Hinweis: In einer ersten Fassung dieses Textes hieß es, dass die Biotreppe nur für Gasheizungen gilt, die ab 2029 neu eingebaut werden. Tatsächlich gilt sie aber bereits seit 2024. Das haben wir korrigiert.
Im Grunde legten Union und SPD am Dienstagabend nicht nur die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vor, sondern für ein ganzes Wärmepaket. Am Tag danach gab es an mancher Stelle etwas mehr Klarheit. Ein Überblick:
Wie genau funktionieren Biotreppe und Grüngasquote?
Für Gaskunden bedeutet dies Folgendes: Wer seit vollständigem Inkrafttreten der GEG-Novelle 2024 eine neue Gasheizung eingebaut hat oder dies noch tun wird, unterliegt bereits jetzt einer Biotreppe – und muss ab 2029 einen Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan vorweisen. Dasselbe gilt für alle, die nach Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes eine Gas- oder Ölheizung einbauen.
Dieser Mindestanteil soll nun ab 2029 bei zehn Prozent liegen. Für Heizungen, die bereits nach dem geltenden GEG der Biotreppe unterlagen, bedeutet das eine Erleichterung: Nach bisherigem Recht wären ab 2029 mindestens 15 Prozent fällig geworden. Die Anforderungen werden laut den Eckpunkten "an die neue Regelung angeglichen" – auf welches konkrete Niveau, ließen Union und SPD bislang offen.
Den weiteren Anstieg über zehn Prozent hinaus bis 2040 will die Koalition in drei weiteren Schritten im Gesetz festlegen. Auf welches Niveau diese führen, ist noch offen.
Für Gasversorger noch wichtiger dürfte die zweite Quote werden, die eine Grüngasquote im klassischen Sinn ist. Inverkehrbringer von Gas müssen ihr Portfolio schrittweise vergrünen. Startzeitpunkt ist das Jahr 2028. Begonnen werden soll mit "bis zu einem Prozent". Sektoren wie beispielsweise die Industrie und das Gewerbe sollen von der Quote ausgenommen werden.
Doch wie stehen Biotreppe und klassische Grüngasquote zueinander? Die Grüngasquote wird auf die Biotreppe angerechnet, heißt es in den Eckpunkten. Das könnte folgendermaßen erfolgen, wie ein Koalitionsvertreter der ZFK erklärte: Ein Kunde baut 2029 eine neue Gasheizung ein. Dann wird eine Biotreppen-Quote von mindestens zehn Prozent fällig. Wenn aber zu diesem Zeitpunkt die Grüngasquote bei einem Prozent liegt, könnte für den Haushalt auch eine Beimischungsquote von neun Prozent ausreichen. Prüfen soll die Einhaltung der Vorgaben übrigens der Schornsteinfeger im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung.
Biotreppe im Habeck-Gesetz
Seitenaspekt
In den parlamentarischen Beratungen wurde 2023 das Gebäudeenergiegesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) deutlich verändert. In diesem Zuge wurde schon damals eine Art Biotreppe eingebaut. Gasheizungen, die vor Abschluss der kommunalen Wärmepläne neu in Betrieb genommen werden, sollten ab 2029 zu mindestens 15 Prozent mit klimafreundlichen Gasen betrieben werden. 2035 sollte der Wert auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent steigen. Diese Anforderungen sollen an die neue Regelung angeglichen werden.
Welche Biogaszahlen legten Union und SPD zugrunde?
Studien des Deutschen Biomasseforschungszentrums, der Deutschen Energie-Agentur (Dena) und des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) spielten für die Verhandler von Union und SPD nach ZFK-Informationen eine zentrale Rolle.
So schätzte das Deutsche Biomasseforschungszentrum mobilisierbare technische Potenziale biogener Abfälle und Reststoffe in Deutschland mittelfristig auf bis zu 76 Terawattstunden (TWh) pro Jahr. Die Studie stammt aus dem Jahr 2022.
Zwei Jahre später analysierte die Dena das Biomethanpotenzial in Deutschland. Union und SPD notierten auf dieser Basis eine Spannbreite von 30 bis 50 TWh. Tatsächlich fußen die in der Studie genannten 50 TWh erneut auf Schätzungen des Biomasseforschungszentrums aus dem Jahr 2023.
Die 30 TWh kommen demnach von anderen Studien. Namentlich genannt wird das Umweltbundesamt, das 2018 allerdings lediglich Auftraggeber einer entsprechenden Untersuchung war. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES).
Dieselbe Forschungseinrichtung veröffentlichte im vergangenen Jahr eine neue Untersuchung, die ebenfalls Eingang in die schwarz-roten Verhandlungen fand. Demnach kam sie für das Jahr 2035 mit Infrastruktureinschränkung auf ein Biomethanpotenzial zwischen 50 und 105 TWh. Den Auftrag für die Arbeit erhielt das IZES 2025 vom Fachverband Biogas.
Mehr zur IZES-Studie: Biogas könnte Erdgas schneller ersetzen als gedacht
Der Fachverband Biogas war in eigenen Schätzungen übrigens noch optimistischer. Vor drei Jahren sah er das Biogas-Potenzial sogar bei 112 TWh bis zum Jahr 2030. Zur Klarstellung: Diese Zahl wurde von Union und SPD nach eigener Darstellung nicht verwendet.
Einige Zahlen zur Einordnung: Im vergangenen Jahr lag der Gasverbrauch für ganz Deutschland bei 864 TWh. 40 Prozent davon wurden von Haushalten und Gewerbe verbraucht, der Rest entfiel auf die Industrie.
Nach Angaben des Energieverbands BDEW lag im Jahr 2024 der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten bei rund 245 Terawattstunden (TWh). Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser perspektivisch sinken.
Rund 10 TWh Biogas wurden im vergangenen Jahr ins Netz gespeist. Das waren etwa 1,2 Prozent des Gasverbrauchs in Deutschland. Heißt: Zumindest die Ein-Prozent-Vorgabe zu Beginn der Grüngasquote dürfte noch locker zu erreichen sein. Große Fragezeichen gibt es für die Zeit danach – je nachdem, wie steil die Quote nach oben geht. Die Gasverbrauchszahlen aus dem vergangenen Jahr stammen von der Bundesnetzagentur.
Wie teuer sind Biogastarife überhaupt?
Für die kommenden Jahre, wenn die Neuregelungen greifen sollen, lässt sich das natürlich noch nicht sagen. Trotzdem gaben Union und SPD zumindest Richtgrößen an. Demnach liegen die Mehrkosten für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden (kWh) zurzeit bei bis zu 0,8 Cent pro kWh. Wichtig zu wissen: Für den klimafreundlichen Anteil fällt kaum bis gar kein CO2-Preis an.
Das Vergleichsportal Verivox hat eigene Berechnungen angestellt – und kommt zu höheren Preisunterschieden. Es zählt derzeit nach eigener Aussage 164 Biogastarife mit einem Biomethananteil von 10 Prozent. Demnach kosten diese Tarife insgesamt rund 12 Cent pro kWh. Die Preisspanne liegt zwischen 10 und 16 Cent pro kWh.
Biogastarife mit einem Biomethananteil von 15 Prozent kosten im Durchschnitt 13,7 Cent pro kWh, wobei die Preise zwischen 9 und 17 Cent pro kWh schwanken. "Damit sind die Tarife rund 25 Prozent teurer als herkömmliche Erdgastarife", bilanziert Verivox.
Wie geht es mit der Heizungsförderung weiter?
Verivox weist in seiner Analyse auch darauf hin, dass 2025 das Heizen mit Wärmepumpen rund 40 Prozent günstiger war als mit Gas. Selbst weniger effiziente Wärmepumpen seien rund elf Prozent günstiger gewesen.
Ein Nachteil von Wärmepumpen sind die vergleichsweise hohen Anschaffungskosten. Deshalb ist der Heizungsbranche auch ein Festhalten an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) so wichtig.
Immerhin: Union und SPD wollen eine "auskömmliche" Finanzierung der BEG mindestens bis 2029 sicherstellen. Und: Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin nicht gefördert werden.
Wie genau auskömmlich definiert wird, blieb allerdings auch am Mittwoch offen. In der Vergangenheit forderte die Union eine Kürzung der Fördermittel, während die SPD zumindest eine stärkere soziale Ausrichtung des Programms verlangte.
Wie geht es insgesamt mit dem Wärmepaket weiter?
Der schwarz-rote Wärmekompromiss betrifft nicht nur das Gebäudeenergiegesetz, sondern auch das kommunale Wärmeplanungsgesetz. Zudem sollen die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung novelliert werden. Auch das Fernwärme-Förderprogramm BEW soll gesetzlich geregelt werden. Und dann kündigten Union und SPD noch ein gesondertes Wärmegesetz an, in dem möglicherweise die Stärkung der Preisaufsicht und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle geregelt werden.
Doch bis wann soll das alles klappen? Fast durchgehend ist erst einmal das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium am Zug, das ganz nebenbei auch noch das Gaspaket, die Kraftwerksstrategie, das Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorantreiben muss. Zwei Ausnahmen gibt es: Die Federführung bei der Reform des Wärmeplanungsgesetzes liegt im SPD-geführten Bundesbauministerium. Den Erstaufschlag bei der Wärmelieferverordnung muss das ebenfalls SPD-geführte Bundesjustizministerium machen.
Für das gesamte Wärmepaket hat sich die Koalition einen straffen Zeitplan vorgenommen. Idealerweise soll alles bis zum 1. Juli unter Dach und Fach sein. Dass dies so kommt, ist aber eher unwahrscheinlich.







