Kritik an Bündelung von Infrastrukturklagen vor höchstem Gericht
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Der Charakter des Bundesverwaltungsgerichts wird sich durch den Zuwachs an erstinstanzlichen Verfahren ändern, fürchten die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder und der Chef des Bundesverwaltungsgerichts.
Die obersten Verwaltungsgerichte sehen die zunehmende Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei großen Infrastrukturprojekten skeptisch.
Zwar werde eine weitere Konzentration der Eingangszuständigkeiten bei Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichthöfen begrüßt. «Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass der Gesetzgeber für eine wachsende Zahl solcher Verfahren das Bundesverwaltungsgericht als Eingangsgericht bestimmt», heißt es in einer am Freitag in Mannheim veröffentlichten Erklärung.
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