Von Julian Korb
Im Wirbel um die geplante Stromsteuersenkung der Bundesregierung und einen möglichen Industriestrompreis ging eines fast unter: Der neue beihilferechtliche Rahmen der Europäischen Kommission hält speziell auch für Stadtwerke eine Überraschung bereit. So ist im Rahmen staatlicher Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie – im Englischen Clean Industrial State Aid Framework, kurz CISAF – auch die Möglichkeit vorgesehen, durch Beihilfen private Investitionen in Energiewendeprojekte anzureizen.
Heißt: Damit ist der Weg für einen Energiewendefonds frei, wie ihn sich die Kommunalwirtschaft seit längerem wünscht. Dabei würde der Staat durch eigenes Kapital oder durch Sicherheiten gezielt privates Geld hebeln. Das ist wichtig. Denn in Politik und Branche herrscht weitestgehend Einigkeit, dass die Energiewende allein durch staatliches Geld nicht zu finanzieren ist. Der Energiewendefonds ist auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen.
Dezentrale Lösungen förderbar
Der CISAF löst dabei den "Befristeten Krisen- und Transformationsrahmen", kurz TCTF, ab und soll bis Ende 2030 gelten. Von den Branchenverbänden kam viel Zustimmung für die Einigung. "Mit CISAF schafft die EU endlich einen klaren und verlässlichen Rahmen für Förderungen, die auch Stadtwerken zugutekommen", sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Der neue Rahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten dabei, Fördermittel schneller und gezielter einzusetzen. Zum Beispiel auch für Batteriespeicher, Wasserstoffprojekte oder flexible Stromnutzung. Für Stadtwerke wichtig: Der CISAF berücksichtigt auch dezentrale Lösungen. Das betrifft zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), vor allem wenn diese mit erneuerbaren Energien betrieben werden. "Stadtwerke leisten vor Ort mit ihren Projekten zur Flexibilisierung des Stromsystems einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz", so Liebing weiter.
Gas als Übergangstechnologie
Daneben soll auch leichter staatliches Geld für klimafreundliche Lösungen in der Industrie fließen können. Übergangsweise sind hier auch nationale Subventionen für Erdgas zugelassen, wenn dies dazu beiträgt, Emissionen in der Produktion zu senken.
Investitionen in Erdgas können auch dann gefördert werden, wenn sie beispielsweise mit CO₂-Abscheidung und Speicherung, kurz CCS, verbunden sind und eine hohe CO₂-Abscheidung möglich ist, oder wenn Erdgas als Übergangstechnologie zu erneuerbaren Energien dient. Dies ist für die Bundesregierung mit Blick auf die geplanten Kraftwerksausschreibungen entscheidend.
Mehr dazu hier: Reiche will Kraftwerke noch 2025 ausschreiben – "Gute Signale" aus Brüssel
Weiterhin möglich bleiben Förderungen für den Ausbau der Erneuerbaren sowie die Errichtung eines Kapazitätsmarktes. Ebenfalls möglich sind staatliche Zuschüsse für neue Kernkraftwerke. Dabei will die Kommission nicht nur kurzfristige Entlastung schaffen, sondern langfristig ein Investitionssignal setzen. Staatliche Beihilfen sollen gezielt Lücken schließen und dabei vor allem private Investitionen mobilisieren.
Mit dem neuen Rahmen verbunden sind auch schnellere Entscheidungen. So soll die Genehmigung von Fördermaßnahmen künftig innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Unternehmen können so schneller mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen. Der neue Beihilferahmen soll noch im Juni 2025 in Kraft treten, also schnell Wirkung entfalten.
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