Die vier Spitzen der schwarz-roten Koalition sind sich einig: (von links) CSU-Chef Marks Söder, SPD-Chefin Bärbel Bas, CDU-Chef Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil.

Die vier Spitzen der schwarz-roten Koalition sind sich einig: (von links) CSU-Chef Marks Söder, SPD-Chefin Bärbel Bas, CDU-Chef Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Von Andreas Baumer

Der schwarz-rote Koalitionsausschuss hat getagt und geliefert. Drei Vorhaben adressieren die Energiebranche. So soll ein Industriestrompreis kommen. Auch die Kraftwerksstrategie wird konkreter. Für Stadtwerke aber fast noch entscheidender dürfte die Geburt des sogenannten Deutschlandfonds sein, der auch Investitionen in die Energieinfrastruktur, also beispielsweise Strom- und Wärmenetze, erleichtern soll. Ein Überblick:

1. Kraftwerke

Die Fördermenge schrumpft. Startete die Koalition im Koalitionsvertrag mit bis zu 20 Gigawatt (GW) Gaskraftwerken, schraubte Wirtschaftsminister Katherina Reiche beim VKU-Stadtwerkekongress die Menge auf 12 GW herunter. Jetzt sind es im ersten Schwung nur noch 10 GW – und nicht mehr ausschließlich Gaskraftwerke. Obwohl: Es ist ein bisschen komplizierter.

Wichtig ist: Offenbar dauern die Verhandlungen mit der Europäischen Union an. "Unser Ziel ist es, mit der EU-Kommission schnellstmöglich zu einer rechtssicheren Verständigung zu gelangen und so die Grundlage für verlässliche Planung und Investitionen zu schaffen", heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses.

Gehen wir ins Detail: Die besagten 10 GW "neue steuerbare Kapazitäten zur Versorgungssicherheit" sollen bis 2031 in Betrieb gehen. Warum "steuerbare Kapazitäten" und nicht Gaskraftwerke? Die naheliegende Erklärung ist, dass die EU prinzipiell technologieoffene Ausschreibungen fordert.

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Aber: 8 GW sollen dann doch für Gaskraftwerke reserviert werden. Sie sollen mindestens zehn Stunden am Stück Strom produzieren können – das können allerdings auch andere Technologien. Wahrscheinlich werden die Ausschreibungen über Mindestleistung und andere technische Details so konzipiert, dass am Ende trotzdem nur Gaskraftwerke infrage kommen. Offen bleibt, wann genau die Ausschreibungen stattfinden sollen.

Kommen wir zu den übrigen 2 GW. Diese sollen "technologieoffen" ausgeschrieben werden. Hier sollen sich also auch Speicher durchsetzen können. Offen bleibt, ob beispielsweise auch Biomassekraftwerke Chancen hätten.

Was müssen die neuen Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit nun mitbringen? Sie müssen auf Wasserstoff umrüstbar sein. Damit scheint die vor allem von Unionspolitikern gewünschte Alternativoption CCS, also die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid, vom Tisch zu sein. Denn ein Nebeneinander von Wasserstoffumstellung und CCS würde sich wirtschaftlich wohl nicht lohnen.

Es bleibt zudem dabei, dass die Kraftwerke "im Einklang mit den Klimazielen bis spätestens 2045 technologieoffen dekarbonisieren". Heißt im Umkehrschluss: Die neuen Kraftwerke können bis spätestens 2045 Erdgas einsetzen. Die verpflichtende frühere Umstellung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff wäre damit Geschichte. Zumindest für den ersten Schwung an Gaskraftwerken. Der Nachteil dieses Vorgehens aus Verbrauchersicht: Weil die 10 GW der Versorgungssicherheit dienen, müssen die Förderkosten aus europarechtlichen Gründen an Verbraucher weitergegeben werden.

Noch ein Detail. Wie in der Ampelversion soll es auch in der schwarz-roten Kraftwerksstrategie einen Südbonus geben. Wobei der Begriff Südbonus in die Irre führen kann. Offenbar soll auch diesmal der netztechnische Süden von Bayern bis Nordrhein-Westfalen reichen.

Kommen wir zum zweiten Schwung. Bis 2027 sollen mindestens 2 GW an wasserstofffähigen Kraftwerken zur Dekarbonisierung ausgeschrieben werden. Diese sollen bis 2032 in Betrieb gehen und frühzeitig verpflichtend auf Wasserstoff umstellen. Für die Umstellung auf Wasserstoff soll für einen begrenzten Zeitraum eine Betriebskostenförderung bereitgestellt werden. Der Vorteil bei diesem Segment für Verbraucher: Der Bund darf diese Kosten selbst schultern. Die Strompreise würden so nicht zusätzlich belastet werden.

Noch ist es zu früh zu sagen, ob die schwarz-roten Kraftwerkspläne für Stadtwerke attraktiver sein werden als die der Ampel. Noch ist zu vieles unklar. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, forderte in einer Ersteinschätzung Ausschreibungsbedingungen, die auch kleinere Lose vorsehen und auf Dezentralität setzen.

In der Vergangenheit winkten viele Stadtwerke ab, darunter auch Große wie München und Hannovers Enercity. Grundsätzliches Interesse innerhalb der kommunalen Familie zeigten zum Beispiel die Aachener Stadtwerke-Kooperation Trianel, der Kraftwerksbetreiber KMW, ein Gemeinschaftsunternehmen der Mainzer Stadtwerke und der Wiesbadener ESWE, und die Hagener Enervie.

2. Fonds für Energieinfrastruktur

Die Haushälter im Bundestag haben es vorweggenommen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Investitionsfonds für Energieinfrastruktur soll Realität werden. Das bestätigten nun die Spitzen von Union und SPD.

"Über einen neuen Energieinfrastrukturfonds sollen attraktive Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden, um dringend notwendige Investitionen in Energienetze und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen", heißt es im Papier. "Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau der Energieinfrastruktur, u.a. im Bereich der Stadtwerke."

Ziel soll es sein, die Netze für die Energiewende leistungsfähiger zu machen, die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen und regionale Versorgungsstrukturen zu stärken. Über die staatliche Förderbank KfW sollen Programme aufgesetzt werden, die zur Mobilisierung privaten Kapitals unterschiedliche Instrumente nutzen.

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Ein Fonds zum Ausbau der Strom- und Wärmeinfrastruktur war schon lange von führenden Verbänden wie VKU und BDEW gefordert worden. Er soll helfen, dringend benötigtes privates Kapital in die Energieinfrastruktur zu lenken.

Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte die schwarz-roten Fondspläne. "Der Deutschlandfonds könnte neuen Schwung bringen, weil damit privates Kapital für die Energiewende mobilisiert und so die notwendigen milliardenschweren Investitionen gehebelt werden können", teilte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit. "Dazu müsste der Bund Risiken, insbesondere bei Wärme-Projekten, durch Bürgschaften und Garantien minimieren und weitere Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungsinstrumente für die KfW ermöglichen." 

3. Industriestrompreis

Die Sorge um die energieintensive Industrie treibt die schwarz-rote Koalition um. Um für sie die Strompreise weiter zu senken, soll die sogenannte Strompreiskompensation auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Genannt werden Produzenten von organischer Chemie, Glas und Batteriezellen. Die Bundesregierung will sich bei der EU-Kommission zudem für eine Verlängerung der Regelungen zur Strompreiskompensation über 2030 hinaus einsetzen.

Zusätzlich will Schwarz-Rot einen Industriestrompreis einführen. Dieser soll von 2026 bis 2028 wirken. Der Zielpreis des Instrumentes soll für die geförderten Strommengen bei fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen.

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