Oft fristet das Wasser bei Wasserstoffdiskussionen nur ein Schattendasein. Dabei gilt in der Regel: Wo kein Wasser, da auch kein Wasserstoff. Doch wer hat künftig Vorrang, wenn die Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff ebenfalls als "überragendes öffentliches Interesse" gesetzlich verankert wird: die Wasser- oder die Wasserstoffversorgung?
Geht es nach den beiden großen Energie- und Wasserverbänden, ist die Reihenfolge klar: "Erst das Wasser, dann der Stoff", formuliert der Stadtwerkeverband VKU pointiert.
"Öffentliche Wasserversorgung dient allen"
Heißt: Bei der Vorhabengenehmigung sollte kein Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geschaffen werden. Denn: "Die öffentliche Wasserversorgung dient allen", teilt Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit. "Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass im Gesetzestext deutlich wird, dass der geplante Vorrang der Wasserstoffprojekte bei der Ressourcennutzung nicht auch gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung gilt."
Auch der BDEW findet, dass die Bundesregierung der besonderen Bedeutung der Trinkwasserversorgung Rechnung tragen muss. "Der besondere Schutz der Wasserversorgung darf nicht hinter dem überragenden öffentlichen Interesse am Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur zurücktreten", schreibt er in seiner Stellungnahme." Daher muss auf gesetzlicher Ebene geregelt werden, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung vom überragenden öffentlichen Interesse am Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unberührt bleiben."
Ampel sorgt vor
Tatsächlich hat das Bundeswirtschaftsministerium im ersten Entwurf bereits vorgesorgt. "Die Belange des Wasserhaushalts und der öffentlichen Wasserversorgung sind bei der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung von [Wasserstoffvorhaben] umfassend zu berücksichtigen", heißt es in der Gesetzesbegründung.
"Das [...] überragende öffentliche Interesse ändert daher nichts an dem gesetzlich vorgegebenen Maßstab der wasserrechtlichen Prüfung."
VKU-Formulierung entschiedener
Der BDEW will jedoch auch im Gesetzestext selbst Klarheit schaffen und im entsprechenden Paragraphen festschreiben, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung von der Aufwertung der Wasserstoffversorgung "unberührt" bleiben.
Noch entschiedener klingt die VKU-Formulierung. Der Vorschlag des Stadtwerkeverbands: "Die Belange des Wasserhaushalts und der öffentlichen Wasserversorgung haben in der Abwägung [...] stets Vorrang."
Wasserstoffkraftwerke fehlen
Grundsätzlich fällt das Echo in der Energiebranche zum Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes positiv aus. Die Bundesregierung will unter anderem Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und somit den Hochlauf des Wasserstoffmarktes erleichtern. (Die ZfK berichtete.)
Der Verband Zukunft Gas bemängelt allerdings, dass Wasserstoffkraftwerke im Entwurf unerwähnt bleiben. "Damit diese dringend benötigten Kraftwerke zeitnah errichtet werden können, muss eine entsprechende Beschleunigung gesondert [...] geregelt werden", schreibt er.
Einschränkung auf Elektrolyseure
Der VKU wiederum stößt sich daran, dass bislang nur Elekrolyseure zur Wasserstofferzeugung Erwähnung finden. "Wichtig ist, dass ein möglichst breites Spektrum [...] zugelassen ist", kommentiert er. Als Beispiel nennt er die Pyrolyse, wodurch Methan durch hohe Temperaturen und unter Sauerstoffabschluss in Wasserstoff und festen Kohlenstoff getrennt wird.
Der Entwurf könnte noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Bundestag dürfte sich wohl erst nach der Sommerpause mit dem Vorhaben eingehend befassen. (aba)



