Deutschland

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Verbände vermissen eine Klarstellung

Gilt das überragende öffentliche Interesse auch gegenüber der Wasserversorgung? BDEW und VKU haben hierzu eine klare Meinung – und zwei Empfehlungen.
02.05.2024

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Oft fristet das Wasser bei Wasserstoffdiskussionen nur ein Schattendasein. Dabei gilt in der Regel: Wo kein Wasser, da auch kein Wasserstoff. Doch wer hat künftig Vorrang, wenn die Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff ebenfalls als "überragendes öffentliches Interesse" gesetzlich verankert wird: die Wasser- oder die Wasserstoffversorgung?

Geht es nach den beiden großen Energie- und Wasserverbänden, ist die Reihenfolge klar: "Erst das Wasser, dann der Stoff", formuliert der Stadtwerkeverband VKU pointiert.

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