Recht & Regulierung

BNetzA verschiebt Festlegung der Eigenkapitalverzinsung nochmals

Die Bundesnetzagentur hat die angekündigte Entscheidung über die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung (EKZ) für Strom- und Gasnetze um eine Woche auf den 20. Oktober verschoben.
14.10.2021

Es wird weiter um die Höhe der Eigenkapitalverzinsung gerungen. Die BNetzA verschob ihre Entscheidung hierüber nochmals um eine Woche.

Mit Spannung wartete die Branche auf die für den heutigen Mittwoch angekündigte Festlegung des EKZ für Strom- und Gasnetze für die kommende 4. Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Ursprünglich sollte die Entscheidung schon am 7. Oktober bekannt gegeben werden.

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