Die Fernwärmebranche wartet gespannt auf einen Entwurf des von Marco Buschmann geführten Bundesjustizministeriums zur Wärmelieferverordnung.

Die Fernwärmebranche wartet gespannt auf einen Entwurf des von Marco Buschmann geführten Bundesjustizministeriums zur Wärmelieferverordnung.

Bild: © Carla Benkö/dpa

Während sich die Ampel-Spitzen auf offener Bühne streiten, reißt der Fernwärmebranche zunehmend der Geduldsfaden. Fast eineinhalb Jahre nach dem groß inszenierten Fernwärmegipfel mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) lassen die Neufassungen der zentralen Verordnungen AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung weiter auf sich warten.

Während das Update der AVBFernwärmeV, die die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fernwärmeversorgung regelt, irgendwo auf dem Weg vom federführenden Wirtschaftsministerium zum Kanzleramt steckt und am 6. November vom Bundeskabinett beschlossen werden könnte, sieht der Zeitplan für eine überarbeitete Wärmelieferverordnung viel trüber aus. Hierzu liegt noch nicht einmal ein Ministeriumsentwurf vor.

VKU-Chef: "Absolut enttäuschend"

Federführend ist hier das FDP-geführte Bundesjustizministerium. Eine Sprecherin antwortete auf ZfK-Anfrage lediglich, dass aktuell geprüft werde, "ob und wie die Regelungen [...] der Wärmelieferverordnung zukunftsgerichtet ausgestaltet werden [können]". Auf die konkrete Frage, ob eine Novellierung noch in dieser Legislaturperiode geplant sei, ging das Ministerium nicht ein.

Als "absolut enttäuschend" bezeichnete VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die Ausführungen. Er hält es für "völlig offen", ob sich die Ampel noch einigen wird. "Uns läuft die Zeit davon". Und auch der Fernwärmeverband AGFW mahnt zur Eile. Ein zeitnahes Inkrafttreten der Verordnung sei "wichtig und dringend notwendig".

Fernwärme-Anschlüsse im Bestand

In der Wärmelieferverordnung wird seit 2013 geregelt, wie Vermieter ihre Kosten auf Mieter umlegen müssen, wenn sie im laufenden Mietverältnis die Wärmeversorgung beispielsweise auf Fernwärme umstellen. Grundsätzlich sind sich Wärmeversorger, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützer einig, dass sich die Verordnung ändern muss, wenn die Wärmewende gelingen soll.

Die aktuelle Regelung würde als "Hemmnis" für den Anschluss bestehender Gebäude an das Wärmenetze wahrgenommen werden, hielten die Teilnehmer als Ergebnis des Fernwärmegipfels Mitte 2023 fest. Nach Inkrafttreten der Verordnung seien die Fernwärme-Anschlussraten in Bestandsgebäuden zuerst massiv eingebrochen, argumentiert der VKU in einem Positionspapier. Seitdem stagnierten die Zahlen auf niedrigem Niveau.

Fernwärme: Mittelfristig 100.000 Neuanschlüsse pro Jahr

In einer Untersuchung im Auftrag des Justizministeriums aus dem Jahr 2021 schrieb auch das Forschungsunternehmen Prognos, dass die Wärmelieferverordnung die Marktsituation nicht wirklich verbessert habe. Der Rückgang der Anschlussraten sei aber nicht nur auf die Einführung der Verordnung zurückzuführen, sondern vor allem auf marktwirtschaftliche Sättigungseffekte und lange Reinvestitionszyklen im Heizungsmarkt.

Geht es nach der Bundesregierung, müssen die Fernwärme-Anschlussraten jedenfalls wieder dringend hoch. Mittelfristig peilt die Ampel jährlich 100.000 Neuanschlüsse an die Fernwärme an. Die Fernwärme gilt dabei als wichtiger Baustein, um 30 Prozent der Wärme klimaneutral zu stellen und 2045 komplett klimaneutral zu werden.

Herausforderung Kostenneutralität

Wärmeversorger stört bislang in der Wärmelieferverordnung vor allem das pauschale Gebot der Kostenneutralität. Heißt: Bei einer Umstellung im laufenden Mietvertrag dürfen die Kosten der neuen Wärmelieferung die Betriebskosten für die alte Eigenversorgung mit Wärme nicht übersteigen. Das Problem dabei: Häufig macht das die Umstellung für Versorger und Vermieter unwirtschaftlich.

AGFW und VKU schlagen vor, für die gewerbliche Wärmelieferung eine Umlage zuzulassen, die maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat betragen könnte. Die AGFW spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem "Umstellungsbonus". Beide Verbände verweisen darauf, dass es bereits bei anderen Versorgungsoptionen, etwa bei der Wärmepumpe, vergleichbare Regelungen gebe.

Branche fordert Endspurt für Fernwärme

Für den Deutschen Mieterbund dürfte das nicht infrage kommen", teilte er in diesem Jahr in einem eigenen Forderungspapier mit. "Das Gebot der Kostenneutralität stellt zentrales Mieterschutzinstrument dar und darf angesichts der aktuell bestehenden deutlichen Leerstellen beim Mieter- [beziehungsweise] Verbrauchschutz nicht abgeschwächt werden."

Die Branche brauche noch vor diesem Winter einen gesetzgeberischen Endspurt für die Fernwärme, forderten vor Kurzem Liebing und BDEW-Chefin Kerstin Andreae einmütig. "Wie bei Wärmepumpen oder grünen Gasen hat auch der Aus- und Umbau von Wärmenetzen lange Vorlaufzeiten, weil wir sie sorgfältig planen und kalkulieren müssen."

Blick auf Fördermittel

Dabei geht es nicht nur um die Verordnungen, sondern auch um frisches Geld im Klima- und Transformationsfonds. Die Bundesregierung will für das nächste Jahr Fördermittel von rund einer Milliarde Euro für den Ausbau der Fernwärme bereitstellen. Viel zu wenig, findet die Branche. Aus ihrer Sicht wären mindestens 3,4 Milliarden Euro nötig.

Zumindest hier dürfte sich aber bald der Schleier legen. Im November gehen die Haushaltsberatungen in die heiße Phase. Anschließend wird der Haushalt dann traditionell vom Bundestag beschlossen. Es sei denn, die Ampel platzt zuvor noch. Auch das scheint nach den vergangenen Tagen nicht mehr ausgeschlossen zu sein. (aba)

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