Die Internetseiten der Bundesnetzagentur dürften in den nächsten Tag gut besucht sein.

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Bild: © Picture Alliance/dpa

Wohin die Bundesnetzagentur in diesem Jahr beim Thema Netzentgelte steuert – und mit welchem Widerstand sie hierbei rechnen muss, wurde zwischen den Jahren noch einmal deutlich. In einem kurz nach Weihnachten veröffentlichten Interview mit der "Rheinischen Post" unterstrich Behördenchef Klaus Müller, dass er Photovoltaik-Anlagenbetreiber stärker an den Netzkosten beteiligen will. "Denn er [der Betreiber] profitiert von einem gut ausgebauten Netz, sowohl wenn er Strom verkauft als auch, wenn die Sonne nicht scheint", führte er aus. "Am Ende ist das auch eine soziale Frage."

Als ihm Jan-Uwe Dahnke, Vertriebsleiter beim Erneuerbaren-Start-up 1Komma5Grad, auf Linkedin einen "Anti-Solar-Schwung" unterstellte, kam es zu einer munteren Diskussion, an der sich auch Müller selbst beteiligte. Dabei zeigte der letzte Expertenaustausch des vergangenen Jahres zur Reform der Netzentgeltsystematik, die unter dem Schlagwort Agnes läuft, dass weite Teile der Energiebranche hinter einer größeren finanziellen Beteiligung von Solaranlagenbetreibern stehen.

2026 wird Agnes-Jahr

Die Agnes-Debatte wird die Agenda der Bundesnetzagentur im Energiebereich weiterhin bestimmen. Bis Jahresende soll die Reform stehen. Zunächst aber findet eine Reihe weiterer Expertenaustausche statt.

Am Mittwoch, 14. Januar, will die Bundesnetzagentur über dynamische Netzentgelte diskutieren. Gemeint sind Netzentgelte, die beispielsweise in Zeiten von Netzengpässen mit entsprechend höheren Preisen reagieren. Die 19-seitigen Orientierungspunkte der Behörde sind schon jetzt hier einsehbar. Die Bundesnetzagentur hält dynamische Arbeitspreise für sinnvoll, um ein netzorientiertes Nutzungsverhalten zu fördern.

Grundsätzlich sollen von Beginn an alle Netznutzer bis hinab zur Niederspannungsebene einbezogen werden, also auch kleine Unternehmen und Haushalte. Es könne allerdings je nach Aufwand vertretbar sein, die dynamische Entgeltkomponente in Mittel- und Niederspannung um wenige Jahre zeitlich versetzt einzuführen. Voraussetzung für dynamische Netzentgelte wären intelligente Messsysteme.

Für Freitag, 30. Januar, stehen Speichernetzentgelte auf der Agenda. Exakt drei Wochen später (20. Februar) geht es um die Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten. Denkbar sind etwa verpflichtende Baukostenzuschüsse, die Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu entrichten haben, oder Einspeisenetzentgelte. Beides in der Erneuerbaren-Branche umstritten. Am Dienstag, 10. März, endet der Reigen mit dem Thema Kostenwälzung. Näheres dazu will die Behörde in Kürze veröffentlichen.

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Neue Entwürfe zu Qualitätsregulierung

Feste Fristen gibt es auch für das Nest-Paket. Hinter dem Schlagwort Nest verbirgt sich die Neuregulierung von Strom- und Gasverteilnetzen. Die Festlegungen sind im Dezember mit einer Ausnahme final veröffentlicht worden. Jetzt geht es an die Umsetzung.

Die nächsten Tage dürften vor allem für Gasverteilnetzbetreiber – häufig sind das Stadtwerke – spannend werden. In der ersten vollständigen Woche dieses Jahres (5. bis 11. Januar) muss die Bundesnetzagentur mitteilen, welcher pauschale Effizienzwert für die kommende Regulierungsperiode im sogenannten vereinfachten Verfahren gilt. Ebenfalls wird bekanntgegeben, welche Netzbetreiber am vereinfachten Verfahren teilnehmen können – und wer verpflichtend am aufwändigeren Effizienzvergleich teilnehmen muss.

Wer am vereinfachten Verfahren teilnehmen darf und will, muss dies bis Ende März beantragen. Innerhalb von vier Wochen muss die Bundesnetzagentur oder die jeweilige Landesregulierungsbehörde die Teilnahme am vereinfachten Verfahren genehmigen. Heißt: Ende April dürfte Klarheit herrschen.

Kurz vor Weihnachten veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihren Festlegungsentwurf zur Qualitätsregulierung, dem noch fehlenden Nest-Teil. Die Regulierungsbehörde will künftig stärker die Energiewende-Kompetenz der Netzbetreiber messen und vergleichen. Beispielsweise sollen Netzbetreiber angeben, wie lange der Anschluss neuer Batteriespeicher oder Photovoltaik-Anlagen an ihr Netz dauert. Bis zum 6. Februar können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden.

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Am Freitag veröffentlichte die Bundesnetzagentur zusätzliche Dokumente zur Qualitätsregulierung. Aus ihnen geht hervor, welche genauen Daten die Behörde künftig von Netzbetreibern erheben will. Dabei geht es um Daten zu Kundenmanagement, Datenmanagement, digitale Prozesse und Anschlussbegehren von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladesäulen.

Mehr zu den Themen Agnes-Expertenaustausch und Qualitätsregulierung finden Sie auf dieser Internetseite der Bundesnetzagentur.

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