Bundesnetzagentur: Netzentgelterhöhung kann auch aufgeschoben werden

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller
Bilder: (von links) Oskar/AdobeStock, Rolf Vennenbernd/dpa, Canva
Verteilnetzbetreiber müssen die kurzfristig bekanntgegebene Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte zum 1. Januar 2024 nicht direkt weitergeben. Das hat Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, auf Nachfrage des Verbands kommunaler Unternehmen, kurz VKU, bestätigt. Das Schreiben liegt der ZfK vor.
Für die Bundesbehörde ist es demnach ein "gangbarer Weg", wenn die Netzentgelte nicht zum Jahresanfang angepasst werden und stattdessen die vorläufigen Entgelte bestehen bleiben. Ihr sei daran gelegen, "dass die im Wettbewerb befindlichen Stromlieferanten nicht übermäßig belastet werden", heißt…
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