Die Deutsche Umwelthilfe hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt.

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Stadt Düsseldorf und neun weitere Städte nach dem Diesel-Abgasskandal verklagt.

Bild: © nmann77/Adobe Stock

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land Baden-Württemberg unter Androhung eines Zwangsgeldes zu umfassenden Diesel-Fahrverboten in Stuttgart zwingen. Sie stellte beim Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag, der am Donnerstag in einem nicht-öffentlichen Termin mit den Beteiligten erörtert wurde. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Stickoxid-Grenzwerte müssten schnell eingehalten werden.

Der Umweltorganisation geht es um die vollständige und sofortige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote in Stuttgart zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind.

Verwaltungsgericht könnte Zwangsgeld von 10 000 Euro androhen

Die grün-schwarze Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Betroffen sein sollen Autos, die zu dem Zeitpunkt mindestens acht Jahre alt sind. Ob später auch Dieselwagen der Abgasnorm 5 einbezogen werden, macht das Land von der Wirkung des geplanten Gesamtpakets zur Luftreinhaltung für Stuttgart abhängig. Bis zur Sommerpause soll das Konzept stehen.

Die DUH will mehr. Sie hält etwa auch Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 5 für zwingend. Das Verwaltungsgericht könnte dem Land in einem ersten Schritt ein Zwangsgeld von 10 000 Euro androhen. (hil/dpa)

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