Recht & Regulierung

BGH verschärft Anforderungen an Werbung mit Umweltversprechen

Das Wort «klimaneutral» ist für viele Menschen ein Verkaufsargument. Aber ist damit eine Verringerung oder ein finanzieller Ausgleich von Emissionen gemeint? Das muss künftig in der Werbung klar werden. Inwiefern auch die Energiebranche betroffen ist, ist noch unklar.
27.06.2024

Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie «klimaneutral» werben will, muss laut BGH künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt.

Mit steigendem Umweltbewusstsein ihrer Kundinnen und Kunden setzen einige Unternehmen in der Werbung auf die vermeintliche Klimaneutralität ihrer Produkte. Dabei bleibt aber oft unklar, wie genau diese Klimaneutralität tatsächlich erreicht wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbung festgelegt.

"Urteil wäre deutliche Erweiterung der bisherigen Rechtsprechung"

Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie «klimaneutral» werben will, muss demnach künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt. Das Urteil könnte auch…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In