Bild: © Julian Stratenschulte/dpa

Zwei Straßen in Darmstadt sind von Juni 2019 an für Diesel-Fahrzeuge tabu. Darauf haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen geeinigt, um den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Das teilten die DUH, der VCD und die Landesregierung am Freitag mit. Es gibt jedoch Ausnahmen etwa für Rettungsfahrzeuge.

"Erstmalig in Deutschland ist es nach einer Klage zur Luftreinhaltung zu einem Vergleich mit der DUH gekommen", sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) in Wiesbaden. Der Anwalt von DUH und VCD, Remo Klinger, sprach ebenfalls von "einem Novum". Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wird die außergerichtliche Einigung voraussichtlich am kommenden Mittwoch (19. Dezember) öffentlich zu Protokoll geben. Damit würde sie dann rechtskräftig.

Fahrspuren werden reduziert

Die Fahrverbote für die Hügelstraße am City-Tunnel und eine wichtige Ausfallstraße (Heinrichstraße) sollen für Diesel-Fahrzeuge bis Euronorm 5 und für Benziner bis Euronorm 2 gelten, wie die Landesregierung mitteilte. Es seien aber auch zahlreiche Ausnahmen vereinbart worden. Zugleich wird der innerstädtische Autoverkehr verringert, indem Fahrspuren reduziert werden.

Die rund 200 Maßnahmen der Stadt ("Green City Plan") zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs seien verbindlicher Teil der Einigung, heißt es bei DUH und VCD. Sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie erwartet unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, werde das Maßnahmenpaket zudem verschärft und es müsse weitere Fahrverbote geben, voraussichtlich für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6.

Ausnahmen für Rettungswagen und Müllabfuhr

"In Darmstadt wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass durch Diesel-Fahrverbote keine Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen im Stadtgebiet auftreten werden", berichten DUH und VCD.

Für Rettungswagen, Müllabfuhr und Straßenreinigung gibt es Ausnahmen, wie Hinz berichtete. Diese seien auch für Handwerker möglich. Zudem gebe es für eine befristete Zeit Übergangsregelungen für die Anwohner. "Wer seinen Diesel nachrüstet, ist nicht betroffen", betonte die Ministerin. (dpa/hil)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper