"Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Investitionen in die Netze bleiben dauerhaft attraktiv. Wir haben Hinweise aus dem Konsultationsverfahren berücksichtigt", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Gleichzeitig gilt aber: Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. Diese dürfen nicht unnötig belastet werden", betonte Homann.
3,51 Prozent für Altanlagen
Die Bundesnetzagentur hat für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3,51 Prozent vor Körperschaftsteuer festgelegt.
Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
Gleichzeitige Festlegung für Strom- und Gasnetze
Für den Zeitpunkt der Festlegung sei entscheidend, dass der Zinssatz Anfang 2022 in die Bestimmung der Erlösobergrenzen der Gasnetzbetreiber und den damit einhergehenden Effizienzvergleich einzubeziehen ist.
Die gleichzeitige Festlegung für Strom- und Gasnetze erfolge, weil nicht allein infolge unterschiedlicher Zinssätze aufgrund einer ungleichzeitigen Festlegung ungewollte Lenkungseffekte des Eigenkapitals entstehen sollen und Investitionen bevorzugt im Gasnetz getätigt werden, teilte die BNetzA mit.
Risikoloser Basiszins in Höhe von 0,74 Prozent
Der Eigenkapitalzinssatz ergebe sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags, teilte die BNetzA mit.
Der risikolose Basiszins wurde mit 0,74 Prozent festgelegt. Derzeit seien am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass dieser Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könne, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre, so die BNetzA.
Option für Anpassung des EKZ bei Änderung des Zinsumfeldes
Gleichwohl habe die Bundesnetzagentur Vorkehrungen getroffen, den Eigenkapitalzinssatz bei einer unerwarteten Änderung des Zinsumfeldes während der nächsten Regulierungsperiode unmittelbar anpassen zu können.
Vor Beginn der Konsultationen im Sommer sei ein Wagniszuschlag von rund 3 Prozent ermittelt worden, teilte die Behörde mit. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben und im Juli veröffentlicht. Offen war noch eine mögliche Auswirkung aufgrund von Laufzeit- und Liquiditätseffekten im Wagniszuschlag im Vergleich zum risikolosen Zinssatz.
Wagniszuschlag um 0,395 Prozent weniger gekürzt als geplant
Vor dem Hintergrund der Konsultation, in der diese Auswirkungen näher analysiert wurden, sei der Wagniszuschlag gegenüber dem im Juli veröffentlichten Wert um 0,395 Prozent angehoben worden, so die BNetzA.
Ergänzt durch steuerliche Folgen führte dies zu einer Gesamterhöhung des zunächst konsultierten Wertes von 4,59 Prozent um 0,48 Prozent auf 5,07 Prozent und damit zu einer wenig starken Absenkung als ursprünglich geplant, teilte die BNetzA mit.
VKU und BDEW: "Völlig falsches Signal"
"Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes um mehr als ein Viertel sendet ein völlig falsches Signal", erklärten Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:
“Dieser Zinssatz gefährdet die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber und die Investitionen in die Netzinfrastruktur, die für Klimaschutz und Versorgungssicherheit notwendig sind“. Daran ändere auch die leichte Anhebung nach dem Konsultationsverfahren wenig”.
Netze Rückgrat der Energiewende
"Die Netze sind das Rückgrat der Energiewende. Es ist Konsens, dass sie für das Erreichen der Klimaziele deutlich aus- und umgebaut werden müssen", so Andreae und Liebing. Ein nachhaltiger Regulierungsrahmen, der Investitionen anreizt, sei daher für den Aus- und Umbau Netze substanziell – und dem werde die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht gerecht.
Die Herausforderungen seien enorm, und das betreffe alle Netzebenen. Die erneuerbaren Energien müssten in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. Regenerative Erzeugungsanlagen allein brächten nichts, wenn zum Transport der zusätzlichen Grünstrommengen Netze fehlen oder nicht rechtzeitig verstärkt werden.
Enormer Investitionsbedarf auch für die Gasnetze
Zudem werde die Zahl der Elektroautos und Wärmepumpen in den kommenden Jahren exponentiell steigen. Diese müssten gemeinsam mit Millionen von neuen Solar- und Windstromanlagen zeitnah und sicher in das Energienetz integriert werden. Und um Wasserstoff auch für die Wärmewende zu nutzen, müsse er von den Erzeugungsanlagen unter anderem in die Heizsysteme der Kunden transportiert und den 1,7 Millionen Industrie- und Gewerbekunden im Gasnetz zugänglich gemacht werden.
Die heutigen Gasnetze müssten demnach für eine vollständige Dekarbonisierung zügig umgebaut werden. "Diese Aufgaben zeigen: Der Investitionsbedarf ist bereits hoch und wird enorm steigen. Die "heiße“" Phase, um unsere deutlich ambitionierteren Klimaziele zu erreichen, beginnt jetzt", so Andreae und Liebing.
Methodische Schwächen bei der Zinssatzberechnung
Es sei daher völlig unverständlich, dass die Bundesnetzagentur die intensiven Diskussionen und die wiederholt von der Energiebranche aufgezeigten offenkundigen methodischen Schwächen bei der Berechnung des Zinssatzes ignoriere.
"Sehr problematisch und inkonsistent" sei beispielsweise, dass die Bundesnetzagentur bei ihrer Einschätzung zur Entwicklung der Kapitalmärkte wesentliche Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der künftigen Renditeerwartung von Investoren nicht beachtet habe.
Im internationalen Vergleich am unteren Ende
Der niedrige Eigenkapital-Zins biete zu wenig Anreiz für Investoren, Netzbetreibern das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur alles andere als sachgerecht. Und sie passe nicht zu den ehrgeizigen Zielen der Energie- und Wirtschaftspolitik.
"Abgesehen von den wissenschaftlich belegten methodischen Schwächen bei der Berechnung der Zinssätze steht für uns fest: Zukunft kann man nicht herbeisparen“" erklärten Andreae und Liebing.. Eine so starke Absenkung des Zinssatzes – im internationalen Vergleich auf einen der niedrigsten Sätze – werde dem in Deutschland zu Recht bestehenden hohen Anspruch an die Netzinfrastruktur nicht gerecht.
Rheinische Netzgesellschaft: "Erfolg der Energiewende gefährdet"
Kritisch kommentierte auch Karsten Thielmann, kaufmännischer Geschäftsführer der Rheinischen Netzgesellschaft, die Entscheidung der BNetzA. “Mit den veröffentlichten Eigenkapitalzinssätzen wird ein falscher Anreiz gesetzt und der Erfolg der Energiewende gefährdet“, sagte er gegenüber der ZfK. Die Energiewende könne nur mit leistungsfähigen Versorgungsnetzen gelingen.
Denn eine grüne Energiewirtschaft werde es nur geben, wenn die Energie bei den Verbrauchern ankomme. "Als Netzbetreiber haben wir in den nächsten Jahren enorme Investitionen vor der Brust. Wir müssen die Netze nicht nur für die dezentrale Erzeugung und Elektromobilität erweitern, sondern sie auch intelligenter und digitaler machen. Dazu benötigen wir Investitionssicherheit", mahnt Thielmann.
Lob von den Grünen
Eine erfolgreiche Energiewende könne es nur mit passendem Netzausbau geben, betonte auch MdB Ingrid Nestle von der Grünen Bundestagsfraktion. Intelligente Stromnetze seien ein zentraler Faktor für das Gelingen der Energiewende. "Die aktuelle Rendite sichert meiner Einschätzung nach die Finanzierung des Netzausbaus ohne Verbraucherinteressen zu ignorieren", so Nestle. (hcn)
Die Entscheidung der BNetzA finden Sie hier. Die Festlegungen werden zudem am 27. Oktober im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.



