Homeoffice, eingeschränkter oder vollständiger Verzicht von Kundenkontakt, Absage von Dienstreisen und Veranstaltungen und natürlich entsprechende Hygienemaßnahmen werden derzeit fast überall in der Kommunalbranche umgesetzt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat zusätzlich Maßnahmen explizit für Energieversorger erarbeitet. Die Energieversorgung sei derzeit allerdings weder gefährdet noch beeinträchtigt, beton der Verband. Ein Überblick:
Betriebliche Kernfunktionen aufrecht erhalten
Der VKU rät dazu, vorab klar abzustimmen, was unter das „unbedingt aufrechtzuerhaltende Kerngeschäft“ falle. Auf alle anderen Tätigkeiten könne gegebenenfalls verzichtet werden. Etwa indem nur noch dringende Maßnahmen erledigt werden. So zum Beispiel das Beheben von Schäden an Stromleitungen – aber keine turnusmäßige Instandhaltung, um die Kontaktmöglichkeiten unter den Mitarbeitern zu reduzieren, konkretisiert der Verband. So könne auch sichergestellt werden, dass ausreichend Schutzmittel wie Atemmasken, Desinfektioinsmittel, Handschuhe für Notfälle bereitstehen.
Dabei sollten Energieversorger prüfen, in welchen kritischen Bereichen des Kerngeschäftes es zu Engpässen von Mitarbeitern mit wichtigem Know-how kommen könnte.
Zugriffspläne für Schlüssel, Chipkarten und Passwörter
Neben der Aufteilung in getrennte Teams, rät der VKU dazu, einen Zugriffsplan und eine hinreichend präzise Dokumentation für wichtige Zugangsvoraussetzungen wie Schlüssel, Chipkarten, Passwörter bereit zu halten, damit auch beim Ausfall der jeweiligen Experten der Zugriff oder die Steuerung kritischer Komponenten gewährleistet bleibe.
Zudem sollten sich Arbeits- und Einsatzpläne an die gegebene Situation vor Ort flexibel anpassen lassen. Dazu zähle etwa unbürokratisches Handeln im Unternehmen im Zusammenspiel mit Bürgern und relevanten Akteuren der Kommune.
Urlaubssperren und Entschädigung dazu
Bis zunächst etwa Mitte April sollte für Beschäftigte in kritischen Unternehmensbereichen und -positionen – etwa in Krisenstäben, für Geschäftsführer/Werkleiter, Mitarbeitende in den Leitwarten oder den Betrieb kritischer Infrastrukturen notwendige Techniker – eine Urlaubssperre erwogen werden, empfiehlt der VKU.
Bei etwaigen Schadensersatzansprüche, etwa für gebuchte Urlaubsreisen inklusive Partner, sei zu prüfen, ob sie vom Unternehmen oder der Kommune zu tragen sind. Denn: "Alle betriebswirtschaftlichen Überlegungen von Schadensersatz und Kosten für Lohnfortzahlung im Quarantänefall oder bei prophylaktischen Veranstaltungsabsagen werden bei rechtzeitiger Maßnahme deutlich vorteilhafter gegenüber dem Schaden, der im Zweifelsfall durch ausbleibende Maßnahmen und die Unterbrechung der Energieversorgung entstünde", heißt es in einem VKU-Papier.
Getrennt und unabhängig voneinander agierende Teams
Um den Versorgungsbetrieb zusätzlich abzusichern, rät der VKU zu getrennten und unabhängig voneinander agierenden Teams für den Breich kritische Infrastrukturen. Dazu zählen Leistellen/-warten für Netze und Erzeugungsanlagen aber auch Entstördienste.
Dabei sollten Versorger nicht nur auf eine geografische Trennung achten – ein Team am Arbeitsplatz, während das andere im Home-Office arbeitet –, sondern komme es zum regelämßigen Tausch der Einsatzorte, müssten dementsprechend auch die Arbeitsplätze im Unternehmen desinfiziert werden. Die grundlegende Reinigung über das übliche Maß hinaus sei natürlich auch währenddessen zu empfehlen, da sich die Erreger bis zu drei Tage auf Oberflächen halten können.
Kontaktverbot zum anderen Team
Zudem müssten die jeweiligen Teams zueinander ein persönliches Kontaktverbot halten. "Falls durch einen Infektionsfall ein ganzes Team in Quarantäne muss, bleibt noch das zweite Team arbeitsfähig", erläutert der VKU. Wichtig sei zudem auch, das zweite Team umfassend durch entsprechende Backup-Kapazitäten abzusichern.
So würden einige Mitgliedsunternehmen einen zweiten oder zusätzlichen Standort aufbauen, um möglichst wenig Mitarbeiter an einem Standort zu haben. Zudem gelte, an allen provisorischen Einrichtungen ebenfalls stets auf ausreichende Hygiene zu achten.
Redundanzen schaffen und Kooperationsmöglichkeiten klären
Regionale Kooperationen mit benachbarten Netzbetreibern, Versorgern und kommunalen Unternehmen schaffen laut VKU außerdem Flexibilität, Absicherung und gegenseitige Solidarität im Notfall. So könne man sich im Bedarfsfall gegenseitig mit Personal, Equipment, Know-how etc. unterstützen.
Im schlimmsten Fall auch Betrieb durch Erkrankte
Sollte es tatsächlich einen Infektionsfall in der Leistelle geben, müssen schon vorab Regelungen mit den Mitarbeitenden gefunden werden, um den Betrieb kritischer Infrastrukturen schlimmstenfalls auch durch Erkrankte gewährleisten zu können. Gegebenenfalls muss die Leitstelle danach desinfiziert werden.
Kommunaler Krisenstab
Der VKU rät zu einem regelmäßigen Austausch mit den Verantwortlichen von Stadtverwaltung, Feuerwehr, Polizei, THW, Rettungsdiensten – wie DRK-Ortsverbände – und kommunalwirtschaftlichen Schwesterver- und -entsorgungsbetrieben, soweit dies noch nicht über die bestehenden Krisenstäbe auf Kommunal- und Kreisebene erfolgt sei. (sg)



