Von Andreas Baumer
Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gehen in dieser Woche in die heiße Phase. Am frühen Montagabend legten die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse den Spitzen von Union und SPD vor. In den nächsten Tagen wird dieses Material gesichtet und zusammengeführt. All das, was noch nicht geeint ist, soll im kleineren Kreis besprochen werden. Am Montag gab es Signale, dass sich die Spitzen mehr Zeit lassen könnten und eine neue Bundesregierung nicht um jeden Preis vor Ostern zustande kommen muss.
Aus dem Energiebereich sickerten derweil erste Ergebnisse durch. Wie die Nachrichtenplattform "Table Media" berichtet, soll sich die Arbeitsgruppe, die sich mit Bauen und Wohnen beschäftigte, geeinigt haben, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Gemeint ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, wonach neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings aktuell nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Demnach soll ein Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz erfolgen. In der Vergangenheit hatte nicht nur die Union grundsätzlichen Änderungsbedarf angemeldet, sondern auch SPD-Bundesbauministerin Klara Geywitz, die für ihre Partei die Arbeitsgruppe leitete. Die Heizungsförderung, gemeint ist wohl die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), soll fortgesetzt werden.
Auch sonst dürfte die Wärmewende ein größeres Thema gewesen sein. Dabei konnten die Verhandler auch auf Expertise aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zurückgreifen.
Welche Vorstellung das derzeit noch vom Grünen-Minister Robert Habeck geführte Haus hat, lässt sich in einem fast 600-seitigen Papier nachlesen, das den Titel "Vorhabenvorschläge der Abteilungen des BMWK für die 21. Legislaturperiode" trägt, den Stand dieses Monats widerspiegelt und der ZfK vorliegt. Im Kapitel 105 geht es um die Finanzierung der Wärmewende, insbesondere der Wärmenetze.
"Gesetzlicher Anspruch auf Wärmenetzförderung ist zu prüfen"
Die Finanzierung von Investitionen in die Wärmenetze sollte mit der Wärmeplanung verzahnt werden, heißt es dort. Der Bund und gegebenenfalls Bundesländer sollten für als volkswirtschaftlich beziehungsweise energiesystemisch sinnvoll erachtete Wärmenetzvorhaben "in ausreichendem Umfang Finanzmittel zur Co-Finanzierung" bereitstellen.
Die bisherigen Förderregime, das KWK-Gesetz und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollen aus Sicht der zuständigen Abteilung so weiterentwickelt werden, dass verlässlich Finanzmittel zur Verfügung stehen; "denkbar wäre auch ein neues Finanzierungsregime", heißt es.
Und: "Hierfür ist [unter anderem] ein gesetzlicher Anspruch auf Wärmenetzförderung zu prüfen". Genau das fordern führende Wärmeverbände schon lange. Bislang ist es nämlich so, dass die Mittel für die BEW anders etwa als bei der EEG-Förderung jedes Jahr aufs Neue vom Bundestag festgelegt werden.
Theoretisch kann der Bundestag auch sagen, dass für die BEW überhaupt keine Mittel für neue Projekte zur Verfügung stehen. Das beeinträchtige die Planungssicherheit für Wärmenetzbetreiber erheblich, schreibt das Ministerium.
Finanzministerium könnte Gegenspieler werden
Geht es nach den zuständigen Beamten, sollte auch eine zeitliche Streckung der Finanzierungslast von Investitionen "im Einklang mit der Schuldenregel" vorgesehen werden. Als Möglichkeiten werden eine "öffentliche Investitionsgesellschaft" oder ein "staatlicher Finanzierungsfonds" genannt.
Aus Sicht des Ministeriums drängt jedenfalls die Zeit. Kurzfristig soll die BEW hinreichend finanziert und das KWK-Gesetz gegebenenfalls verlängert werden. Parallel soll ein Gesamtkonzept für den Finanzierungs- und Förderrahmen entwickelt werden. Anschließend soll der Finanzierungs- und Förderrahmen gesetzlich und budgetär neu aufgestellt werden.
Dabei hat das Ministerium den vielleicht größten Gegenspieler bereits ausgemacht: das Finanzministerium, das das Geld zusammenhalten muss und genügend andere Wünsche von weiteren Ministerien erhalten dürfte.
Ministerium will "Paketlösung" für Versorger und Verbraucher
Auch zum Fernwärmemarkt äußert sich das Ministerium in dem Papier ausführlich. Im Fokus stehen hier die beiden großen Verordnungen, die Fernwärmeverordnung (AVB Fernwärme V) und die Wärmelieferverordnung. Beide Vorhaben wurden in der vergangenen Legislaturperiode trotz anderslautender Bekundungen nicht reformiert.
In der nächsten Legislaturperiode solle ein verlässlicher Marktrahmen für die Fernwärme geschaffen werden, heißt es im Papier. Ziel sei eine "Paketlösung", die Investitionsanreize schaffen und gleichzeitig ein "hohes Niveau an Verbraucherschutz" für Kunden und Mieter gewährleisten soll.
Geht es nach der zuständigen Abteilung, sollten die Eckpunkte einer Neufassung der Verordnungen sowie eine Stärkung der Fernwärmepreis- und Marktkontrolle idealerweise bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen vereinbart werden. Eine Formulierungshilfe liefern die Beamten gleich mit.
Ein Auszug daraus: "Insbesondere werden wir die Wärmelieferverordnung so anpassen, dass Fernwärme gegenüber anderen klimafreundlichen Heizungen nicht benachteiligt wird. Mit einer Novellierung der AVBFernwärmeV werden wir sichere Investitionsbedingungen für Versorgungsunternehmen schaffen, damit mehr Kunden an die Fernwärme angeschlossen werden. Gleichzeitig werden wir Verbraucher und Mieter wirksam vor überhöhten Preisen schützen und so die Akzeptanz für Fernwärme stärken. Hierfür werden wir eine Ex-Post-Regulierung einführen oder die Missbrauchsaufsicht deutlich stärken."
Fahrplan für Fernwärmereform
Das Wirtschaftsministerium wünscht sich übrigens bei der Wärmelieferverordnung die Federführung, um den Diskussionsprozess mit den Beteiligten zu vereinfachen. Aktuell liegt die Federführung noch beim Bundesjustizministerium.
Ein aus Ministeriumssicht sinnvoller Fahrplan zur Reform des Fernwärmemarkts sähe so aus: Ein Umsetzungskonzept "Marktrahmen Fernwärme" sollte bis zum vierten Quartal dieses Jahres ausgearbeitet werden. Bis zum zweiten Quartal 2026 sollte die gesetzliche Umsetzung vorbereitet werden. Darunter fallen auch Änderungen der Fernwärme- und Wärmelieferverordnung. Ressortabstimmungen und Kabinettsbeschlüsse der einzelnen Initiativen wären ab dem dritten Quartal 2026 vorgesehen.
Mögliche Reibereien mit Ministerien
Beim Thema Fernwärme sieht das Ministerium gleich mit drei Ministerien mögliche Konflikte. Da ist das Justizministerium, das auf die Federführung bei der Wärmelieferverordnung pochen könnte. Das Wirtschaftsministerium notiert dazu, dass die Verordnung als Teil des Mietrechts zwar dem Schutz vor überhöhten Nebenkosten diene, aber faktisch den Anschluss vermieteter Wohnungen an die Fernwärme verhindere.
Auch mit dem Bundesbauministerium könnte es Reibereien geben. Dort werde zu Teilen die Zuständigkeit für die sozialverträgliche Wärmewende reklamiert. Im Schwerpunkt handele es sich aber um die Regulierung von Energieinfrastruktur, kontert das Wirtschaftsministerium. Und hier liege die Zuständigkeit bei ihm.
Zuletzt wird das Verbraucherschutzressort genannt, das derzeit dem Umweltministerium angegliedert ist. Dazu gesellen sich Verbraucher- und Mieterschützer sowie Bundesländer. Hier könnte es wegen des Inhalts und des Zeitplans einer Novelle bei den Wärmeverordnungen sowie bei der Ausgestaltung der Missbrauchs- und Preisaufsicht geben. Tatsächlich hatte man im Ministerium den Eindruck, dass die Verbraucherschutzinteressen bei der noch Ende 2024 vorgelegten und schließlich zurückgenommenen Überarbeitung der Fernwärmeverordnung gegenüber den Anliegen der Versorger zu stark überwogen hätten.
Mit Blick auf zukünftige Finanzierungsherausforderungen sei die Verordnung "vielleicht noch nicht der ganz große Wurf" gewesen, gab Regierungsdirektor Jan Peter Klatt damals freimütig zu.



