"Ohne die Verteilnetze werden wir den anstehenden Transformationsprozess der Energiewende nicht schaffen können", unterstrich Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, bei der 15. Regulierungskonferenz von BBH und des AK REGTEP am Dienstag. Dies komme in der öffentlichen Diskussion, die beim Netzausbau meist auf die großen Stromautobahnen fokussiert sei, meist zu kurz.
Müssten doch die Verteilnetze bis 2030 gegenüber 2018 eine Verdoppelung von erneuerbaren Anlagen in die Netze organisieren. Der Verbrauch werde auf über 50 Millionen Zählpunkte ansteigen. Und das alles soll passieren bei stabilen Netzentgelten und bei steigender Versorgungssicherheit.
SteuVerG ein zielführender Ansatz
Dazu kämen die Herausforderungen des Smart-Meter-Rollouts, die Umsetzung des Redispatch 2.0, die klimapolitisch notwendige weitere Erhöhung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Markthochlauf der E-Mobilität und der Ausbau der Ladeinfrastruktur.
"Umso ärgerlicher" sei, dass das Instrument der Spitzenglättung und der entsprechende Entwurf für ein Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) des Bundeswirtschaftsministeriums "in jüngster Zeit auf der Strecke geblieben ist“, so Liebing. Denn dies sei ein zielführender Ansatz, die wachsende Anzahl von E-Autos und Wärmepumpen in die Netze möglichst effizient steuern zu können, der zwei Jahre lang diskutiert worden sei. Allerdings macht sich Liebing wenig Hoffnungen, dass das SteuVerG innerhalb der verbliebenen Legislaturperiode nochmals auf Tapet kommt.
Investitionssicherheit und -freundlichkeit sollte Maßstab für EKZ sein
Doch baut der VKU-Chef darauf, dass es noch in dieser Woche im Rahmen der Verhandlungen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gelingt, Rechtssicherheit für die Branche beim Smart-Meter-Rollout zu schaffen. Auch bei den anderen ausstehenden offenen Fragen zum EEG, KWKG und dem Messstellenbetriebsgesetz erwartet Liebing über die EnWG-Novelle bis Ende des Monats Klarheit, wohin die Reise geht.
"Bei einem Punkt hätten wir allerdings jetzt schon gerne viel mehr Klarheit gehabt", so der VKU-Chef. Nämlich die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung (EKZ) für die nächste Regulierungsperiode im Rahmen der laufenden Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Investitionssicherheit und Investitionsfreundlichkeit sollten hierbei Maßstab für die EKZ-Festlegung sein, betonte Liebing.
Oberste Maxime die Netzentgelte niedrig zu halten kontraproduktiv
"Es passt nicht, wenn man auf der einen Seite extrem hohe Ansprüche an die Verteilnetzbetreiber formuliert“, aber auf der anderen Seite die oberste Maxime sei, die Netzentgelte so niedrig wie möglich zu halten "und das Kapital zu enthalten, das die Netzbetreiber nun einmal brauchen, um genau diese Investitionen zu tätigen“, sagte Liebing.
Deshalb hofft der VKU-Hauptgeschäftsführer darauf, dass in den kommenden Wochen bis zum September in anstehenden Gesprächen zur EKZ-Festlegung noch ein Ergebnis erzielt werden könne, welches den notwendigen Leistungen der Verteilnetzbetreiber besser gerecht werde.
EuGH Urteil als Damoklesschwert
Allerdings hänge hierbei auch noch ein Damoklesschwert "über uns" – nämlich das Verfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Frage der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. Dies sei zwar gut und richtig, doch wenn der nationale Handlungsspielraum für die Regierung und das Parlament in Fragen der Regulierung auf nahezu Null reduziert werde, wie dies das Plädoyer des Generalstaatsanwalts beim Europäischen Gerichtshof vorsehe, werde es schwierig mit der Regierung oder den gewählten Abgeordneten darüber zu sprechen, wie dieser Rahmen ausgestaltet werden muss.
"Wir sind gespannt, wie dieses Verfahren weitergeht, aber das bedeutet, dass in einer solchen Situation die Bereitschaft bei Regierung und Parlament jetzt noch einmal über Gesetzes- oder Verordnungsänderungen überhaupt nachzudenken zugunsten einer besseren Eigenkapitalverzinsung ausgeschlossen ist", sagte Liebing.
Auch Unterhalt der Netze gefährdet
Doch baue der VKU nun darauf, dass im Rahmen der jetzt vorgesehenen Regelung noch Handlungsspielräume in Richtung Investitionssicherheit und Investitionsanreize für Verteilnetzbetreiber genutzt würden, so Liebing. Als entscheidende Stellschraube, bei welcher noch Handlungsspielraum bestehe, sieht er die Marktrisikoprämie.
Ansonsten seien die Verteilnetzbetreiber gezwungen zwischen gesetzlich festgelegten Muss-Aufgaben und "den Dingen, die darüber hinaus notwendig sind", den Kann-Investitionen, zu unterscheiden. Und das seien gerade Investitionen in die qualitative Steigerung der Netze, in die Digitalisierung, in den Unterhalt der Netze.
Abschreckendes Beispiel Deutsche Bahn
"Was passiert, wenn der Unterhalt der Netze auf der Strecke bleibt, das können wir als abschreckendes Beispiel bei der Deutschen Bahn sehen", warnte der VKU-Chef. "Wir wollen, dass das bei den Energienetzen nicht passiert" und deshalb sei es umso wichtiger auf eine investitionsfreundliche Regulierung zu setzen, so Liebing.
Darüber hinaus plädiert der VKU-Chef für eine schrittweise Umnutzung des Gasverteilnetzes für den Transport synthetischer Gase und von Wasserstoff für die Wärmeversorgung sowie für eine gemeinsame Regulierung für die Erdgas- und Wasserstoffnetze. (hcn)



