Auch Wärme sollte bei Zahlungsverzug nicht abgestellt werden: „In Zeiten, in denen der Einzelne aufgefordert ist, überwiegend zuhause zu bleiben, und Hygiene das A und O ist, halten wir eine Energiesperre für unverhältnismäßig“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Auch Wärme sollte bei Zahlungsverzug nicht abgestellt werden: „In Zeiten, in denen der Einzelne aufgefordert ist, überwiegend zuhause zu bleiben, und Hygiene das A und O ist, halten wir eine Energiesperre für unverhältnismäßig“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Bild: © lassedesignen/Adobestock

Zwei Maßnahmen gelten als besonders erfolgsversprechend zur Bekämpfung der Epidemie – die Vermeidung von sozialen Kontakten sowie die Beachtung grundsätzlicher Hygieneempfehlungen, so die Verbraucherzentrale NRW.

„In Zeiten, in denen der Einzelne aufgefordert ist, überwiegend zuhause zu bleiben, und Hygiene das A und O ist, halten wir eine Energiesperre für unverhältnismäßig“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir appellieren daher an die Energieversorger, die Sperren für die Dauer der Corona-Epidemie auszusetzen.“

Frühzeitige Kommunikation mit Versorger empfehlenswert

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt betroffenen Kunden, sich im Hinblick auf den Ausgleich ihrer Schulden und die laufenden Abschlagszahlungen zeitnah mit dem Energieversorger in Verbindung zu setzen, um parallel eine tragfähige Lösung zu finden. Die Beratungsstellen in den Kommunen stehen Verbrauchern zur Seite - aufgrund der aktuellen Corona-Lage sei dies aktuell jedoch ausschließlich per Mail oder telefonisch möglich. (hp)

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