Deutschland

Zweite Ausschreibung für Offshore-Wind

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1610 MW. Die Ostsee-Projekte erhalten eine Bevorzugung. Gebote sollten bis 3. April bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
30.01.2018

Der Offshore-Park Bard Offshore 1 ist das erste kommerzielle Hochseekraftwerk Deutschlands.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Bedingungen der zweiten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks bekannt gegeben. Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten, erklärte die BNetzA per Pressemitteilung. Die Gebote sind bis zum 3. April abzugeben.

Zur Erinnerung: Das Ergebnis der ersten Ausschreibung im vergangenen Jahr lag mit einem mittleren Zuschlagwert von 0,44 Cent pro kWh und einem Gebotswert von 0,00 Cent pro kWh für drei der insgesamt vier bezuschlagten Gebote weit unterhalb der prognostizierten Werte. Der Gesetzgeber habe daraufhin den Höchstwert für Gebote in der zweiten Ausschreibung von 12 Cent pro kWh auf 10 Cent pro kWh abgesenkt, erläutert die BNetzA. Außerdem habe er Gebote mit einem negativen Gebotswert von der Teilnahme an der zweiten Ausschreibung ausgeschlossen.

1610 MW an Volumen

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1610 MW. Dieser Wert ergibt sich aus dem Ausschreibungsvolumen von 1550 MW nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zuzüglich einer Leistung von 60 MW, die in der ersten Ausschreibung im April 2017 nicht bezuschlagt werden konnte.

Anders als in der ersten Ausschreibung sind in der zweiten Ausschreibung Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. „Nach dieser sogenannten „Ostseequote“ sind von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen", erläuterte die BNetzA. 

Weitere Informationen zur zweiten Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-18-001. (al)