Von Stephanie Gust
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) übt in seiner Stellungnahme deutliche Kritik an mehreren Passagen des Gesetzentwurfs. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußern sich.
Haltefrist, Auswahlrecht und neue Pflichten: Kritik an Überforderung
Ein zentraler Punkt der VKU-Kritik betrifft die vorgesehene Mindesthaltefrist für intelligente Messsysteme. Der Entwurf sieht eine zweijährige Bindung vor, der VKU plädiert hingegen für mindestens fünf Jahre. Begründung: Die initialen Investitions- und Betriebskosten ließen sich andernfalls kaum wirtschaftlich darstellen. Zudem dürfen Bündelangebote für spartenübergreifende Messkonzepte durch die Haltefrist nicht eingeschränkt werden. Des Weiteren fordert der Verband, die Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen anzuheben, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Bei den Rolloutquoten müssen auch rückfällige Messstellen anerkannt werden. Auch die Einführung von Rolloutquoten auf Basis von Leistung bewertet der VKU kritisch. Dies könne die ohnehin anspruchsvolle Rolloutplanung zusätzlich erschweren. Vor allem im Hinblick auf Ressourcenverfügbarkeit und Marktabdeckung. Skepsis äußert der Verband zudem zur geplanten Einbeziehung der Sparte Wasser. Diese sei mit erheblichen strukturellen und operativen Herausforderungen verbunden.
Unterstützung erhält der VKU vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der ebenfalls vor einer Überfrachtung des Rollouts warnt. Der BEE spricht sich zudem klar gegen das geplante Auswahlrecht des Anschlussnutzers für einen Messstellenbetreiber aus. Dieses führe zu einer gefährlichen Fragmentierung am Netzanschluss, schaffe verteilte Zuständigkeiten, erhöhe die Risiken für Datenqualität und unterlaufe stabile Steuerungskonzepte im Sinne des § 14a EnWG.
Der BDEW lehnt das Auswahlrecht ebenfalls ab. Er warnt in seiner Stellungnahme vor operativer Unklarheit und erhöhtem Kommunikationsaufwand zwischen Netzbetreibern und mehreren Messstellenbetreibern an einem Anschluss. Ein solches Modell würde den Rollout unnötig verkomplizieren. Der Verband befürwortet ebenfalls eine stärkere Standardisierung und klare Zuständigkeitsstrukturen.
VKU lehnt schwarzfallfeste Telekommunikations-Anbindung im Messwesen ab
Der VKU spricht sich klar gegen die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung zur schwarzfallfesten Telekommunikationsanbindung im Messstellenbetrieb aus. Eine solche Anforderung sei technisch nicht erforderlich, verursache unnötig hohe Kosten und könne sogar kontraproduktiv wirken.
Insbesondere kritisiert der Verband die fehlende Kosten-Nutzen-Analyse sowie den Umstand, dass sich vergleichbare Regelungen in keinem anderen europäischen Land finden. Die Umsetzung würde teure Batterie-Pufferungen am Kundenstandort erfordern – ohne spürbaren Mehrwert. Im Schwarzfall müssten sowohl Smart Meter Gateways als auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen ohnehin neu hochfahren. Bis dahin wäre auch die TK-Strecke wieder betriebsbereit.
Risiko durch neue Strafzahlungen
Für Unmut sorgt auch die vorgesehene Möglichkeit, Messstellenbetreiber bei fehlerhaften Messwerten mit Sanktionen zu belegen. Der VKU kritisiert, dass Fehlerquellen häufig außerhalb des Verantwortungsbereichs der Messstellenbetreiber liegen – etwa bei Endgeräten oder der Datenkommunikation. Die Regelung führe zu einem einseitigen Haftungsrisiko ohne korrespondierende Kontrollmöglichkeiten.
Der BDEW mahnt hier ebenfalls zur Differenzierung. Er fordert, dass die Haftung nur bei eindeutiger Verursachung durch den Messstellenbetreiber greifen dürfe. Ansonsten drohe eine rechtliche Schieflage zulasten der Grundzuständigen.
Redispatch 2.0: Entlastung ja, neue Probleme nein
Positiv aufgenommen wird die geplante Änderung im Redispatch-Mechanismus: Die Pflicht zum bilanziellen Ausgleich soll für Verteilnetzbetreiber bis 2032 ausgesetzt werden, sofern die Bundesnetzagentur dies nicht anders festlegt. Dies könne Prozesse entlasten und die Abrechnung vereinfachen.
Gleichzeitig warnt der VKU vor neuen Abstimmungsproblemen, sollte der Ausgleich künftig über den Anlagenbetreiber erfolgen. Der Verband verweist auf mangelnde operative Fähigkeiten vieler Anlagenbetreiber und warnt vor einer "unnötigen Zwischenschaltung“, die die Komplexität eher erhöht als verringert. Der BDEW sieht das ähnlich und fordert praxisnahe Übergangsregelungen, damit keine neuen Hürden bei der Datenqualität entstehen.
Zentrale Plattform: Einheitlichkeit ja, Zuständigkeit nein
Die geplante Verpflichtung zur Bereitstellung von Verbrauchsdaten über eine zentrale Plattform sieht der VKU kritisch. Zwar begrüßt der Verband grundsätzlich das Ziel, Kundinnen und Kunden mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch zu ermöglichen. Die konkreten Vorgaben im Referentenentwurf hält der VKU jedoch für unausgereift.
So fehle eine eindeutige Klärung der Zuständigkeiten – insbesondere hinsichtlich der Datenverantwortung, der Plattformbetreiber und der Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit. Eine voreilige Einführung könnte den Rollout intelligenter Messsysteme zusätzlich verzögern, warnt der Verband.
Zudem spricht sich der VKU klar dagegen aus, die Netzbetreiber mit dem Aufbau oder Betrieb entsprechender Plattformen zu betrauen. Eine zentrale Lösung unter Verantwortung der Bundesnetzagentur oder eines neutralen Dritten sei hier der geeignetere Weg. Die Plattform sollte laut Entwurf bereits zum 1. Juli 2025 errichtet werden, damit ein funktionierender Betrieb zum 1. Juli 2026 sichergestellt ist. Der Verband verweist auf bereits bestehende Lösungen wie "VNBdigital" und warnt vor der Zersplitterung funktionierender Prozesse.
Auch der BDEW fordert mehr Klarheit über Schnittstellen, Zuständigkeiten und Fristen – betont aber die grundsätzliche Notwendigkeit einer zentralen Infrastruktur zur Datenübermittlung und -verarbeitung. Sie dürfe jedoch nicht zulasten bewährter Strukturen gehen.



