Wasserstoff soll die Energiewende voranbringen.

Wasserstoff soll die Energiewende voranbringen.

Bild: © Siemens

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am Mittwoch nicht nur Pläne für neue, staatlich geförderte Gaskraftwerke bekannt gemacht. Auch zu den Ausschreibungen für 500 Megawatt (MW) an Langzeitspeichern gibt es neue Details. So sind nur Anlagen mit einer Netzeinspeiseleistung von mindestens einem MW zugelassen.

Die Netzentnahmeleistung muss davon zusätzlich die Hälfte betragen. Darüber hinaus müssen Speicher in der Lage sein, den gespeicherten Strom über eine Dauer von mindestens 72 Stunden mit der Netto-Nennleistung der Netzeinspeiseleistung in das Netz einzuspeisen. Das geht aus einem Konsultationspapier für das neue Kraftwerkssicherheitsgesetz hervor, zu dem Fachleute, Verbände oder Unternehmen nun binnen sechs Wochen Stellung nehmen können.

Förderung über zehn Jahre

Weiterhin geht das BMWK offenbar davon aus, dass die Langzeitspeicherung insbesondere über die Umwandlung von Strom in Energieträger wie Wasserstoff und anschließende Rückverstromung erfolgen wird. Dennoch sollen die Ausschreibungen grundsätzlich technologieoffen gestaltet sein.

Bezuschlagte Anlagen erhalten demach eine Investitionskostenförderung über zehn Jahre in jährlichen, gleichen Tranchen. Geboten wird auf die Investitionskostenförderung in Euro pro KW (Gebotswert). Die Gebotsreihung erfolgt dann auf Grundlage des Verhältnisses des Gebotswerts zur Speicherkapazität.

Mögliche Abschöpfung

Offen ist noch, ob das BMWK auch einen sogenannten "Claw-Back"-Mechanismus einbaut. Das EU-Recht sieht solche Klauseln bei Förderinstrumenten grundsätzlich vor, etwa auch bei der künftigen EEG-Förderung.

Der Mechanismus könnte dann greifen, wenn Speicher wegen unvorgesehener Marktentwicklungen außergewöhnlich hohe Erlöse erwirtschaften können. Hier geht es um die sogenannten Preisspreads, also die Differenz zwischen sehr hohen und sehr niedrigen Marktpreisen. Das Ministerium muss demnach noch prüfen, ob eine Korrelation zwischen außergewöhnlich hohen Marktpreisen und Preisspreads zu erwarten ist.

Zweigeteilte Ausschreibung

Auch zum Zeitplan gibt es Neues: Im kommenden Jahr sollen demnach 200 MW und in 2026 dann 300 MW ausgeschrieben werden. Zuvor soll es noch ein vertrauliches Interessensbekundungsverfahren geben, um ausreichenden Wettbewerb in der Ausschreibung sicherzustellen.

Das eher geringe Gesamtvolumen von 500 MW soll laut BMWK die Erprobung von Technologien zur Langzeitspeicherung ermöglichen. Das 72-Stunden-Kriterium ist laut Ministerium möglicherweise auch von anderen Technologien als Wasserstoff-Kraftwerk-Kombinationen zu erreichen. Die Ausschreibung soll daher auch auf die Notwendigkeit der Langfristspeicherung im künftigen Energiesystem aufmerksam machen. (jk mit dpa)

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