BGH verschärft Anforderungen an Werbung mit Umweltversprechen

Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie «klimaneutral» werben will, muss laut BGH künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt.
Mit steigendem Umweltbewusstsein ihrer Kundinnen und Kunden setzen einige Unternehmen in der Werbung auf die vermeintliche Klimaneutralität ihrer Produkte. Dabei bleibt aber oft unklar, wie genau diese Klimaneutralität tatsächlich erreicht wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbung festgelegt.
"Urteil wäre deutliche Erweiterung der bisherigen Rechtsprechung"
Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie «klimaneutral» werben will, muss demnach künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt. Das Urteil könnte auch…
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