko, dass Abnehmer nicht zahlen.
Die Garantien sichern bis zu 80 Prozent etwaiger Verluste ab. Sie werden vom staatlichen Unternehmen Cesce bereitgestellt. Entsprechend gilt die Bonität des spanischen Staates.
In Frankreich ist laut Dena die öffentliche Investitionsbank Bpifrance für die Absicherung verantwortlich. Berechtigt sind dort ausschließlich heimische Stromabnehmer im Rohstoffabbau- oder Fertigungssektor. Der Strom muss zudem aus französischen Photovoltaik- oder Windkraftanlagen an Land stammen, die neu ans Netz gehen. Die PPA-Laufzeit muss mindestens zehn Jahre betragen.
Die Garantie greift, wenn der Stromabnehmer nicht zahlt. Sie deckt 80 Prozent der Differenz zwischen dem monatlichen Spotpreis und dem PPA-Preis ab.
Norwegen setzt auf zwei PPA-Garantien
Auch Norwegen hat eine staatliche Absicherung von PPAs aufgesetzt. Hier stellt die Exportkreditagentur Eksfin Garantien bereit. Sie bietet laut Dena zwei Produkte an: Garantien für Stromerzeuger, falls der Abnehmer nicht zahlt, sowie Garantien für Banken oder Kreditgeber zur Absicherung von Darlehen für Vorauszahlungen im Rahmen von PPAs.
Die Abnehmer müssen mehr als zehn Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr verbrauchen und der Holz-, Chemie- oder Metallindustrie angehören. Auf der Erzeugerseite gibt es keine spezifischen Technologie- oder Standortbeschränkungen.
Zahlt der Abnehmer nicht, hat die Kreditagentur Eksfin das Recht, in den Vertrag einzusteigen und die Verantwortung für den Stromverkauf zu übernehmen. Wenn die Stromerlöse dann unter den PPA-Preisen liegen, zahlt Eksfin dem Produzenten 80 Prozent der Differenz zwischen dem jährlichen durchschnittlichen Spotpreis und dem vertraglichen PPA-Preis.
Norwegisches Modell als Vorbild
In der deutschen Energiebranche scheint das norwegische Modell hoch im Kurs zu stehen. Zuletzt machte sich auch der BDEW in einem Positionspapier dafür stark.
Hinweis: Die vollständige Dena-Analyse "Risikoabsicherung für PPAs", aus der hier ausführlich zitiert wurde, finden Sie hier.






