„Der Zeitplan bleibt herausfordernd. Die willkürliche Benachteiligung der Stadtwerke an den Preisbremsen muss weg“: Unter diese griffige Überschrift hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seine Reaktion zu den am Dienstag (22. November) vorlegten Gesetzentwürfen zur Umsetzung der Energiepreisbremsen für Gas-, Wärme und Strom gestellt.
„Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab März vorsehen. Das ist angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Ambitioniert bleibe der Start für große Verbraucher wie Unternehmen und Industriebetriebe. Hier erwarte man von der Politik, dass die EU-beihilferechtliche Prüfung dieser Zuschüsse so schnell wie möglich durchgeführt werde, damit rasch Klarheit bestehe, so Liebing.
"Das ist willkürlich und gefährdet die kommunale Daseinsvorsorge"
Dringender Änderungsbedarf bestehe aber bei dem Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen. Die Gesetzentwürfe würden alle Unternehmen von den Preisbremsen ausschließen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darin liege, Energie zu erzeugen, umzuwandeln oder zu verteilen, heißt es. „Das ist völlig willkürlich und gefährdet die kommunale Daseinsvorsorge“, kritisierte Liebing.
Bei den Stadtwerken wären so verschiedene Versorgungsbereiche von der Wasserversorgung bis zum öffentlichen Nahverkehr oder den Schwimmbädern, die neben der Energieversorgung betrieben würden, mit betroffen. Diese würden damit also keine Preisdämpfung erfahren. „Unsere Forderung lautet: nur für die Entnahmestellen, die der Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen, darf die Entlastung verwehrt werden“, so Liebing weiter.
VKU: "Rückwirkende Abschöpfung gefährdet Investitionsklima"
Ein „gefährlicher Irrweg“ bleibe aus seiner Sicht weiterhin die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Erlösabschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen. Die rückwirkende Abschöpfung ab September gefährde das Investitionsklima.
Denn auf den notwendigen rechtlichen Rahmen für Investitionen in den Klimaschutz könne sich damit hierzulande kaum noch jemand verlassen. Das gelte umso mehr, als eine klare zeitliche Befristung fehle. Immerhin sei entgegen erster Pläne die operative Umsetzung besser ausgestaltet worden. „Die Verteilnetzbetreiber werden nicht mehr die organisatorische Hauptlast der Erlösabschöpfung tragen müssen“, ordnete der VKU-Hauptgeschäftsführer ein.
BEE droht mit Klagewelle der Erneuerbarenbranche
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach von einem «Abschöpfungs-Irrweg». Dieser drohe das Investitionsklima bei den erneuerbaren Energien auf lange Zeit zu beschädigen. «Die Bundesregierung riskiert hier mutwillig und ohne Not die bisher erzielten Fortschritte bei der Energiewende», so BEE-Präsidentin Simone Peter. Mit einer Klagewelle aus der gesamten Branche sei zu rechnen.
Die vorliegenden Vorschläge zur Strompreisbremse kritisierte auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Diese seien "so nicht verständlich und daher nicht umsetzbar", teilte sie mit. "Eine zeitlich machbare Strompreisbremse kann nur funktionieren, wenn vereinfacht wird und die Umsetzung analog zur Gaspreisbremse geregelt wird", richtete sie aus.
CDU spricht von "Erneuerbaren-Bremse"
Die Union hat derweil die geplanten Ertragsabschöpfung von «Zufallsgewinnen» etwa von Unternehmen, die Ökostrom produzieren, kritisiert: «Das darf so nicht kommen. Das ist eine Erneuerbaren-Bremse und es droht ein Kollateralschaden für die Energiewende. Es wird Vertrauen beschädigt», sagte der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung. Investitionen würden jetzt schon zurückgestellt. Eine rückwirkende Abschöpfung würde sie abwürgen.
FDP-Politiker Kruse warnt vor Missbrauch
Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse hat unterdessen bei der geplanten Gaspreisbremse vor einem Missbrauch gewarnt. “ Als Freie Demokraten wollen wir besonders darauf achten, dass Entlastungen schnell erfolgen und die richtigen Akteure erreichen“, betonte er. Damit die Gaspreisbremse nicht zum Bumerang werde, müssten Wettbewerbsanreize im Markt erhalten bleiben.
«Zudem darf es keinen Missbrauch geben, etwa indem Anbieter ihre Preise präventiv auf den Preis des Deckels hochziehen», sagte Kruse. Derartige missbräuchliche Wettbewerbspraktiken müssten durch den Gesetzentwurf verhindert werden.
BDI: "Preisbremse orientiert sich an EU-Beihilferahmen"
„Das geplante Gesetzgebungsverfahren noch vor Weihnachten macht Hoffnung auf eine zügige Entlastung der Wirtschaft in der Energiekrise“, kommentierte hingegen BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Die Preisbremse orientiere sich eng an den Vorschlägen der Gaskommission und am europäischen Krisen-Beihilferahmen. (hoe/dpa)



