Der Deutschlandfonds umfasst auch Absicherungsinstrumente für Transformationsindustrien, beispielsweise Windkraftanlagenbauer.

Der Deutschlandfonds umfasst auch Absicherungsinstrumente für Transformationsindustrien, beispielsweise Windkraftanlagenbauer.

Bild: © Tom Weller/dpa

Dass die Bundesregierung die EEG-Förderung reformieren will, ist bereits seit Anfang Juli bekannt. Nun hat das von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Zukunft der Eneuerbaren aussehen könnte. In dem sogenannten "Optionenpapier" sind dabei vier Modelle aufgeführt.

Eine wichtige Frage dabei: Soll die Förderung auch weiterhin von der Produktion abhängigen ‒ oder läuft es auf eine Investitionskostenförderung hinaus? Klar ist, dass sich etwas ändern muss. Denn die bisherige EEG-Förderung ist nur bis Jahresende 2026 durch die EU-Kommission genehmigt. Europäische Vorgaben machen unter anderem einen Rückzahlungsmechanismus im zukünftigen Marktdesign erforderlich.

Neue Klauseln

Diese sogenannten "Claw-Back"-Klauseln (Engl.: "Rückhol-Klauseln) gelten künftig übrigens nicht nur für Erneuerbare, sondern auch für steuerbare Kapazitäten, wie etwa Gaskraftwerke. Der Rückzahlungsmechanismus soll zu hohe Markterlöse vermeiden. Investoren können diese Klauseln jedoch vermeiden, indem sie Anlagen förderfrei errichten. Das soll marktliche Investitionen begünstigen.

Das BMWK erwartet zudem, dass die Bedeutung von Grünstrom-Power-Purchase-Agreements (Green PPA) steigt. Das Problem: Die Verfügbarkeit von Standorten, die sich allein aus Strommarkterlösen refinanzieren können, ist nach Einschätzung des Ministeriums begrenzt. Deshalb brauche es weiterhin einen Investitionsrahmen für EE-Anlagen, um einen "Fadenriss" beim Zubau zu verhindern. Wie aber soll der Rahmen aussehen?

Produktionsabhängige Zahlungen

Zwei Modelle setzen auf weiterhin produktionsabhängige Zahlungen: Das sind der zweiseitige Differenzvertrag mit Marktwertkorridor und der zweiseitige Differenzvertrag ohne Marktwertkorridor. Innerhalb eines Korridors erfolgt keinerlei Zahlung zwischen Staat und Betreiber. Unterhalb des Floors werden die Markterlöse um eine Prämie ergänzt, oberhalb der Grenze muss der Betreiber einen Refinanzierungsbeitrag leisten.

Bei der Variante ohne Korridor wird ein Referenzmarktpreis bestimmt. Der Anlagenbetreiber erhält die Differenz dann vom Staat, wenn der tatsächliche Marktpreis darunterliegt ‒ und muss Zahlungen erstatten, wenn der Marktpreis den Referenzpreis überschreitet. Die erste Variante ist der bestehenden EEG-Förderung am ähnlichsten. Beide Modelle lösen aber voraussichtlich nicht das Problem der negativen Strompreise und werden deshalb wohl nicht weiterverfolgt.

Produktionspotenzial ermitteln

Wahrscheinlicher sind die beiden produktionsunabhängigen Modelle, entweder als zweiseitiger Differenzvertrag, oder als Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem
Refinanzierungsbeitrag. Bei der ersten Variante erhalten Anlagenbetreiber eine variable Zahlung – jedoch nicht für tatsächlich eingespeiste Kilowattstunden, sondern für das theoretische Produktionspotenzial.

Das bedeutet zum einen eine große Umstellung für die Anlagenbetreiber. Zum anderen dürfte es schwierig werden, das Produktionspotenzial genau zu ermitteln. Hier müssten zum Beispiel lokale Wetterdaten miteinbezogen werden. Das BMWK will das Modell weiterhin prüfen, wahrscheinlicher dürfte sich jedoch die zweite Variante durchsetzen.

Effizienter Betrieb

Die Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbeitrag ist nämlich auch das Modell, welches die Bundesregierung selbst vorgeschlagen hatte. Bei einer Kapazitätszahlung erhält der Anlagenbetreiber als Investitionsschutz eine fixe Vergütung für die installierte Leistung einer Erneuerbaren-Anlage. Hinzu kommt der Rückzahlungsmechanismus ("Claw-back").

Dazu können Markterlöse einer Referenzanlage oder das Produktionspotenzial, wie im dritten Modell, herangezogen werden. Anlagenbetreiber sollen so den Strompreissignalen künftig stärker ausgesetzt sein, was einen effizienten Anlagenbetrieb und eine systemdienliche Anlagenauslegung anreizen soll. Das soll auch dazu beitragen, dass Anlagen bei negativen Preisen stärker abgeregelt werden.

Test in Pilotausschreibungen

Die Verbände haben nun bis zum 28. August Zeit, sich zu den Vorschlägen zu äußern. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Wolfram Axthelm, hat sich im ZfK-Interview bereits dazu geäußert, welches Modell die Erneuerbaren-Branche bevorzugt.

Der neue Investitionsrahmen soll anschließend in Pilotausschreibungen getestet werden. Bis Anfang 2027 muss die Reform umgesetzt sein. Ob es allerdings noch vor der nächsten Bundestagswahl klappt, ist fraglich. (jk)

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