Mit Erstaunen hat der Verband VKU am Wochenende darauf reagiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Arbeitsentwurf zum neuen Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) zurückgezogen hat. "Die Rücknahme des Gesetzentwurfes durch das Bundeswirtschaftsministerium verwundert uns sehr. Die Intention des Gesetzentwurfes ist grundsätzlich richtig und entspricht der 2016 getroffenen Grundsatzentscheidung", kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung.
Es habe sicherlich bei einigen Aspekten im Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf gegeben. "Das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht." Kritik im Rahmen der Verbändebeteiligung dürfe jetzt aber nicht dazu führen, dass längst gefällte Grundsatzentscheidungen wieder in Frage gestellt werden. Die grundsätzliche Entscheidung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen sei bereits 2016 gefällt worden und sei geltende Rechtslage.
BMWi: Vorschlag muss für alle Beteiligten akzeptabel sein
Eine breitere Öffentlichkeit war erst am Sonntag durch eine Klarstellung des BMWi auf den Rückzieher aufmerksam geworden. Anlass war ein Artikel der "Welt am Sonntag", auf den das Ministerium mit einer eigenen Pressemitteilung reagiert hatte. Laut der Zeitung hätte der bisherige Gesetzesentwurf es Energieversorgern erlaubt, im Rahmen der Spitzenglättung bei drohender Netzüberlastung, Elektroladesäulen und Wärmepumpen zeitweise ferngesteuert für ein bis zwei Stunden vom Netz zu nehmen.
"Es handelt sich um einen Entwurf der Arbeitsebene, der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat", stellte jetzt das BMWi in seiner Mitteilung klar. Das Ministerium habe deshalb bereits am vergangenen Freitag das Papier zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen.
Bundesminister Altmaier lege größten Wert darauf, dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolge, heißt es weiter. „Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist“, so das Ministerium.
BMU will Ausnahmen für öffentliche Ladpunke
Das Bundesumweltministerium hatte in der vergangenen Woche dafür plädiert, öffentlich zugängliche Ladepunkte von den Regelungen zur Spitzenglättung auszunehmen.
VKU: "Spitzenglättung ist im Sinne der Verbraucher"
Die Autoindustrie hatte in den vergangenen Wochen wiederholt scharfe Kritik an den Plänen des Ministeriums geäußert. Auch weil man um die Akzeptanz der E-Autos fürchtet. Die Verbände VKU und BDEW befürworten das Instrument Spitzenglättung. Diese sei vor allem auch im Sinne der Verbraucher, bekräftigte der VKU in seiner gestrigen Pressemitteilung. Klar sei, dass die Netze für die Energiewende weiter erheblich ausgebaut werden müssten. "Es ist jedoch volkswirtschaftlich ineffizient, das Netz für jede mögliche Spitzensituation auszubauen. Dies würde zu erheblichen Steigerungen der Netzentgelte für die Stromkunden führen."
Nicht zuletzt ermögliche gerade das Instrument der Spitzenglättung den schnellen Anschluss von Elektrofahrzeugen an die Niederspannungsnetze. "Daher ist die Richtung des Gesetzentwurfs richtig", sagte Ingbert Liebing. (hoe)



