Dass das neue Wärmewendepaket des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich auch neue wasserstofffähige Heizungen zulässt, verbuchte insbesondere die FDP als Sieg. Wer jedoch den 155 Seiten starken Referentenentwurf zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes durchstöbert, findet so manchen Stolperstein.
Da gibt es etwa den Paragraphen 71k, der sich mit Voraussetzungen für wasserstofffähige Gasheizungen befasst. Und dort heißt es: Beim Einbau einer Heizung, die Erdgas sowie 100 Prozent Wasserstoff nutzen kann, dürfe der Eigentümer noch bis zum 1. Januar 2035 Erdgas nutzen. Allerdings gelte dies nur, wenn der Gasnetzbetreiber dem Eigentümer garantiere, dass die Wasserstoffinfrastruktur spätestens bis Anfang 2035 in Betrieb genommen sei.
VKU für Fristverlängerung
Und weiter unten: "Die [wasserstofffähige] Heizung als Erfüllungsoption ist daher im Übergang nur zulässig, wenn der Umbau des Gasnetzes auf Wasserstoff tatsächlich bis 2035 realistisch ist und vom Gasnetzbetreiber [...] geplant und mit konkreten Investitionsschritten [...] unterlegt ist."
Doch ist eine Umstellung des Verteilnetzes auf Wasserstoff schon bis 2035 realistisch? Bislang gilt, dass der Betrieb von Gasverteilnetzen mit fossilen Energietägern erst nach 2045 nicht mehr möglich sein soll. Der Stadtwerkeverband VKU positioniert sich in seiner Stellungnahme klar. Er hält eine komplette Umwidmung der Gasnetze auf Wasserstoff in weniger als zwölf Jahren für "unverhältnismäßig" und "realitätsfern". Geht es nach ihm, sollte die Frist verlängert werden.
VKU gegen "technologische Vorfestlegungen"
Außerdem warnt er, dass Netzbetreiber nicht pauschal in Regress genommen werden dürften, wenn es später zu Problemen bei der Bereitstellung grüner Gase komme. In ihre Verantwortung könne nur die zeitgerechte technische Umstellung der Netze fallen, heißt es. Das gelte ebenso wie bei der Dekarbonisierung von Wärmenetzen.
Prinzipiell lehnt der VKU "technologische Vorfestlegungen", die den Lösungsraum der kommunalen Wärmeplanung einschränken, ab. Bis die Wärmepläne bundesweit vorliegen, müssten sinnvolle Übergangslösungen gefunden werden, schreibt der Verband.
Weitere grüne Gase im Fokus
Dazu zählten neben Härtefallregelungen vor allem "praxistaugliche Transformationspläne der Energiewirtschaft" für den Ausbau und die Umrüstung von Wärme- und Gasnetzen sowie "angemessene Fristen". Zur Einordnung: Insbesondere die Grünen wollen vor allem auf eine Elektrifizierung der Wärme setzen und stehen Wasserstoffheizungen im Haushaltsbereich skeptisch gegenüber.
Aus VKU-Sicht sollten neben Wasserstoff auch weitere grüne Gase wie Biomethan oder synthetisches Methan genutzt werden können. "Klimaneutrale Gase stehen bereits heute im Produktportfolio der Stadtwerke", argumentiert VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Dabei handelt es sich im Wesentlichen um auf Biomethan basierende Produkte."
Wärmepumpen-Verband will billigeren Strom
Wenig überraschend hat der Wärmepumpen-Verband BWP seinerseits nur wenig an der vorliegenden Novelle auszusetzen. Er unterstütze das Vorhaben, dass neue Heizungen von 2024 an zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssten, teilt er in seiner Stellungnahme mit.
Geht es nach ihm, sollte die Bundesregierung Stromkunden noch vor Einführung der Novelle entlasten. Bereits vor Ostern hatte der Verband eigene Vorschläge zur Senkung der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer für Betreiber von Wärmepumpen vorgelegt. (Die ZfK berichtete.) (aba)



