Blick auf das Hauptgebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Blick auf das Hauptgebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Bild: © Zhang Cheng Xinhua/dpa

Von Andreas Baumer

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein weiteres umfassendes Paket zur Entlastung von Unternehmen bei Regulierung und Bürokratie vorgestellt. Das Problem aus Stadtwerkesicht: Kleine und mittlere Unternehmen mit einem kommunalen Anteil von mindestens 25 Prozent werden weiterhin von zielgerichteten Erleichterungen ausgeschlossen, die speziell für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, kurz KMU, gelten. Ihnen stehen auch viele Förder- und Finanzierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung.

Laut EU-Mitteilung sollen zwei Unternehmensgrößen von den Entlastungen profitieren. Zum einen sind das besagte kleine und mittlere Unternehmen. Ihnen werden Erleichterungen etwa bei der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Aussicht gestellt. Zum anderen sollen sogenannte kleine Mid-Cap-Unternehmen, also mittelgroße Firmen mit weniger als 750 Beschäftigten, von bestimmten Berichtspflichten und bürokratischem Aufwand befreit werden.

Schwarz-rote Koalition will KMU-Definition ändern

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kritisierte in einer Presseaussendung die Benachteiligung kleinerer kommunaler Unternehmen. "Mit der Ausweitung auf Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern verschärft sich diese Ungleichbehandlung, etwaige Preis- und Gebührenanhebungen nicht ausgeschlossen", warnte er. "Wichtig ist deswegen, dass die Erleichterungen für alle Unternehmen dieser Größenklasse gelten – unabhängig von der KMU-Definition."

Rückendeckung hatten Stadtwerke jüngst von der neuen schwarz-roten Koalition bekommen. "Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass [kommunale Unternehmen] unter den KMU-Begriff fallen, damit beispielsweise die Nachhaltigkeitsberichtspflicht entfällt", schrieben Union und SPD in den Koalitionsvertrag.

Im Europawahlkampf 2024 hatten sich unter anderem Vertreter von Union und der FDP für eine entsprechende Änderung der KMU-Definition ausgesprochen.
 

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