Florian Feller, Vorsitzender der Initiative H2vorOrt

Florian Feller, Vorsitzender der Initiative H2vorOrt

Bild: © Energie Schwaben

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, steht diesen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts, die geplante Verabschiedung scheint jedoch zu wackeln. Eine ZfK-Anfrage zum aktuellen Stand ließ das Bundeswirtschaftsministerium unbeantwortet. Umstritten sind bislang unter anderem die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen zu Wasserstoffheizungen. (Die ZfK berichtete.) Wie realistisch sind diese? Und welche Folgen hätten diese für deutsche Gasnetzbetreiber? Ein Gespräch mit Florian Feller, Vorsitzendem der Initiative H2vorOrt sowie Leiter des Bereichs Klimastrategie und Politische Arbeit beim bayerischen Regionalversorger Energie Schwaben.

Herr Feller, die Ampel hat einen technologieoffenen Ansatz bei der Wärmewende versprochen. Löst sie dies im GEG-Referentenentwurf ein?

Leider bisher noch nicht. Es ist der absolut richtige Schritt, H2-ready-Heizungen beim Vorliegen eines Transformationsplans zu erlauben. Das begrüßen wir sehr. Die Umsetzung im aktuellen Referentenentwurf macht diesen Schritt – und hier vermute ich nicht im Sinne der Impulsgeber – jedoch zur Farce. Wasserstofffähige Gasheizungen werden in dem Entwurf klar diskriminiert. Denn nur für diese Technologie wird die Klimaneutralität effektiv um zehn Jahre vorgezogen. Dazu kommen neben anderen Punkten völlig überzogene Regresspflichten. Hier muss nachgebessert werden, um einen umsetzbaren und guten Pfad für die Dekarbonisierung des Wärmemarkts mit Wasserstoff zu ermöglichen.

Tatsächlich sollen wasserstofffähige Heizungen laut Entwurf nur dann neu eingebaut werden dürfen, wenn die Gasnetzbetreiber versichern, ihr Netz spätestens bis zum 1. Januar 2035 vollständig auf Wasserstoff umzustellen. Wie realistisch ist das?

Wir reden hier bundesweit von mehr als einer halben Million Kilometer Infrastruktur, an die 1,8 Mio. Industrie- und Gewerbekunden sowie die Hälfte aller Haushalte angeschlossen ist. Wer diese Infrastruktur in signifikanten Teilen umbauen will, der benötigt Zeit und klare, realistische Fristen. Es wird Gegenden in Deutschland geben, wo der Umbau früher passieren wird als 2035. Es wird Netze geben, wo es länger dauern wird. Generell wird nicht deutschlandweit ein Schalter umgelegt, sondern die Verteilnetze werden Stück für Stück gebietsweise umgestellt. Für uns alle ist klar: 2045 muss die Transformation abgeschlossen sein. Aber ein bundesweites Vorziehen dieses Prozesses auf 2035? Das ist nicht umsetzbar. Es käme ja auch keiner auf die Idee zu verlangen, dass alle Häuser, die langfristig eine Wärmepumpe einsetzen wollen, diese nur bis 2035 verbauen dürfen.

Kritiker des Entwurfs stoßen sich auch an Regresspflichten, denen Gasnetzbetreiber bei Verzögerungen unterliegen.

Besonders hanebüchen daran ist, dass Netzbetreiber selbst für Bereiche verklagt werden könnten, wo sie gar keine Handlungshoheit haben, etwa wenn der Anschluss an ein vorgelagertes Wasserstofftransportnetz oder eine lokale Wasserstoffproduktion sich durch nicht durch den Verteilnetzbetreiber zu vertretende Gründe verzögert. Das könnte im Ernstfall ganz schnell ganz schön teuer werden. Kein wirtschaftlich denkendes Unternehmen, kein Stadtwerk wird dieses Risiko eingehen.

Und dann?

Ich persönlich glaube nicht, dass wir nur mit Wärmepumpen und Nahwärmenetzen bis 2045 klimaneutral werden können. Ich fürchte vielmehr, dass wir unsere Klimaziele dann knallhart reißen und auch nach 2045 noch Erdgas- und Ölheizungen im Einsatz haben werden. Eine resiliente Transformation und damit eine sichere, klimaneutrale Energieversorgung braucht vielfältige Optionen, um unterschiedlichen Herausforderungen möglichst gut begegnen zu können.

Was erwarten Sie sich jetzt von der Ampel?

Unsere Gasnetzinfrastruktur bietet eine große Chance. Und unsere Branche ist schon dabei, sich zu transformieren. Seit mehr als einem Jahr planen wir als Initiative H2vorOrt zusammen mit 180 Verteilnetzbetreibern sowie VKU und DVGW den Umbau von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen. Wie eingangs gesagt: Die Vorgabe, die Wärmewende technologieoffen zu gestalten und auf Basis eines vorliegenden Transformationsplans wasserstofffähige Heizungen zuzulassen, war richtig. So wie das Gesetzentwurf derzeit jedoch geschrieben ist, wird eine technologieoffene Transformation maximal behindert. Wenn das keine Absicht war, ist es schnell auf Basis der Verbändestellungnahmen behebbar. Wenn es aber Absicht war, dann müssen Bundeskabinett und Parlament intervenieren und gründlich nachbessern. Denn der Schaden, den der aktuelle Entwurf anrichten würde, wäre groß.

Das Interview führten Ariane Mohl und Andreas Baumer

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