Von Andreas Baumer
Wenn sich der Bundesrat kurz vor Weihnachten zum letzten Mal in diesem Jahr im Plenum trifft, steht aus energiepolitischer Sicht vor allem ein Vorhaben im Fokus: die Neufassung des Energiewirtschaftspakets, in dessen Zentrum das Energiewirtschaftsgesetz selbst steht.
Die nun veröffentlichten Empfehlungen der zuständigen Wirtschafts- und Umweltausschüsse tragen dabei bereits stark der Lage auf Bundesebene Rechnung. Heißt: Von einer Verabschiedung des ganzen Gesetzesbündels, zu dem auch Neuerungen im Messstellenbetriebsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gehören, gehen die Ländervertreter offenbar nicht mehr aus.
Bau neuer Stromautobahnen
Beide Ausschüsse bitten darum, zu prüfen, ob wenigstens Teile des Bundesbedarfsplangesetzes – ja, auch dieses Vorhaben ist im Konglomerat verwurstelt – kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können. Die Änderung sei "entscheidungsreif".
Doch worum geht es genau? Um die Umsetzung neuer sogenannter Stromautobahnen, die den grünstromreichen Norden noch stärker mit dem industriestarken Süden verbinden sollen. Die Großtrasse Nordwestlink zum Beispiel soll in Niedersachsen starten und in Baden-Württemberg enden. Die Großtrasse Südwestlink soll von Schleswig-Holstein bis Baden-Württemberg reichen.
Dazu kommt die Großtrasse Ostwestlink, die in Niedersachsen beginnen und in der Noch-Braunkohlehochburg Sachsen enden soll. In allen drei Fällen handelt es sich um sogenannte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleistungen, kurz HGÜ-Leitungen, die im Netzentwicklungsplan Strom 2023 bis 2037/2045 vorgesehen sind. Alle drei Vorhaben sind schon von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt worden.
Ohne das Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 30. Juni 2025 könnten die Unterlagen für den Start des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr im Rahmen der EU-Notfallverordnung bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung eingereicht werden, warnen die Ausschüsse. "Es drohen Verzögerungen von bis zu drei Jahren."
Die Planungsunterlagen seien bereits fertig, heißt es in der Stellungnahme der Ausschüsse. Sie müssten vernichtet und in wenigen Jahren neu erstellt werden. Der Kostenpunkt: circa 50 Millionen Euro an bisher erbrachter Planungsleistung. Greife die EU-Notfallverordnung nicht mehr, müssten die Verfahren unter dem klassischen Planungsregime "vollständig neu und anders" geplant werden.
Anstieg von Redispatchkosten
In den Augen der Ausschussmitglieder droht zudem ein "noch erheblicherer Anstieg der Redispatchkosten, als er ohnehin schon für die nächsten Jahre zu erwarten sein könnte." Zur Erinnerung: Sogenannte Redispatch-Maßnahmen sind vom Netzbetreiber angeordnete Eingriffe in den ursprünglich geplanten Fahrplan von Kraftwerken, um Netzüberlastungen im Stromnetz vorzubeugen oder zu beheben. Damit verbundene Kosten werden über die Netzentgelte auf Stromverbraucher umgelegt.
Und die Ausschüsse legen noch eines darauf. Es erscheine unwahrscheinlich, dass die Bemühungen zur Aufrechterhaltung der einheitlichen Gebotszone bereits an der fehlenden Übertragungskapazität scheitere, wenn sich der Bau der Netze erheblich verzögere. Heißt zugespitzt: Wenn das Gesetz nicht kommt, könnte die bundeseinheitliche Strompreis- oder Stromgebotszone, hinter der nicht nur SPD, Grüne und FDP stehen, sondern auch die Union, bald Geschichte sein.
Die Ausschüsse sehen auch an anderen Stellen zügig Handlungsbedarf. So sprechen sie sich dafür aus, "zeitnah" die Regelungen zur Steuer- und Sichtbarkeit von Solaranlagen anzupassen, um kritische Stromnetzsituationen zu vermeiden. Zu wenig Berücksichtigung findet für sie zudem die Bioenergie. Geht es nach den Ländervertretern, soll die Bundesregierung "schnellstmöglich" eine Formulierungshilfe vorlegen, um am Ende das Ausschreibungsvolumen bereits zum Frühjahrstermin zu erhöhen und zu vermeiden, dass Kapazitäten stillgelegt werden.


