Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) im Bundestag

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) im Bundestag

Bild: © Jörg Carstensen/dpa

Von Julian Korb

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hält daran fest, noch Ende 2025 neue steuerbare Gaskraftwerke auszuschreiben. "Wir verhandeln den Beihilferahmen mit der EU-Kommission", sagte sie am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Allerdings wolle die Regierung "nicht sofort" die angekündigten 20 Gigawatt (GW) an neuen Kraftwerken ausschreiben. "Wir müssen aber Ende des Jahres in die erste Ausschreibung gehen", so Reiche weiter. Dies sei aus Gründen der Versorgungssicherheit nötig.

"Alle Übertragungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass ein Überangebot an Erneuerbaren oder Dunkelflauten uns in hyperkritische Situationen bringe, die auch zunehmen", so die Ministerin. "Wir wollen das System entlasten, damit es nicht auf Kante genäht ist und wir auch zum Beispiel gegen Fehlschaltungen abgesichert sind." Sie glaube, dass die 20 Gigawatt dafür insgesamt nicht zu hoch bemessen seien.

Dabei soll es bei neuen Kraftwerken nach Vorstellung der Ministerin – anders als im Ampel-Entwurf – keine festen Vorgaben für die Umrüstung auf Wasserstoff geben. "Ich kann Kraftwerksbetreibern nicht die Umrüstung dafür zuweisen, ob Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht." Ohnehin sei die Umrüstung von konventionellen Gasturbinen hin zu wasserstofffähigen Turbinen mit eher geringen Investitionsausgaben verbunden.

Subventionen für blauen Wasserstoff

Kritik an diesen angekündigten Lockerungen kam aus der Opposition. "Ohne Ankerkunden gefährdet die Bundesregierung den Hochlauf von grünem Wasserstoff", mahnte der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Kellner. Zuletzt waren mehrere große Wasserstoffprojekte in Deutschland gestoppt worden.

Geht es nach Ministerin Reiche, braucht es beim Wasserstoffhochlauf aber ohnehin mehr Flexibilität. "Die EU hat bei nachhaltigem Wasserstoff an Zeit verloren, weil andere Herstellungsarten als die Elektrolyse vernachlässigt worden sind." Als konkretes Beispiel nannte sie den sogenannten blauen Wasserstoff. Dieser wird aus Erdgas hergestellt, klimaschädliches Kohlendioxid wird dabei abgeschieden und in unterirdischen Lagern eingespeichert.

Passend dazu hat die EU-Kommission am Mittwoch einen neuen beihilferechtlichen Rahmen veröffentlicht. Damit könnten künftig auch kohlenstoffarmer Wasserstoff und CO₂-Abscheidung und -speicherung (CSS) subventioniert werden. Bislang galt dies nur für grünen Wasserstoff. Reiche sprach von "guten Signalen" aus Brüssel.

Industriestrompreis erscheint möglich

Relevant ist der neue EU-Rahmen zudem auch für den von der Bundesregierung weiterhin geplanten Industriestrompreis. Den hatte schon Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) ins Spiel gebracht. "Insbesondere unsere Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, brauchen Unterstützung", betonte Reiche und zeigte sich zuversichtlich. "Wir bohren dicke Bretter für einen Industriestrompreis in Brüssel und sind wir auf einem guten Weg."

Allerdings macht der neue EU-Rahmen dafür strenge Vorgaben. So ist ein Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelsstrompreis möglich, allerdings höchstens für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs einer Firma. Zudem darf der Preis durch die Subventionen nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken. Die Maßnahme ist außerdem auf maximal drei Jahre pro Unternehmen befristet und muss spätestens Ende 2030 auslaufen. Außerdem sind Förderungen an konkrete Investitionen in Klimaschutz gekoppelt.

Wirtschaftsministerin Reiche ließ durchblicken, dass sie gegenüber Brüssel an einer Verlängerung dieser Frist arbeitet und einzelne Vorgaben gerne lockern würde. Der Rahmen müsse allerdings bis Ende des Jahres stehen, wenn die Kraftwerksausschreibungen losgingen.

Die neuen EU-Möglichkeiten für einen Industriestrompreis werden dabei in der Branche durchaus kritisch gesehen. Der neue Rahmen sehe "erhebliche marktbeeinträchtigende Regeln vor, die negative Effekte nach sich ziehen", warnt etwa Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Energieverbandes BDEW. So würden die Anreize von Unternehmen sinken, sich am Terminmarkt oder über langfristige Stromverträge (PPAs) einzudecken. Dies führe zu Verzerrungen im Großhandel und würde den Erneuerbaren-Ausbau verlangsamen. 

Zurückrudern bei Klimaziel 2045

Mit dem neuen EU-Rahmen könne aber auch weiterhin der Ausbau erneuerbarer Energien sowie von Stromspeichern und anderen Flexibilitäten gefördert werden. Reiche stellte vor dem Wirtschafts- und Energieausschuss und später im Bundestag klar, dass sie auch weiterhin auf den Ausbau der Erneuerbaren setze. Diese müssten aus Gründen der Versorgungssicherheit nur eben stärker durch Gaskraftwerke flankiert werden. "Wir müssen in der Lage sein, uns selbst zu versorgen", sagte sie.

Für Aufsehen gesorgt hatte am Dienstag noch eine Aussage Reiches beim Tag der Industrie. "Ich glaube, eine Harmonisierung mit internationalen Zielen täte gut – ist aber im Koalitionsvertrag nicht festgelegt", so die Wirtschaftsministerin. "Trotzdem müssen wir schauen, was in welchem Zeitraum machbar ist, zu welchem Preis." Die "Welt" titelte daraufhin, Reiche stelle das Klimaneutralitätsziel im Jahr 2045 infrage.

Im Energieausschuss am Mittwoch klang das dann schon deutlich zurückhaltender. "Ich stehe zu den Klimaschutzzielen 2045", sagte Reiche auf Nachfrage. "Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass Ziele ambitioniert sind. 2030 ist übermorgen." Für die Bundesregierung gehe es darum, Industriearbeitsplätze zu erhalten. Am Ende müssten Unternehmen in der Lage sein, "diese Transformation zu bewältigen" und dafür auch "genügend Kapital" zur Verfügung haben.

Reiche sparte nicht mit Kritik an Vorgänger Habeck. Die Entlastungsmaßnahmen bei Strom- und Gaspreisen seien das "Ergebnis von einer bestenfalls suboptimal geplanten Energiewende", so die ehemalige VKU-Chefin. Auch deshalb will Reiches Haus bereits im September die Ergebnisse des geplanten Energiewende-Monitorings vorstellen. Darin sollen unter anderem auch Annahmen zum künftigen Stromverbrauch und zu den Folgen für den Netzausbau gemacht werden.

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