Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr eine Vielzahl von wichtigen Wegmarken gesetzt, um das Generationenprojekt des Green Deal auf den Weg zu bringen, vom Next Generation Recovery Paket, verschärften Klimaschutzzielen, Wasserstoffstrategie, Offshore-Strategie für Windkraft oder der Strategie für eine Renovierungswelle. Konkrete Legislativvorschläge stehen jedoch meist noch aus. Also wieder ein pralles Arbeitsprogramm für das laufende Jahr, gerade für Sie als Energiekommissarin?
In der Politik ist es immer eine gute Idee, zunächst die allgemeinen Ziele festzulegen und dann konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die einen dorthin bringen. In diesem Sinne war 2020 das Jahr der strategischen Planung, dieses Jahr wird das Jahr der konkreten Umsetzung. Wir haben ehrgeizige Ziele für 2050 und 2030 festgelegt, sowie in sektoralen Strategien spezifischere Ziele für bestimmte Bereiche, zum Beispiel für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, Offshore-Energien und Renovierungen. Jetzt folgen die konkreten Legislativvorschläge, darunter z.B. eine Überarbeitung der Richtlinien über erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie ein Paket zur Dekarbonisierung der Gas- und Wasserstoffmärkte.
Der erste wichtige Legislativvorschlag in meinem Ressort wurde Ende letzten Jahres von der Kommission angenommen: die Überarbeitung der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze. Um diese Verordnung mit unserem Ziel der Klimaneutralität und den Grundsätzen des Green Deal in Einklang zu bringen, hat die Kommission vorgeschlagen, dass grenzüberschreitende Öl- und Gaspipelines nicht mehr unterstützt werden, sondern in erster Linie Strom- und weitere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden.
Jüngst wies der Energieexperte Felix Matthes vom Öko-Institut darauf hin, dass grüner Wasserstoff momentan erst bei einem C02-Preis von bis zu 250 Euro pro Tonne Kostenparität mit Erdgas erreicht und künftig bei einem CO2-Preis von 150 Euro/Tonne, wenn man technologische Weiterentwicklungen und Skaleneffekte berücksichtigt. Oder ginge eine solch hohe C02-Bepreisung zu weit, auch um die gesellschaftliche Akzeptanz des Green Deal nicht aufs Spiel zu setzen?
Das Hauptziel des EU-EHS ist es, die CO2-Emissionen auf möglichst kosteneffiziente Weise zu senken und gleichzeitig technologieneutral zu bleiben. Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission eine Wasserstoffstrategie, die einen umfassenden Plan zur Förderung der Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen sowie für dessen Akzeptanz und Nutzung enthält. Die Kosten dieses „grünen“ Wasserstoffs hängen davon ab, was die erneuerbaren Energien kosten, mit denen er produziert wird, und von den Kosten des Elektrolyseurs. Die Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien sind in den letzten zehn Jahren spektakulär gesunken, und mehrere Analysen zeigen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.
Nachdem die Herstellung von Elektrolyseuren zunimmt, dürften auch hier die Kosten deutlich sinken. Auf dieser Grundlage kommen Studien zu dem Schluss, dass grüner Wasserstoff bereits 2030 wettbewerbsfähig werden könnte. Bis dies der Fall ist, plant die Kommission Anreize und ein Pilotsystem für Kohlenstoff-Differenzverträge, um die Markteinführung sauberer Wasserstofflösungen in Sektoren zu erleichtern, in denen es schwierig ist, die Emissionen zu reduzieren.
Hat also der Bundesverband der Deutschen Industrie recht, wenn er sagt, dass Klimaschutz für alle bezahlbar und für die Industrie machbar sein muss und die Gesellschaft nicht in Gewinner und Verlierer spalten darf?
Es ist klar, dass der grüne Wandel nur dann erfolgreich sein kann, wenn wir alle Menschen mitnehmen und niemanden zurücklassen. Genau deshalb ist der Europäische Green Deal nicht nur als Umwelt- und Klimastrategie, sondern auch als Wachstum- und Investitionsstrategie konzipiert. Ziel ist es, Klimaneutralität zu erreichen und dabei dafür zu sorgen, dass dies Hand in Hand mit Wachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten geht.
Die Auswirkungen des Green Deal auf die Wirtschaft sind zwar insgesamt positiv, wie die Bewertung der Kommission und akademische Studien zeigen, aber es stimmt auch, dass sie einige Regionen und einige soziale Gruppen vor Herausforderungen stellen werden. Dies ist bei Strukturreformen immer der Fall. Deshalb ist die Unterstützung der am stärksten von solchen Veränderungen betroffenen Regionen und Industriezweigen eine der Prioritäten der EU, die zu diesem Zweck den „Fonds für einen gerechten Übergang“ geschaffen hat. Er wird beispielsweise Regionen, die vom Kohlebergbau abhängig sind, dabei helfen, neue und diverse wirtschaftliche Möglichkeiten zu finden, und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern.
Gegenwind gibt es ja auch bei der geplanten Verschärfung der Gebäudeenergiestandards in der von Ihnen vorgeschlagenen Renovation Wave. Wie wollen Sie hier die Skeptiker besser ins Boot holen?
Die Sanierung von Gebäuden ist in dreifacher Hinsicht vorteilhaft, nämlich für das Klima, die Wirtschaft und die Menschen. Sowohl in den Mitgliedstaaten als auch bei den Interessenträgern wird unser Ziel, die Energiesanierungsrate in der EU bis 2030 zu verdoppeln und 35 Millionen Gebäude zu sanieren, weitgehend unterstützt. Eine Verschärfung der Gebäudestandards wird notwendig sein, um die Rechtssicherheit, den Umfang und die Geschwindigkeit der Renovierungen im Rahmen der Renovierungswelle zu gewährleisten. Die Regulierung allein wird jedoch nicht ausreichen, sondern muss von flankierenden Maßnahmen begleitet werden, z. B. technischer Unterstützung, Gewährleistung qualitativ hochwertiger Beratung, geeignete Schulung von Arbeitskräften und Finanzierungshilfen.
Bei der Ausarbeitung unserer Vorschläge stellt die Kommission sicher, dass alle relevanten Interessenträger ihre Meinung äußern können. In Vorbereitung der Initiative „Renovierungswelle“ hat die Kommission zwischen Januar und September 2020 eine umfassende öffentliche Konsultation durchgeführt. Seitdem haben meine Kommissions-Kolleginnen und -Kollegen und ich selbst die Strategie auf zahlreichen Veranstaltungen und Sitzungen vorgestellt und diskutiert.
Diese bieten uns die Möglichkeit, eine offene Diskussion über die aktuelle Situation zu führen sowie darüber, wie man sie verbessern kann, denn wir sind uns einig, dass der Status Quo nicht zufriedenstellend ist. Im Rahmen der Vorbereitung der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde die Folgenabschätzung der Anfangsphase veröffentlicht, mit der Möglichkeit, bis zum 22. März Feedback zu geben. Anschließend findet eine offene öffentliche Konsultation und eine Reihe von mindestens vier gezielten Workshops mit Interessenträgern statt.
Als ein erfolgversprechender Ansatz, um Energieeffizienz im Gebäudebereich kostengünstig voran zu bringen, gilt das serielle Sanieren, was stark in den Niederlanden praktiziert wird. Welche Rolle spielt das bei der Renovierungswelle?
Serielle Renovierung bietet potenziell zwei strukturelle Vorteile: Schnelligkeit und Erschwinglichkeit. Der Einsatz industrialisierter technologischer Lösungen ist ein wichtiges Element der Renovierungswelle. Das Prinzip lässt sich am besten auf Gebäude mit ähnlichen Eigenschaften wie Wohngebäudeblöcke anwenden.
Aufgrund der deutlich kürzeren Vorbereitungs- und Montagezeit werden die Arbeiten erschwinglicher und es gibt weniger Ärger für die Bewohnerinnen und Bewohner. Über die Renovierung hinaus beschleunigt dies auch die digitale und Energiewende, verbessert Innenräume und bietet Unternehmen neue Produktions- und Servicemöglichkeiten.
Die Fragen stellten Klaus Hinkel und Hans-Christoph Neidlein.
Weiterlesen in dem Interview mit Kadri Simson können Sie in der aktuellen Märzausgabe der ZfK.



