EU-Kommission und Bundesregierung sind sich über Eckpunkte der lange erwarteten Kraftwerksstrategie grundsätzlich einig. Wichtig: Nun wird der Zubau neuer Gaskraftwerke auch offiziell mit dem geplanten Kapazitätsmarkt verzahnt. Auf EU-Ebene werden die geplanten Kraftwerksschreibungen als "Teil des Ad-hoc-Kapazitätsmarkts 2031" bezeichnet. In Ministeriumskreisen spricht man von einer "Brücke zum Kapazitätsmarkt". Hier die Details:
Wie viele Gigawatt (GW) sollen zunächst ausgeschrieben werden und welche Segmente gibt es?
Es bleibt bei den 12 GW, die bereits nach einem Koalitionsausschuss im November bekanntgegeben wurden. 10 GW sollen in der Praxis für Gaskraftwerke vorgesehen sein. Um das Gebot der Technologieoffenheit zu wahren, soll es sich offiziell um Erzeugungsanlagen mit einem Langlaufkriterium handeln. Details dazu müssen noch ausgearbeitet werden. Das gilt auch für die bereits im November kommunizierte Zehn-Stunden-Vorgabe. Laut Koalitionsausschussergebnis sollen die geförderten Anlagen mindestens zehn Stunden am Stück Strom produzieren können.
Zusätzliche 2 GW sollen für steuerbare Leistung ausgeschrieben werden. Hier sollen die Kriterien lockerer sein. Beispielsweise sollen auch Batteriespeicher teilnehmen können.
Wann sollen die neuen Kraftwerke ans Netz gehen?
Anvisiert werden die Jahre 2030 und 2031. Die Bundesregierung glaubt, dass einige Unternehmen bereits fertige Kraftwerkspläne in der Schublade haben und Planungs- und Genehmigungsprozesse bereits deutlich vereinfacht und beschleunigt wurden. Insofern hält sie dieses Ziel weiterhin für möglich.
Wie sieht es mit der Umstellung auf Wasserstoff aus?
Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, sollen wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisieren. 2 GW Kraftwerksleistung sollen bereits 2040 auf Wasserstoff umgestellt werden. Bei weiteren 2 GW soll es 2043 so weit sein.
Die Bundesregierung will einen Rechtsrahmen schaffen, sodass ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchgeführt werden. Dies soll unter anderem über Differenzverträge mit festgelegten Mindest- und Höchstfördersätzen gelingen, die zusätzliche Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff vorsehen.
Wie viele Ausschreibungen wird es geben und wann?
Die genannten 12 GW sollen noch dieses Jahr ausgeschrieben werden. Es sollen zwei bis drei Runden stattfinden.
Die Ausschreibungen können erst starten, wenn die Verhandlungsergebnisse von Brüssel und Berlin in ein Gesetz gegossen und von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet wurde. Bis dahin ist es realistischerweise Sommer. Die Ausschreibungen dürften also eher Richtung Herbst starten.
Wird es einen Südbonus geben?
Offensichtlich ja, wie ein in Brüssel zirkulierendes Papier zeigt. Allerdings soll er nur für die 10 GW an Kraftwerksleistung mit Langfristkriterium gelten. Verbraucher im Süden sollen zudem nicht zusätzlich belastet werden.
Noch unklar ist, was genau den Süden umfassen soll. Für wahrscheinlich wird der sogenannte "netztechnische Süden" gehalten, der neben klassischen Südländern wie Bayern und Baden-Württemberg auch beispielsweise die Energiebastion Nordrhein-Westfalen umfasst. Auch hier gilt es, weitere Details abzuwarten.
Was passiert nach 2026?
Der Kapazitätsmarkt nimmt Fahrt auf. In den Jahren 2027 sowie 2029 sollen weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten folgen. Diese sollen spätestens im Jahr 2031 verfügbar sein. Heißt auch: Deutschland steuert – zumindest zunächst – auf einen zentralen Kapazitätsmarkt zu.
Die Ausschreibungen sollen auch für bestehende Anlagen offen und vollständig technologieneutral sein. Bedeutet: Neben Gaskraftwerken und Speichern können beispielsweise Lasten, auch bekannt als Demand Side Reponse, teilnehmen. Ferner können grundsätzlich auch aus dem Ausland Gebote abgegeben werden.
Im internen EU-Papier ist von ungefähr 29 GW an Ausschreibungsmengen zwischen 2027 und 2029 die Rede. 21 bis 26 GW sollen im Jahr 2027 für Ausschreibungen bereitgestellt werden, die noch einmal den Neubau von aufwändiger zu bauenden Kapazitäten begünstigen. 3 bis 8 GW sollen im Jahr 2029 für Vorhaben reserviert werden, die schneller ans Netz gehen können. Für alle hier genannten Mengen ist demnach ebenfalls das Jahr 2031 Lieferbeginn.
Ein umfassender Kapazitätsmarkt soll 2032 starten. Geplant ist, die Regelungen dafür im kommenden Jahr vorzulegen und dann zeitnah dafür Ausschreibungen zu starten.
Ist mit der Grundsatzeinigung die Zustimmung der EU-Kommission sicher?
Nein. Erstens: Es fehlen noch viele Details. Zum Beispiel muss das Langfristkriterium ausbuchstabiert werden. Auch die Mindestgröße für Gebote ist bislang noch nicht kommuniziert worden.
Das Bundeswirtschaftsministerium weist in einer Mitteilung selbst darauf hin, dass das Beihilfeverfahren noch nicht abgeschlossen sei. "Die Kraftwerksstrategie muss nach Vorlage des Gesetzentwurfs noch abschließend von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden."






