Die Bundesnetzagentur hat die Redispatch-Kosten des vergangenen Jahres veröffentlicht und gemischte Gefühle hinterlassen. Zum einen sind die knapp 3,1 Mrd. Euro, die für Redispatch, Countertrading, Abruf sowie Vorhalte- und abrufunabhängige Kosten angefallen sind, noch immer historisch hoch.
Zum anderen aber liegen sie spürbar unter dem Bedarf, den die Übertragungsnetzbetreiber im Voraus für notwendig erachtet hatten. Der Bund hatte damals fast 13 Mrd. Euro im neu aufgesetzten Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitgestellt. Gezahlt wurde dann jedoch deutlich weniger. Der Grund: Die Strompreise gingen bereits 2023 schneller nach unten, als dies weithin prognostiziert worden war.
Übertragungsnetzentgelte fast verdoppelt
Ursache für den jetzigen Unmut ist hingegen, dass die Übertragungsnetzbetreiber auch für dieses Jahr deutliche Mehrkosten einplanten. Im Herbst sah es so aus, als würde der Bund erneut 5,5 Mrd. Euro zuschießen.
Im Zuge des höchstrichterlichen Haushaltsurteils musste die Ampel-Koalition jedoch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auflösen. Damit wurde auch die 5,5-Mrd.-Finanzspritze ersatzlos gestrichen. In der Folge stiegen die Übertragungsnetzentgelte Anfang dieses Jahres im Mittel von 3,12 auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Hauruck-Anhebung kurz vor Weihnachten
Der Vorwurf, der aus Teilen der Branche kommt: Auch die 5,5 Mrd. Euro waren zu hoch gegriffen. Möglicherweise hätte die Netzentgelterhöhung gar nicht so hoch ausfallen müssen. Gegebenenfalls hätte der Bund eine kleinere Summe sogar wieder aus dem eigenen Haushalt bezahlen können.
Dann wäre die Hauruck-Anhebung kurz vor Weihnachten samt damit einhergehender Zusatzarbeit bei Verteilnetzbetreibern und Versorgern gar nicht nötig gewesen. Auch Verbraucher wären von Strompreiserhöhungen verschont geblieben.
Netzentgelterhöhung aufschiebbar
Tatsächlich gestand die Bundesnetzagentur Verteilnetzbetreibern zu, Netzentgelterhöhungen aufzuschieben. (Die ZfK berichtete.) Zudem hing es am Ende von den Versorgern selbst ab, ob sie infolge der Netzentgelterhöhung auch die Kundenpreise anhoben.
Auf ZfK-Anfrage antwortete ein Sprecher der Bundesnetzagentur, dass die Behörde zum Zeitpunkt der Netzentgeltfestsetzung im Austausch mit den Übertragungsnetzbetreibern gewesen sei und die Prognosen auf Plausibilität geprüft habe.
Fehlprognosen in beide Richtungen möglich
Zum Prognosezeitpunkt seien die Energiepreise auf höherem Niveau gelegen als derzeit, räumte der Sprecher ein. Ob dies dazu führen würde, dass die Engpassmanagementkosten zu hoch angesetzt würden, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Dies hänge von der weiteren Entwicklung des Wetters und der Großhandelspreise ab.
Außerdem erinnerte der Behördensprecher daran, dass Fehlprognosen in beide Richtungen gehen könnten. Bei der Netzentgeltbildung für das Jahr 2022 etwa hätten die Übertragungsnetzbetreiber die Engpassmanagementkosten um mehr als zwei Milliarden Euro zu niedrig angesetzt, wie sich im Nachhinein herausgestellt habe. In besagtem Jahr schossen die Strompreise in der Spitze auf bis zu 1000 Euro pro Megawattstunde (MWh) – ein Rekordwert.
Abgleich von Plan- und Ist-Zustand
Grundsätzlich dürften Übertragungsnetzbetreiber Engpassmanagementkosten auf Plankostenbasis in ihre Netzentgelte einpreisen, schreibt die Bundesbehörde. Schließlich gehe es um sehr große Beträge, die kein Unternehmen einfach vorfinanzieren könne.
Im Nachgang würden jedoch Plan- und Ist-Zustand abgeglichen. Differenzen würden auf dem sogenannten Regulierungskonto erfasst und dann entweder auf die Netzentgelte der Folgejahre aufgeschlagen oder entsprechend abgezogen.
Zu hohe Erlöse werden verzinst
Um die Netzentgelte zu glätten, werden die Differenzen über drei Jahre ausgeglichen. Heißt: Sollten die Kosten dieses Jahr deutlich niedriger ausfallen als geplant, würden Zusatzerlöse in den Jahren 2027 bis 2029 durch Abschläge auf die Übertragungsnetzentgelte ausgeglichen werden.
In der Zwischenzeit würden zu hohe Erlöse verzinst werden. Kosten samt Zinsen würden schließlich an die Netznutzer zurückgeführt werden.
Keine Möglichkeit für Zusatzgewinne
"Aus unserer Sicht entsteht so auch bei unvermeidbaren Prognoseabweichungen den Verbrauchern keine nachhaltiger Schaden", führte der Sprecher aus. "Es besteht hier zudem keine Möglichkeit der Netzbetreiber, aus dem Engpassmanagement Zusatzgewinne zu generieren. Das Regulierungskonto wird von der Bundesnetzagentur geprüft und verbindlich beschieden." (aba)



