Mit dem Bruch der Ampel-Koalition ist auch so manches Wärmewende-Vorhaben ins Stocken geraten. Am Dienstag gab Regierungsdirektor Jan Peter Klatt, der im Bundeswirtschaftsministerium für die Themen Wärmewende und Wärmeplanung zuständig ist, einen Überblick, welche Gesetze, Verordnungen und Programme sein Haus umtreiben:
AVB Fernwärmeverordnung: Am Donnerstag ging eine überarbeitete Fassung in die Länder- und Verbändeanhörung. Während sich Verbraucherschützer insgesamt zufrieden zeigten, fiel die Kritik führender Wärmeverbände heftig aus. Mit Blick auf zukünftige Finanzierungsherausforderungen sei die Verordnung "vielleicht noch nicht der ganz große Wurf", gab bemerkenswerterweise Klatt selbst zu. An anderer Stelle betonte der Ministeriumsvertreter, dass aus Sicht seines Hauses Wärmenetze ein "zentraler Baustein" der Energiewende seien. Ein wichtiger Punkt sei dabei die Finanzierung von Wärmenetzprojekten. Gerade die Weitergabe von großen Investitionen in den Um- und Ausbau von Wärmenetzen ohne vorherige Kundenkündigung wäre aber in der neuen Verordnung nach aktuellem Stand weiterhin nicht möglich.
Mehr dazu: Fernwärmeverordnung: Einige Anpassungen und neuer Zeitplan
Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Hier gab sich Klatt unverbindlicher. "Hier muss man mal sehen, wie das weitergeht", sagte er. Die Verlängerung des KWK-Gesetzes ist derzeit noch an das Kraftwerkssicherheitsgesetz angehängt. Letzteres wird aber wohl weder die Zustimmung der Union noch der FDP erhalten. Auch deshalb plädieren Energieverbände dafür, das KWK-Gesetz vom Kraftwerksgesetz zu lösen und separat zu beschließen. Denn für eine Verlängerung des KWK-Gesetzes ist im Grundsatz, neben der SPD und den Grünen, auch die Union.
Mehr dazu: Habecks Kraftwerksgesetz fällt in Energiebranche durch
Wärmenetz-Förderprogramm: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte eigentlich im kommenden Jahr aufgestockt werden, auf mehr als drei Milliarden Euro. Doch weil der Haushalt für das kommende Jahr voraussichtlich keine Mehrheit im Bundestag mehr findet, bleibt das erst einmal Makulatur. Noch sind aber ausreichend Mittel aus dem diesjährigen Budget vorhanden, um wohl auch noch die ersten Monate überbrücken zu können.
Laut Klatt wurden bereits mehr als 2500 Anträge gestellt und rund 2000 auch bewilligt. Rund zwei Milliarden Euro an Fördermitteln wurden bereits zugesagt. Interessant dabei: Die BEW wurde von der EU-Kommission nur bis zum September 2028 beihilferechtlich genehmigt. Der nächsten Bundesregierung dürften also neue Verhandlungen zur Verlängerung des Programms bevorstehen.
Kommunale Wärmeplanung: Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium veröffentlichten im Juni 2024 einen Leitfaden Wärmeplanung, der Kommunen helfen soll, die Wärmeplanung vor Ort gesetzesgetreu durchzuführen. Bald soll dieser um neue Aspekte ergänzt werden, stellte Klatt in Aussicht. "Wir erwarten, dass wir das im ersten Halbjahr 2025 vorlegen können", sagte er.
Mehr dazu: Kommunale Wärmeplanung: Welches Bundesland wie weit ist
Geothermiebeschleunigungsgesetz: Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern zu beschleunigen. Das Gesetz wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Zurzeit liegt es im Bundestag. Die Gespräche seien dort so weit fortgeschritten, dass fachlich eine Einigung erzielt worden sei, sagte Klatt. "Was mit dem Gesetz nun passiert, werden wir sehen", kommentierte er mit Blick auf das Aus der Ampel-Koalition und die wenigen Sitzungswochen, die dem aktuellen Bundestag bleiben. Er würde aber nicht ausschließen, dass das Gesetz trotzdem noch verabschiedet werde. Schließlich bestünde inhaltlich fraktionsübergreifend Einigkeit. Käme das Gesetz nicht mehr in dieser Wahlperiode, würde es wohl sehr schnell in der nächsten Wahlperiode verabschiedet werden, prognostizierte Klatt.
Absicherung des Fündigkeitsrisikos in der Geothermie: Bohrungen tief in die Erde kosten nicht nur viel Geld, sondern sind auch mit einem Fündigkeitsrisiko verbunden. Denn was, wenn keine Erdwärme gefunden wird, die für die Wärmegewinnung nutzbar gemacht werden kann? Auch auf Druck der Wärmewirtschaft wollte die Ampel-Koalition für das kommende Jahr insgesamt neun Millionen Euro für die Absicherung der Fündigkeit tiefengeothermischer Bohrungen bereitstellen. Dazu sollten 39 Millionen Euro für die Folgejahre reserviert werden. Klatt betonte, dass ein Konzept entwickelt worden sei. Ohne beschlossenen Haushalt bleibt die Einführung des Abführungsinstruments aber erst einmal auf der Strecke. Auch hier sieht Klatt jedoch einen fraktionsübergreifenden Konsens. "Mich würde überraschen, wenn nicht unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode dieses Instrument auch in der Praxis verfügbar ist."
Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt: Welche Rolle Wasserstoffnetze bei der Wärmewende spielen werden, ist noch offen. Fest steht: Bis 2028 muss das auf EU-Ebene beschlossene Gasmarktpaket in nationales Recht überführt werden. Heißt, wie Klatt andeutete: Auch das kommt auf die künftige Bundesregierung zu.



