Handschlag mit schwerwiegenden Konsequenzen: Die Vorstandschefs von Eon und RWE, Johannes Teyssen (l.) und Rolf-Martin Schmitz, einigen sich auf die Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder.

Handschlag mit schwerwiegenden Konsequenzen: Die Vorstandschefs von Eon und RWE, Johannes Teyssen (l.) und Rolf-Martin Schmitz, einigen sich auf die Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder.

Bild: © Rolf Vennenbernd/dpa

In einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben zwölf Kommunalversorger und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gegen die Unterstützung der Bundesregierung im Brüsseler Kartellverfahren zugunsten von Eon und RWE protestiert.

"Wir fordern Sie auf, sich für einen fairen Wettbewerb in der deutschen Energiewirtschaft einzusetzen statt für ,nationale Champions‘! Setzen Sie sich aktiv für wirksame Auflagen im E.ON-RWE-Deal ein", heißt es in dem der ZfK vorliegenden offenen Brief, der an diesem Montag in mehreren überregionalen Tageszeitungen erscheint.

Harsche Kritik an Altmaier wegen Streithilfeantrag

Die Bundesregierung hatte Mitte September in dem laufenden Verfahren vor dem EuG einen sogenannten Streithilfeantrag gestellt. Damit sollen die klageabweisenden Anträge der beiden Dax-Konzerne unterstützt werden. In dem offenen Brief wird Altmaier für dieses Vorgehen harsch kritisiert.

"Die Bundesrepublik Deutschland ist nun - auf Ihre Veranlassung hin - dem Rechtsstreit zu Gunsten von Eon und RWE beigetreten. Das heißt, Sie streiten künftig an der Seite der zwei marktbeherrschenden Unternehmen und damit gegen einen fairen Wettbewerb", schreiben die Stadtwerke weiter.

Ein Schritt gegen die Anbietervielfalt

Mit der Unterstützung für den Eon/RWE-Deal stelle sich die Bundesregierung gegen die Anbietervielfalt in Deutschland "zu Lasten einer seit Generationen sicheren, dezentralen Energieversorgung - und zu Gunsten der überwiegend ausländischen Investoren von Eon und RWE".

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums hatte im September zur Begründung erklärt, dass es sich bei dem Streithilfeantrag um "ein übliches Verfahren" handele. Dies werde insbesondere dann gewählt, "wenn es um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, die auch über einzelne Verfahren hinaus eine rechtliche oder politische Bedeutung haben".

Zwölf Kommunalversorger und der VKU unterzeichnen

Unterzeichnet ist der offene Brief von den Unternehmenschefs der Kommunalversorger Chemnitzer Eins Energie, Enercity aus Hannover, Energieverbund Dresden, Drewag, Enso, die GGEW aus Bensheim, die Frankfurter Mainova, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, Stadtwerke Halle, Stadtwerke Hameln, Stadtwerke Leipzig, die Teag Thüringer Energie AG sowie vom Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing.

Mainova-Chef Alsheimer: Ungewöhnlicher Vorgang

Es sei ein "vollkommen ungewöhnlicher Vorgang, dass sich Mitgliedsstaaten an einem Fusionskontrollverfahren direkt beteiligen, auch wenn dies rechtlich zulässig ist", erklärte der Vorstandsvorsitzende des Frankfurter Regionalversorgers Mainova, Constantin Alsheimer. Deutschland beziehe damit eine klare Position für die staatlich protegierte Bildung ‚nationaler Champions‘ zu Lasten regionaler und lokaler Energieversorger.

"Fusionskontrollverfahren und Politik sind klar voneinander zu trennen", forderte der Mainova-Chef in einer Mitteilung des Unternehmens.

VKU-Chef Liebing: Sorge wird in Kommunalwirtschaft geteilt

Die Sorge der Stadtwerke sei nachvollziehbar und werde sicherlich auch über den Kreis der klagenden Unternehmen hinaus in der Kommunalwirtschaft geteilt, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Wir sind nicht überzeugt, dass die Auflagen der Kommission tatsächlich den schweren wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerecht werden. Wir denken, dass es richtig und sinnvoll ist, dass die europäischen Gerichte sich das noch einmal genau ansehen und dann hoffentlich korrigieren", so Liebing.

Unabhängig von dem laufenden rechtlichen Verfahren müsse es darum gehen, dass "drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch zu verhindern", erklärte der VKU-Chef weiter.

Grünes Licht aus Brüssel ohne größere Auflagen 

Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission den Eon/RWE-Deal und die damit verbundene Zerschlagung von Innogy ohne größere Auflagen genehmigt. Darauf reagierten im Mai dieses Jahres zehn Stadtwerke und Regionalversorger sowie derprivate Öko-Energieanbieter Naturstrom AG mit einer Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die beim Europäischen Gericht in Luxemburg einzulegen war.

Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. Auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen demnach gerichtlicher Kontrolle.

Weitere Klage der Kommunalen dürfte folgen

Gegenstand der jetzt eingelegten Klage ist zunächst der erste Teil der Fusion, mit der RWE die Genehmigung aus Brüssel für die Übernahme der Eon-Erzeugungsassets (Erneuerbare, Eon-Beteiligung an den Kernkraftwerken Emsland und Gundremmingen) erhalten hat.

Für die ebenfalls von Brüssel durchgewinkte Übertragung der von RWE gehaltenen Innogy-Anteile (Verteilnetze inklusive Westnetz, Endkundenvertriebsgeschäft, Anteile an Regionalversorgern) auf Eon liegt noch keine schriftliche Begründung der EU-Kommission vor, was jedoch Voraussetzung für das Einreichen einer Klage ist. Diese weitere Klage wollen die Kommunalversorger nach ZfK-Informationen ebenfalls einreichen.

Weitreichende Neuaufteilung der Geschäftsfelder

Eon und RWE hatten im März 2018 eine weitreichende Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder vereinbart und eingeleitet. Dazu wurde die RWE-Tochter Innogy aufgeteilt. Eon hat die Energienetze und das Kundengeschäft von Innogy übernommen, RWE die erneuerbaren Energien von Eon. Zudem hat RWE noch die Ökostromproduktion von Innogy erhalten. (hil)

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