Wenige Tage vor der ersten Sitzungswoche des Bundestags im neuen Jahr wird zunehmend klarer, wie sich die Ampel-Haushaltseinigung auf Energiewende-Programme auswirken könnte. Der ZfK liegt eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums vor, die dem Haushaltsausschuss anlässlich der sogenannten Bereinigungssitzung zugesendet wurde.
Demnach sollen bis zum Jahr 2029 insgesamt 200 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltstitel "Transformation Wärmenetze" gestrichen werden. Begründung: "Der Titel leistet einen Konsolidierungsbeitrag."
Was sind Verpflichtungsermächtigungen?
Doch was sind Verpflichtungsermächtigungen überhaupt? Grundsätzlich könne die Bundesregierung nur kostenverursachende Verpflichtungen für das laufende Haushaltsjahr eingehen, erklärt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags.
In Form von Verpflichtungsermächtigungen kann das Parlament aber die Verwaltung ermächtigen, auch künftige Haushaltsjahre zu belasten. Das ist vor allem für mehrjährige Projekte wichtig. Im Unterschied zu tatsächlich getätigten Ausgaben führt eine Verpflichtungsermächtigung erst zu einem Zahlungsvorgang in dem Jahr, für das sie in Anspruch genommen wird.
Haushaltsjahr 2025 bleibt unangetastet
Für den Haushaltstitel "Transformation Wärmenetze", dessen Kern die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist, waren beispielsweise vor dem Karlsruher Haushaltsurteil für das Jahr 2025 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 450 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe bleibt auch laut neuer Vorlage unangetastet.
Für die Jahre 2026 bis 2029 waren jeweils maximal 500 Millionen Euro eingeplant. Hier will das Finanzministerium den Rotstift ansetzen. Jährlich sollen 50 Millionen Euro gestrichen werden.
750 Millionen für dieses Jahr
Zudem soll ein Haushaltsvermerk getilgt werden, wonach die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt gut 1,2 Milliarden Euro samt einzelnen Jahresobergrenzen bis ins Haushaltsjahr 2027 gesperrt sei. Die Aufhebung dieser Sperre hätte der Einwilligung des Bundesfinanzministeriums bedurft.
Wie vereinbart bleiben die Planausgaben für dieses Jahr im Rahmen der Wärmenetzetransformation unangetastet. 750 Millionen Euro stehen bereit.
Aus dem Haushaltstitel "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz" werden dagegen zwei Milliarden Euro gestrichen. Statt 18,8 Milliarden sollen dieses Jahr 16,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Generell gilt: Beschlossen sind die Kürzungen erst, wenn der Bundestag zustimmt. Diesen Donnerstag werden Sachverständige im Bundestag über das neue Haushaltsgesetz diskutieren. Ziel der Ampel-Koalition ist es, den Bundeshaushalt bis zum 2. Februar im Bundestag und im Bundesrat zu beschließen.
Auch Uniper und Sefe in der Vorlage
Bemerkenswert sind auch die Anmerkungen des Bundesfinanzministeriums zu den beiden verstaatlichten Gasimporteuren Uniper und Sefe, früher Gazprom Germania. Für Sefe sind Ausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro eingeplant. Bei Uniper sind es knapp 1,8 Milliarden Euro.
Die Bemerkungen des Ministeriums lesen sich fast wortgleich: "Abdeckung der Verpflichtungen aus dem beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Ausgaben im Zusammenhang mit der Bundesbeteiligung an [Uniper beziehungsweise Sefe]." Und: "Aus dem Titel können auch Ausgaben für Beratung und Sachverständige geleistet werden." (aba)



