Wie prekär ist denn derzeit die Situation der Stadtwerke in Baden-Württemberg angesichts der Turbulenzen und Engpässe auf den Gasmärkten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurden? Wie dringend nötig ist ein finanzieller Schutzschirm?
Praktisch alle Stadtwerke in Baden-Württemberg sind durch die Gaskrise und sehr hohen Preissteigerungen negativ betroffen. Das gilt auch für hiesigen Stadtwerke Ulm/Neu Ulm. Wir brauchen dringend einen Schutzschirm, um Liquids und Kundenausfallrisiken bei stark steigenden Energiekosten abzusichern.
Sollte ein bundesweiter Schutzschirm kommen oder kann dies auch ein Landesschutzschirm sein?
Wir gehen davon aus, dass dies ein Schutzschirm wird, der zumindest vom Bund organisiert werden muss. Ob sich Länder daran finanziell beteiligen oder nicht, das müssen Verhandlungen zwischen Bund und Land ergeben. Ähnlich ist dies ja beim Schutzschirm infolge von Corona für den ÖPNV gehandhabt worden. Der Bund hat hierbei die Organisation übernommen und dann die Verhandlungen mit den Ländern geführt.
Heißt das, dass der Bund die Koordination übernimmt und die Finanzierung dann im Wesentlichen von den Ländern gestemmt werden sollte?
Auch Länder und Kommunen sind gefordert sich an einem Schutzschirm zu beteiligen. Allerdings würde es die Bundesländer und Städte und Gemeinden überfordern die finanzielle Absicherung der Stadtwerke alleine zu übernehmen. Hierbei muss auch der Bund seinen Teil leisten.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verweist ja darauf, dass der Bund schon über laufende Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungspakete infolge der Gaskrise stark monetär engagiert ist und auch an finanzielle Grenzen stößt. Haben Sie hierfür Verständnis?
Es geht ja hier nicht um die Absicherung von Luxusgütern, sondern es geht um die Absicherung der grundsätzlichen Daseinsvorsorge, der Grundbedürfnisse der Menschen in Deutschland. Und ich glaube, da besteht schon auch Handlungsbedarf von Seiten des Bundes.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ja hierbei auf Paragraf 29 des novellierten Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) verwiesen, demnach Stabilisierungsmaßnahmen für in Not geratene Stadtwerke nach Einzelfallprüfung möglich sind, aber ohne einen pauschalen Rechtsanspruch. Wie stehen Sie hierzu?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass die Stabilisierung von Stadtwerken im Rahmen eines Schutzschirms nach Antragsstellung erfolgt, sprich nach individueller Prüfung. Auch im Falle des ÖPNV-Rettungsschirms war es so, dass die betroffenen Unternehmen Anträge stellen mussten, um finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Sind Sie denn insgesamt zuversichtlich, dass ein Stadtwerke-Schutzschirm unter Beteiligung des Bundes kommen wird?
Ich bin in dem Sinne hoffnungsvoll, dass hier etwas kommen muss. Denn die kommunalen Versorger sind ja systemrelevant und müssen abgesichert werden, es geht gar nicht anders. Es gibt gar keine Alternative.
Engagiert sich denn hier die baden-württembergische Landesregierung genügend?
Auch die grün-schwarze Landesregierung hat ein Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister formuliert mit der Forderung einen Schutzschirm für Stadtwerke aufzuspannen. Dies begrüßen und unterstützen wir. Jetzt warten wir einmal ab, was der Bund hierauf antwortet. Und gegebenenfalls kann ja Baden-Württemberg nochmals nachlegen. Jedenfalls hat die Landesregierung die Problematik der Systemrelevanz der Stadtwerke voll erkannt.
Stichwort Gasumlage: Ist es sinnvoll, wie die Gasumlage nun kommen soll oder sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf?
Vom Grundsatz her ist es richtig und sinnvoll, diese Umlage zu erheben und somit die Gasversorgung auf der Importseite abzusichern. Doch sollte bei der Umsetzung sichergestellt werden, dass die Gasumlage auf alle Kunden umgelegt werden kann. Und dies ist bisher nicht der Fall.
Wo klemmt es derzeit noch?
In der Verordnung zur Umsetzung muss geregelt werden, dass die Umlage für alle Arten von Verträgen greift. Bisher fallen hier Festpreisverträge raus, hier muss nachgebessert werden.
Passt denn aus Ihrer Sicht der vorgesehene zeitliche Rahmen zur Erhebung der Umlage?
Ja, das passt, ist aber sehr sportlich. Die Umlage soll ja ab dem 1. Oktober erhoben werden. Dies gibt uns den nötigen Vorlauf für die systemtechnische Umstellung, beispielsweise der Abrechnungen.
Das Interview führte Hans-Christoph Neidlein



