Von Lucas Maier
Die Energiewirtschaft muss aktuell mehr als 1050 Informationspflichten erfüllen. Das kostet sie jährlich 1,5 Milliarden Euro und macht auch vielen mittelgroßen und kleinen Stadtwerken das Leben schwer. Zumindest ein Teil dieser Kosten wäre vermeidbar, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem Positionspapier schreibt, das der Redaktion exklusiv vorliegt.
Derzeit müssen von Unternehmen turnusmäßig Daten an verschiedene Behörden übermittelt werden. Teils doppeln sich hier die Inhalte.
Solcher Mehrfachaufwand soll für Unternehmen und auch für Privatpersonen in Zukunft verhindert werden, darauf haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Zusammengefasst wird das Ganze unter dem Begriff Once-Only. (zu Deutsch: Nur einmal)
Dort heißt es: "Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen." Dafür soll ein grundsätzliches Doppelerhebungsverbot etabliert und der Datenaustausch in der Verwaltung verpflichtend werden.
Klare Vorgaben für den Sektor fehlen
In diesem Zuge wurde bereits im Mai dieses Jahres der sogenannte Noots-Staatsvertrag (Nationales Once-Only Technical System) vom Bundeskabinett verabschiedet. Dieser soll die technische Infrastruktur für verwaltungsübergreifenden Datenaustausch zwischen Bund und Ländern sicherstellen.
Der BDEW erkennt die Einführung des Noots zwar als Fortschritt an, kritisiert jedoch, dass es bisher keine sektorspezifischen Vorgaben zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Energiewirtschaft gibt. "Die Energiewirtschaft ist ein datenintensiver Sektor. Deshalb braucht sie eine moderne, digitale Verwaltungsstruktur, die vorhandene Daten effizient nutzt, statt sie mehrfach zu erheben", erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es müssten nun klare Zuständigkeiten geschaffen und Pilotprojekte auf den Weg gebracht werden.
An welchen Stellen könnte nachgebessert werden?
Verschiedene Behörden erheben Daten in unterschiedlicher Form. So nutzt die Bundesnetzagentur etwa digitale Meldeformate wie Excel-Tabellen. Bei statistischen Ämtern werden diese nach festen Methoden erhoben. Eine vereinheitlichte Dateninfrastruktur könnte hier für einen erheblichen Wegfall von Bürokratieaufwand sorgen, so das Plädoyer des BDEW.
Das schlägt der BDEW vor
Im Diskussionspapier des Verbandes wird vorgeschlagen, bestimmte Behörden als sogenannte Datenhalter zu deklarieren. Als Beispiele werden Bundesnetzagentur (BNetzA) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genannt.
Andere Behörden, die ein berechtigtes Interesse an den übermittelten Daten haben, soll nach Vorstellung des BDEW dann "Lesezugriff" auf die bereits übermittelten Daten gewährt werden – die mehrfache Übermittlung soll so entfallen. Koordiniert werden soll das Ganze über eine digitale Energiedatenplattform im Zuge des Noots.
Die Einführung soll nach Vorstellung des Verbandes schrittweise über Pilotprojekte erfolgen. Beispiel Energieverbrauchs- und Erzeugungsdaten. Nach BDEW-Darstellung müssen Energieunternehmen diese derzeit für das Marktmonitoring an die Bundesnetzagentur sowie für die amtliche Statistik an das Statistische Bundesamt melden.
Der Verband schlägt vor, die Netzbetreiberdaten einmalig auf einer zentralen Datenplattform zu erfassen und zu speichern. Die Statistikämter sollten darauf dann gezielt zugreifen können.
Umsetzung nicht ohne weiteres möglich
Damit eine Einführung eines Once-Only-Prinzips erfolgen kann, müssten jedoch zuerst einige rechtliche Anpassungen vorgenommen werden. Sowohl im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), als auch im Energie-Dienstleistungsgesetz EDL-G, müsste eine Regelung zur Datennutzung durch Dritte geschaffen werden.
Im Bundesstatistikgesetz (BStatG) müsste ein internes Zugriffsrecht auf die bereits erhobenen Daten eingefügt werden. Und im Registermodernisierungsgesetz müssten die entsprechenden Fachregister eingefügt werden.
Für die Änderungen sind förmliche parlamentarische Verfahren notwendig. Der Gesetzgebungsprozess kann über zwölf Monate dauern. Anlauf und Umsetzung der Pilotprojekte dürfte ebenfalls über ein Jahr Zeit in Anspruch nehmen. Realistisch betrachtet, ist mit einem Once-Only-Prinzip für die Energiewirtschaft also in frühstens zwei bis drei Jahren zu rechnen.



