Kritik an Bündelung von Infrastrukturklagen vor höchstem Gericht
Die obersten Verwaltungsgerichte sehen die zunehmende Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei großen Infrastrukturprojekten skeptisch.
Zwar werde eine weitere Konzentration der Eingangszuständigkeiten bei Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichthöfen begrüßt. «Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass der Gesetzgeber für eine wachsende Zahl solcher Verfahren das Bundesverwaltungsgericht als Eingangsgericht bestimmt», heißt es in einer am Freitag in Mannheim veröffentlichten Erklärung.
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