Christian Dürr, FDP-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, fordert die Ampel beim GEG zu Nachbesserungen auf.

Christian Dürr, FDP-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, fordert die Ampel beim GEG zu Nachbesserungen auf.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Wie viel Macht hat die "Bild"-Zeitung noch? Eine Antwort könnte das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) liefern, das die Ampelkoalition bis zum Sommer verabschieden will.

Dass die Stadtwerkewelt über Teile des vorliegenden Referentenentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium alles andere als zufrieden ist, hatte der Verband VKU bereits am Donnerstag per Pressemitteilung kundgetan. Vor allem die Vorgabe, dass neue wasserstofffähige Heizungen nur dann eingebaut werden dürfen, wenn die Gasnetzbetreiber die dahinterliegende Netzinfrastruktur bis spätestens Anfang 2035 auf Wasserstoff umstellen, wies er als "realitätsfern" und "unverhältnismäßig" zurück. (Die ZfK berichtete.)

VKU-Chef legt in "Bild"-Ausgabe nach

In der Samstagsausgabe des größten Boulevardblatts Deutschlands legte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nach. Die Bedingungen seien "kontraproduktiv und bewirken das Gegenteil", ließ er sich zitieren. So würden nur wenige Versorger ihre Gasnetze für Alternativen wie Wasserstoff öffnen können.

Prompt meldete sich auch die FDP wieder zu Wort – ebenfalls über die "Bild". So forderte Fraktionschef Christian Dürr Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf, das Gesetz bis zur Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch noch einmal so nachzubessern, dass Millionen Haushalte künftig mit Ökogas heizen könnten. "Wir brauchen möglichst viele Technologien, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden."

FDP für "technologieoffenen Ansatz"

Auf ZfK-Nachfrage betonte auch Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der liberalen Bundestagsfraktion, dass im Bereich der Gasnetze und beim Thema Heizungsumstellungen das letzte Wort "noch längst nicht gesprochen" sei. "Praxisferne Vorgaben [...] sind mit den Freien Demokraten nicht zu machen."

Gasnetze seien wichtig für die Versorgungssicherheit in Deutschland und müssten deshalb eine Zukunftsperspektive mit der Nutzung klimafreundlicher Alternativen bekommen. "Der GEG-Entwurf muss daher an vielen Stellen nachgebessert werden, spätestens im parlamentarischen Verfahren wird dies geschehen."

Habeck-Heizungsplan "Mogelpackung"

Scharfe Kritik kam auch aus den Reihen der CDU. Habecks Heizungspläne seien "immer noch eine Mogelpackung", kommentierte Mark Helfrich, energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion, auf ZfK-Anfrage. "Denn er verfolgt weiterhin das Ziel, Gasheizungen ab 2024 zu verbieten."

Der Wirtschaftsminister schiebe den Gasversorgern den schwarzen Peter zu, wenn er beim Einbau von wasserstofffähigen Gasheizungen den zeitnahen Umbau des Gasnetzes und das Angebot von Wasserstoff zum Heizen voraussetze. Beide Punkte seien in dem im Entwurf vorgesehenen Zeitrahmen "nicht realisierbar".

Linke: Pferd von hinten aufgezäumt

Der Zeitplan zäume das Pferd von hinten auf, argumentierte Ralph Lenkert, energiepolitischer Sprecher der Linken. "Statt sich jetzt ad hoc mit noch nicht abschließend feststellbaren Konzepten technologisch festzulegen, müsste zu Beginn des Umbaus eine kommunale Wärmeplanung stehen", schrieb er auf ZfK-Anfrage. "Stadtwerke und Netzbetreibern sollen gemeinsam Potentiale für Quartierslösungen feststellen." Gleichzeitig müssten Gasnetzbetreiber klären, welche Großabnehmer sie in ihrem Netz hätten beziehungsweise künftig noch haben würden.

Geht es nach Lenkert, sollte die kommunale Wärmeplanung bis Ende 2024 durchführbar sein. Anschließend könne die GEG-Novelle von Mitte 2025 an mit verbindlichen Vorgaben greifen.

Regressansprüche bei Verzug

Zur Erinnerung: Unter den Ampel-Koalitionären war es insbesondere die FDP, die nach Bekanntwerden des ersten GEG-Entwurfs auf einen "technologieoffenen Ansatz" gedrungen hatte. Die Energiebranche fürchtet nun jedoch, dass etwa Wasserstoffheizungen grundsätzlich erlaubt sind, wegen der hohen Hürden jedoch faktisch doch ausgeschlossen werden.

Zumal Gasnetzbetreiber fürchten müssen, dass es für sie richtig teuer wird, wenn betreffende Heizungen spätestens 2035 nicht mit mindestens 65 Prozent grünem oder blauen Wasserstoff laufen und sich die Umsetzung um mehr als zwei Jahre verzögert.

BDEW warnt vor Risikoabwälzung auf Netzbetreiber

Denn dann haben Heizungsbetreiber gegenüber den Netzbetreibern Anspruch auf Erstattung "der daraus entstehenden Mehrkosten". Dies gilt selbst dann, wenn zwar die Umstellung des Verteilnetzes abgeschlossen ist, die Heizung aber nicht an ein vorgelagertes Wasserstofftransportnetz oder an eine gesicherte lokale Wasserstoffproduktion angeschlossen ist.

Der Branchenverband BDEW warnte deshalb in seiner Stellungnahme davor, das Risiko "nicht einseitig auf Netzbetreiber" abzuwälzen, da sie nur eingeschränkt Kontrolle über den Wasserstoffhochlauf und Entwicklungen in anderen Netzabschnitten hätten. Es müsse klargestellt werden, dass das Kriterium des zweijährigen Verzuges nur bei Selbstverschulden des Netzbetreibers greifen könne und auch nur im Falle der Gefährdung des Endumstellzeitpunkts. (aba)

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