Umweltministerin Lemke will 100 Stellen für „Klimaanpassungsmanager“ finanzieren – ein richtiger Schritt?
Eindeutig: ja. Dieser Schritt von Bundesumweltministerin Lemke freut uns. Das freut uns auch deshalb, weil wir uns – basierend auf den gemachten Erfahrungswerten von punktuell bereits eingesetzten Klimaanpassungsmanagern – schon seit Langem genau dafür einsetzen. Klimaanpassung gelingt, wenn wir Wissen teilen und vor Ort umsetzen.
Ist die finanzielle Ausstattung des Sofortprogramms „Klimaanpassung“ – es ist von "zusätzlich" 60 Mio. Euro die Rede – angemessen?
Die Summe klingt – wenn man den Vergleich zu anderen staatlichen Förderprogrammen zieht – nach relativ wenig Geld. Gerade auch mit Blick auf die Schäden, die gerade Starkregenereignisse in den letzten Jahren auch bei uns in Deutschland immer wieder verursacht haben, braucht es definitiv mehr. Ich bin mir sicher, dass es nicht bei dieser Summe bleibt und auch nicht bleiben kann. Der Koalitionsvertrag sieht richtigerweise die Verankerung einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern vor.
Die Anpassung an den Klimawandel darf dem Klimaschutz nicht hinterherhinken. Klimaschutz und Klimaanpassung müssen zusammengedacht und gemeinsam angegangen werden. Die Finanzierung und die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auf solide Füße gestellt werden. Es wird darum gehen, Klimaanpassungsmaßnahmen mit ausreichendem Budget auszustatten, ggf. auch direkt bei den Klimaanpassungsmanagern vor Ort. Bis Mitte der Legislaturperiode plant Umweltministerin Lemke, ein neues Gesetz zur Klimaanpassung und Regelungen für die Starkregenvorsorge vorzulegen, was ein wichtiger Schritt hierfür ist. Das werden wir eng begleiten.
Die ehemalige Umweltministerin Schulze hatte ja angeregt, für eine leichtere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen das Grundgesetz zu ändern. Das scheint nun erst mal vom Tisch. Ist das gut so?
Wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden: die Organisation der Wasserwirtschaft und die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen.
Welche organisatorischen Lösungen vor Ort nötig und sinnvoll sind, kann man am besten vor Ort beurteilen. Wir leben mit diesem Subsidaritätsmodell sehr gut und brauchen – salopp gesagt – keinen Bund, der für uns bspw. regelt, welche zusätzliche Leitung wo gebaut werden muss. Dort, wo eine Anpassung an ein unterschiedliches Wasserdargebot in der Vergangenheit nötig war, wurde dies auf der kommunalen Ebene selbstständig, durch Kooperationen untereinander oder auch unter Einbeziehung der Länder bewerkstelligt. Um Klarheit zu gewinnen, welche Investitionen nötig sind, hat es sich bewährt, den Infrastrukturausbau regional oder auf Landesebene zu planen. Einen Bundesmasterplan braucht es nicht.
Wenn es um die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen geht, sind die Schultern der Kund:innen an vielen Orten zu schmal, um alles über ihre Entgelte zu finanzieren. Hier ist eine gezielte Förderung der erforderlichen Vorsorgemaßnahmen auch durch den Bund notwendig, hilfreich und willkommen. Breitenförderung ist wichtig, damit der Schutz vor den Folgen des Klimawandels keine Frage des Wohnorts wird. Ein erster Schritt ist getan. Unserer Meinung nach sollte die künftige Ausgestaltung des Programms am besten über die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimavorsorge erfolgen – mit einem eigenen Haushaltstitel. Wir begrüßen daher die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, gemeinsam mit den Ländern die Bedarfe für eine solche gemeinsame Finanzierung sowie die finanzverfassungsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und dafür im Herbst 2022 ein Ergebnis vorzulegen.
Die Fragen stellte Elwine Happ-Frank



