Der Verbraucherzentrale-Bundesverband fordert einen verbraucherfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband fordert einen verbraucherfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Bild: © AdobeStock/Wellnhofer Designs

Am 22. Dezember 2020 legte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Referentenentwurf für ein Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) vor, das derzeit in der Ressortabstimmung ist. Der Entwurf sieht vor, § 14a Energiewirtschaftsgesetz durch ein Parlamentsgesetz grundlegend neu zu fassen.

Das Gesetz übernimmt weitgehend das im Rahmen eines Forschungsauftrages des BMWi vom Beratungsunternehmen BET vorgeschlagene Modell der Spitzenglättung und soll den Verteilnetzbetreibern Zugriffsrechte auf bestimmte flexible Verbrauchseinrichtungen verschaffen und im Gegenzug eine Vergütung durch reduzierte Netzentgelte gewähren.

Reform der Netzentgeltsystematik sowie Änderungen im MsbG

So enthält der Entwurf in § 14a Absatz 10 EnWG-E, § 17a StromNEV-E auch eine Reform der Netzentgeltsystematik, die eine strukturelle Neuerung mit der sog. "Bestellleistungspreiskomponente" für alle Verbraucher vorsieht.

Daneben werden auch entsprechende Änderungen im Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) und in den entsprechenden Verordnungen – Niederspannungsanschlussverordnung und Stromnetzentgeltverordnung – vorgeschlagen.

Öffentliche Ladepunkte ausnehmen – Markthochlauf nicht gefährden

In einer internen Stellungnahme spricht sich das mitbeteiligte Bundesumweltministerium (BMU) dafür aus, öffentlich zugängliche Ladepunkte von der Regelung auszunehmen.

Begründet wird dies damit, dass die Anwendung der Spitzenglättung die Kundenakzeptanz und den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität gefährde und auch die ökonomische Situation bzw. fehlende Profitabilität solcher Ladepunkte verschärfe.

Übergangsregelung für iMSys konkretisieren

Zudem plädiert das BMU dafür, die in § 14a Abs.7 Satz 2 EnWG-E vorgesehene Übergangsregelung für den Einbau eines intelligenten Messsystems zu konkretisieren. Dort heißt es in dem Referentenentwurf. "Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems ist die Pflicht…mit technischen Einrichtungen zu erfüllen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Anschlusses der steuerbaren Verbrauchseinrichtung entsprechen".

Um die Kundenakzeptanz und die Kaufbereitschaft im Bereich Elektromobilität zu fördern, seien einfach verständliche technische Anforderungen nötig, so das BMU. Der vorliegende Regelungsvorschlag des BMWi entspreche dem nicht.

Geplante Kabinettsverabschiedung im Februar

Derzeit ist der Referentenentwurf auch in der Verbändeanhörung. Die Stellungnahme des Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) befindet sich derzeit noch in der internen Abstimmung, wie die ZfK erfuhr.

Im Februar möchte das Kabinett den Entwurf der Gesetzesnovelle verabschieden, danach geht er in das parlamentarische Verfahren. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. (hcn)

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