Ab dem 1. Oktober fallen weitere staatliche Belastungen für Gaslieferungen an. Die verantwortliche THE gab am Donnerstag erstmal die Höhe der neuen Gasspeicherumlage bekannt. Sie beträgt 0,059 Cent je Kilowattstunde (kWh) netto und kann alle drei Monate angepasst werden.
Hintergrund ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Dies soll erreicht werden durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE. Die Gasspeicherumlage soll THE die hierfür entstehenden Kosten ersetzen.
Umlage für Regelenergie kostet erstmals
Erstmals fallen für die am 1. Oktober beginnende neue Umlagenperiode auch Kosten für die Bilanzierungsumlage an, welche die Kosten für die Regelenergie abdeckt. Gasversorger müssen nun auf jede von Haushalten verbrauchte Kilowattstunde Erdgas 0,57 Cent netto für die SLP-Bilanzierungsumlage zahlen. Bei Firmen beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent/kWh netto.
Dazu kommen ein Entgelt bzw. eine Umlage für die Deckung der Kosten der Konvertierung von H-Gas nach L-Gas. Während das Konvertierungsentgelt stabil bei 0,045 Cent/kWh (netto) bleibt, fällt erstmalig auch eine Konvertierungsumlage an. Sie beträgt 0,038 Cent je Kilowattstunde netto. Dazu kommt noch das VHP-Entgelt, das Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird. Es beträgt 0,000148 Cent/kWh.
Insgesamt Mehrkosten von mehr als drei Cent/kWh netto
Für Haushaltskunden würden laut einer ZfK-Rechnung insgesamt Mehrkosten von rund 0,7 Cent/kWh netto entstehen, wenn tatsächlich alle zuvor genannten Umlagen und Entgelte umgelegt würden. Für Singlehaushalte mit einem Gas-Jahresverbrauch von 6000 kWh würden Mehrkosten von rund 43 Euro netto pro Jahr anfallen. Für Familien mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh Gas Mehrkosten von rund 128 Euro netto pro Jahr.
Dazu addieren sich die Mehrkosten aufgrund der neuen Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh netto, welche ebenfalls ab dem 1. Oktober gilt. Insgesamt könnten durch die neuen bzw. gestiegenen Umlagen und Entgelte für Privatkunden Mehrbelastungen von mehr als drei Cent pro Kilowattstunde netto anfallen.
Weiter steigende Gaspreise immer wahrscheinlicher
Laut einer Berechnung des Stadtwerke-Verbunds ASEW würde so ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas um rund 725 Euro brutto pro Jahr mehr belastet. Singlehaushalte mit einem Gasverbrauch von 4.000 kWh auf Mehrkosten von 145 Euro.
Damit würden weiter steigende Gaspreise spätestens zum neuen Jahr immer wahrscheinlicher, so ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz.
Liebing: "Auch Speicherumlage leider notwendig"
"Auch die Speicherumlage ist leider notwendig", erklärte VKU-Chef Ingbert Liebing. "Je voller unsere Speicher, desto besser unsere Ausgangslage bei der Versorgungssicherheit im Winter. Die Stadtwerke werden die Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage leider weitergeben müssen", so Liebing.
Die Bilanzierungsumlagen seien nicht neu und wurden nun turnusgemäß der Höhe nach für die nächste Umlageperiode bis zum 30.09.2023 neu festgesetzt. Diese Umlagen seien regelmäßig Bestandteil der Kosten der Gaslieferanten und damit der Gaspreise für Letztverbraucher, erklärte Liebing.
Mehr Planbarkeit durch die gleichzeitige Bekanntgabe
Gleiches gelte grundsätzlich auch für die VHP- und Konvertierungs-Entgelte. Hier ist das Bild aber nicht einheitlich: Sie könnten sich nur dann preisrelevant für die Letztverbraucher auswirken, wenn die Bilanzkreisverantwortlichen diese Entgelte den Erdgaslieferanten für die Übertragung von Gasmengen am virtuellen Handelspunkt (VHP) und/ oder notwendigen Konvertierungen von H nach L-Gas in Rechnung stellen. Das könne aber von Bilanzkreis zu Bilanzkreis unterschiedlich sein.
Gut sei, dass die Verantwortlichen heute nicht nur die neue Gasspeicher-Umlage bekanntgegeben haben, sondern auch direkt turnusgemäß die Höhe der regelmäßigen und bekannten weiteren Umlagen. "Das kann die Preiskalkulation für die kommunalen Energieversorger und Stadtwerke erleichtern und gibt ihnen und den Kundinnen und Kunden mehr Planbarkeit bis zum nächsten Turnus", so Liebing.
Noch offene Fragen schnell klären
Wichtig sind aus Sicht des VKU-Chefs zwei weitere Dinge. Zum einen habe der Gesetzgeber - wie bei der Gas-Beschaffungsumlage – auch bei der Gasspeicherumlage nur das Rechtsverhältnis zwischen THE und Bilanzkreisverantwortlichen geregelt. Die letzte Meile, also zwischen Stadtwerke und Kunden, regle die Verordnung aber (noch) nicht.
"Hier bestehen noch offene Fragen zu Festpreisverträge und der gasbasierten Fernwärme-und Stromversorgung. Auch hier hoffen wir, dass – wie das BMWK bei der Gasumlage angekündigt hatte – diese Fragen schnell geklärt werden", betonte Liebing.
MWSt auf Energielieferungen generell absenken
Zum anderen seien die Umlagen ein im Verhältnis zu den allgemeinen, exorbitanten Preissteigerungen, die wir an den Märkten sehen und die mittelfristig die Preise weitertreiben werden, eher der kleinere Anteil.
Aus VKU-Sicht ist daher generell wichtig, dass Kundinnen und Kunden nicht überlastet werden, insbesondere einkommensschwache Haushalte und die Mittelschicht. "Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung, jetzt auch zügig die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen und weiteren Entlastungspakete aufzugleisen, damit möglichst keine Lücke zwischen Belastung und Entlastung entsteht", so Liebing. Der VKU fordere seit längerem eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Strom-, Gas- und Wärmelieferung generell auf 7 Prozent.
Auch die Finanzverwaltung gefordert
"Insofern begrüßen wir die heute angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Dies ist ein erster Schritt, um Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten, weitere Entlastungen müssen folgen", erklärte Liebing. Wichtig sei, dass die Finanzverwaltung zeitnah Informationen zur praktischen Umstellung des Steuersatzes veröffentliche, damit ein möglichst reibungsloser Prozess gelinge. (hcn/aba)



