Wie heißt es doch so schön: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Und so passierte die neueste Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes samt angehängter anderer Gesetze und Verordnungen vor wenigen Tagen das Bundeskabinett. Dabei ist die Vorgängernovelle, auch Solarspitzengesetz genannt, noch lange nicht abgefrühstückt.
Diese sieht ganz entscheidende regulatorische Schritte vor, um Stromspeicher und Ladepunkte systematisch in den Strommarkt zu integrieren. Konkret sollen neue Spielräume für die bidirektionale Nutzung von Speicherung und E-Ladeinfrastruktur in Kombination mit erneuerbaren Erzeugungsanlagen eröffnet werden. Die technischen Details sollte die Bundesnetzagentur definieren. Das Verfahren dazu hat sie nun begonnen.
Dornröschen oder den schlafenden Riesen wecken?
Bisher gilt: Sobald ein Stromspeicher an ein Netz angeschlossen ist und aus dem Netz Strom bezieht, verliert dieser Strom sein Privileg unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Daher sind die meisten Heimspeicher rein auf den Eigenverbrauch eingestellt. Nur sind sie leider nicht für den Eigenverbrauch optimiert.
Zumeist folgen die Default-Einstellungen von Heimspeichern einer nicht marktgerechten Logik. Heißt: Speicher nehmen morgens mit den ersten Sonnenstrahlen jede Kilowattstunde Solarstrom auf. Bereits vor dem Mittag sind sie vollgeladen. Der dann produzierte Solarstrom trägt – Sie ahnen es – erfolgreich zu den vielen Negativstunden an der Strombörse bei.
Marktblinde Speicher verschärfen Netzspitzen. Das hat der Gesetzgeber erkannt. Flexibilität wird deshalb zur neuen Gestaltungsoption für ein sicheres, bezahlbares und klimaneutrales Stromsystem.
Und diese Flexibilität ist nicht mehr zu ignorieren: Fast zwei Millionen Batteriespeicher mit 22 Gigawattstunden (GWh) Kapazität wurden in Deutschland bis Ende des ersten Halbjahres 2025 laut Marktstammdatenregister installiert. Der schlafende Riese versteckt sich dabei in den vielen Heimspeichern. Anlagen mit einer Leistung bis zu 20 kW kommen auf 11,5 Gigawatt (GW) der Bruttoleistung und fast 18,3 GWh der nutzbaren Speicherkapazität.
Obstkonserven und Stromspeicher
Die Bundesnetzagentur hat das neue Verfahren wie das alte Gewächs Mispel genannt (ok, genau genommen nannte sie es "MiSpeL"). Zufall? Tatsächlich steht das Schlagwort für "Marktintegration von Speicherung und Ladepunkten". Betrachtet man sich aber in alter Bauernweisheit die Mispel näher, so hat sie ebenfalls wie Speicher einen Doppelcharakter.
Sie ist zwar nicht zugleich Erzeuger und Verbraucher, dafür aber Baum und Frucht. Interessanterweise ist die apfelähnliche Mispelfrucht – ähnlich wie zuvor gespeicherter Strom – auch erst nach Lagerung oder Frost genießbar. Außerdem eignet sich die Mispel ausgezeichnet zum Konservieren. Vergleichbar mit der Veredelung von Strom durch Speicherung ist die Mispel übrigens ideal für Marmeladen oder Liköre geeignet.
Wie also will uns die BNetzA die Speicher versüßen?
Die Bundesnetzagentur will zwei neue Modelle etablieren: erstens die Pauschaloption, die für Kleinanlagen mit einer Spitzenleistung von 30 kW vereinfachte gesetzliche Annahmen zugrunde legt. Diese sollen auch ohne aufwendige Messtechnik teilnehmen können und auf Basis einer pauschalen Einspeicherung vergütet werden.
Als zweites Modell wird die sogenannte Abgrenzungsoption vorgeschlagen. Das soll eine anteilige Inanspruchnahme von Förderung und Umlagesaldierung erlauben, sofern eine viertelstündliche messtechnische Abgrenzung des Stroms aus erneuerbaren Quellen erfolgt. Dies ist mess- und abrechnungstechnisch aufwendiger und eignet sich vor allem für größere Anlagen.
Beide Optionen ermöglichen eine parallele Optimierung von Netzeinspeisung, Eigenverbrauch und Netzbezug unter Beibehaltung von Marktprämien und Saldierungsprivilegien. Ein wichtiges Novum: Auch Ladepunkte sind in den Vorschlägen (anteilig) förderfähig.
Paradigmenwechsel – fast märchenhaft
Die geplanten Neuerungen bedeuten einen echten Paradigmenwechsel im Energierecht und können obendrein noch zur Akzeptanz der Energiewende beitragen. Einerseits profitieren BetreiberInnen durch gezielte Einspeisung in Hochpreiszeiten und Verbrauch in Niedrigpreisphasen. Das macht Investitionen in Speicher wirtschaftlich attraktiver und verkürzt Amortisationszeiten.
Andererseits werden Stromspeicher in ihrer wirklichen Funktion anerkannt, indem sie von passiven Verbrauchern zu aktiven Marktteilnehmern werden und durch die zeitliche Verschiebung des Verbrauchs Netzbelastungen verringern.
Gleichzeitig tragen Speicher zur Reduzierung von Redispatch-Maßnahmen und Abregelungen bei. Schließlich eröffnet die Gleichstellung von Ladepunkten mit Speichern erstmals die Möglichkeit, bidirektionale Ladekonzepte systematisch zu fördern.
Potenziale für das Stromsystem
Es wirkt fast zu schön, um wahr zu sein, denn über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte haben Speicher ihren Platz im regulatorischen System gesucht. Es wird auch noch Zeit dauern, bis aus dem ersten Aufschlag der Bundesnetzagentur angewandte Regulatorik wird. Immerhin: Das Eckpunktepapier soll noch vor dem Oktober kommen.
Wünschenswert wäre es, wenn Deutschland nicht bei Stromspeichern stehen bleibt. Alle Speicherarten, besonders auch Wärmespeicher, sollten einbezogen werden. Beispielsweise können innovative Abwärmenutzungs- und Speichertechnologien bei der Dekarbonisierung unterstützen.
Die gute Nachricht: Genau das hat die schwarz-rote Bundesregierung in der neuesten Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes auch vorgeschlagen. Denn nach der Novelle ist schließlich vor der Novelle.
Unsere Kolumnistin Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen.
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