Weite Teile des sogenannten Solarpakets I sind seit Mitte Mai in Kraft getreten. Damit gelten zahlreiche Vereinfachungen für Solarparks, Balkonsolargeräte, Netzanschlüsse und Biomasseausschreibungen. Dazu gehöhrt auch die Anhebung der Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen. Sie soll für die Anlagen ab 40 kW und bis maximal 750 kW Leistung um 1,5 Cent pro kWh steigen.
In einem FAQ (Frequently Asked Questions) zum Solarpaket stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun aber klar, dass die Regelung noch keine Rechtswirkung entfaltet. Der Grund: Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission steht auch aus. "Die Gespräche dazu dauern noch an", heißt es in dem Dokument.
Zeitnahe Lösung
Unklar ist auch, ob Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes aber vor der beihilferechtlichen Genehmigung in Betrieb genommen werden, ebenfalls von den erhöhten Fördersätzen profitieren. Dies hänge ebenfalls von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Behörde ab.
Gegenüber "PV-Magazine" bestätigte ein BMWK-Sprecher den Sachverhalt. Das Ministerium stehe in "intensiven und konstruktiven Gesprächen" mit der Kommission, um "möglichst zeitnah" eine Lösung zu finden. Selbst wenn die Genehmigung erteilt wird, sei allerdings auch nicht sicher, dass "die höhere Vergütung rückwirkend für die Anlagen gezahlt wird", die seit Inkrafttreten vom Solarpaket I in Betrieb gegangen seien.
Schnellere Zertifizierung
Die geplante Erhöhung gilt grundsätzlich für Voll- und Teileinspeiseanlagen. Sie gilt als eine Maßnahme in dem Gesetzespaket, um den Ausbau von Gewerbesolaranlagen voranzutreiben. Für größere Anlagen ab 750 kW bleiben die Vergütungssätze aber erhalten. Größere Dachanlagen müssen auch weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen.
Nach Inkrafttreten des Solarpakets I hat das BMWK zudem drei Verordnungen verlassen, um die Zertifizierung von Solaranlagen und Stromspeichern zu vereinfachen und den Netzanschluss zu beschleunigen. Von den Änderungen sollen sowohl gewerbliche als auch private Anlagen profitieren. Dabei wird das bisherige Nachweisverfahren, auch Zertifizierungsverfahren genannt, modernisiert und weiterentwickelt. Außerdem gibt es künftig ein verpflichtendes Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate. (jk)



