Schwedens Energieministerin Ebba Busch war am Dienstag zufrieden. Das vom EU-Ministerrat beschlossene Gaspaket sei "ausgewogen", sagte sie. Es fördere Wettbewerb, schütze Verbraucher und erziele Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050.
Dabei birgt einer der für Energieversorger wichtigsten Punkte, die Entflechtung künftiger Wasserstoffnetze, weiterhin Zündstoff. Die Energieminister sprachen sich nämlich für eine eigentumsrechtliche Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene als Standardmodell aus.
VKU: Ratsposiiton "sehr enttäuschend"
Zugleich sollen aber "unter bestimmten Bedingungen" Modelle möglich sein, wonach Energieversorger weiterhin eigene Wasserstoffnetze betreiben können, den Betrieb aber an eine entsprechende Tochterfirma auslagern müssen.
Der Stadtwerkeverband VKU bewertete die Position des Rates als "sehr enttäuschend". Er fürchtet, dass eine unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen es vielen Stadtwerken "nahezu unmöglich" machen würde, einen investitionssicheren Umbau der Gasinfrastruktur einzuleiten und damit die Produktion und Verteilung von Wasserstoff zu organisieren.
Kompromisse "ungenügend und ungeeignet"
"Zudem würde sie den rund 1,8 Millionen Industriekunden, die in Deutschland am Gasverteilnetz angeschlossen sind, eine elementare Option nehmen, ihren Kohlendioxid-Ausstoß zu reduzieren", argumentiert er. Die vom Ministerrat vorgesehenen Kompromisse hält der VKU für "ungenügend und ungeeignet".
Die EU-Kommission hatte das Gaspaket im Dezember auf den Weg gebracht. Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments lehnte jedoch den Kommissionsvorschlag parteiübergreifend ab. (Die ZfK berichtete.) Er folgte damit dem Positionsentwurf des Berichterstatters, Jens Geier (SPD), der sich frühzeitig gegen den Vorschlag der Kommission und für die Nutzung der vorhandenen Gasinfrastruktur ausgesprochen hatte.
Verhandlungen mit Kommission und Parlament
Nun tritt der Ministerrat mit Kommission und Parlament in Verhandlungen. Finden sie einen Kompromiss, müssen Parlament und Rat diesem noch formell zustimmen, ehe das Paket in Kraft treten kann. (aba)



