Bis zum 6. Februar können Verbände und Unternehmen zum Qualitätsregulierungs-Entwurf Stellung nehmen.

Bis zum 6. Februar können Verbände und Unternehmen zum Qualitätsregulierungs-Entwurf Stellung nehmen.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Netzqualität ist aus Sicht der Bundesnetzagentur mehr als hohe Netzstabilität und geringe Stromausfallquote. Dass sie die Energiewendekompetenz von Netzbetreibern belohnen will, hat sie früh im sogenannten Nest-Prozess angekündigt. Nest ist das Schlagwort für die Reform der Regulierung von Strom- und Gasverteilnetzen. Jetzt liegt der Festlegungsentwurf zur künftigen Qualitätsregulierung von Stromverteilnetzbetreibern vor. Ein Überblick über wichtige Punkte.

Was ist Energiewendekompetenz genau?

Die Bundesnetzagentur definiert die Energiewendekompetenz eines Netzbetreibers als "vorausschauende Umsetzung von Anforderungen, die die Transformation der Netzinfrastruktur über alle Netzebenen hinweg im Hinblick auf die Energiewende, Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit fördert." Verschiedene Kennzahlen sollen dies messbar machen.

Was bedeutet das für Netzanschlüsse?

Die Bundesnetzagentur will folgende Kriterien messbar machen:

  • Zusätzliche erneuerbare Energie (etwa Photovoltaik- und Windkraftanlagen): Gemessen werden soll das Verhältnis neu realisierter Netzanschlüsse pro Jahr zur Gesamtzahl aller Netzanschlussbegehren im selben Jahr.
  • Zusätzliche Verbrauchseinrichtungen und Speicher (etwa Wärmepumpen, Elektroladesäulen, Elektrolyseure, Batteriespeicher): Gemessen werden soll das Verhältnis neu realisierter Netzanschlüsse pro Jahr zur Gesamtzahl aller Netzanschlussbegehren im selben Jahr.
  • Minimierung der Dauer zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses für Erneuerbare-Energien-Anlagen (etwa Photovoltaik- und Windkraftanlagen): Gemessen wird, wie lange die Teilprozesse in Summe dauern.
  • Minimierung der Dauer zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses für Verbrauchseinrichtungen und Speicher (etwa Wärmepumpen, Elektroladesäulen, Elektrolyseure, Batteriespeicher): Gemessen wird, wie lange die Teilprozesse in Summe dauern.

Wie werden Netzbetreiber mit hoher Energiewendekompetenz belohnt?

In einem ersten Schritt will die Bundesnetzagentur vor allem Transparenz schaffen. "Ob sich daraus in weiteren Schritten Bonus- und Malus-Systeme ergeben, die sich auf die Erlösobergrenze auswirken, werden wir sehen", erläuterte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller im ZfK-Interview. "In anderen Ländern ist das bereits der Fall." Auch im Festlegungsentwurf wird hier auf eine weitere Festlegung verwiesen, die künftig kommen soll.

Wie wird die digitale Fitness von Netzbetreibern gemessen?

Die Bundesnetzagentur will die Digitalisierung von Netzbetreibern anhand verschiedener Kennzahlen bewerten. Im Zentrum stehen Daten zu digitalen Netzen (sogenannten Smart Grids), digitalen Prozessen und Systemen, Datenmanagement und Analyse sowie Kundenmanagement. Entsprechende Daten sollen dazu erhoben, verglichen und veröffentlicht werden. Am Ende sollen netzbetreiberindividuelle und überregionale Kennzahlwerte stehen – bis hin zu einem deutschlandweiten Digitalisierungsindex.

Was passiert mit aktuellen Kriterien der Qualitätsregulierung?

Wichtige Kennzahlen, die die Zuverlässigkeit des deutschen Stromverteilnetzes messen, bleiben bestehen. Das betrifft beispielsweise die Kennzahl Saidi für die Niederspannung, die die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung pro angeschlossenen Verbraucher innerhalb eines Jahres angibt. Selbes gilt für den Vergleichswert Asidi in der Mittelspannung.

Die Bundesnetzagentur berücksichtigt zudem beobachtbare Klimaveränderungen. Klimatische und seismologische Ereignisse und darauf beruhende Versorgungsunterbrechungen sollen zukünftig nur noch dann als "höhere Gewalt" betrachtet werden und damit unberücksichtigt bleiben, wenn diese nur einmal innerhalb von 50 Jahren auftreten. Dieses Vorgehen soll netzbetreiberseitig zu einer Reduzierung erhöhter Nachweispflichten führen und gleichzeitig einem erhöhten Verwaltungsaufwand entgegenwirken.

Wie reagiert die Energiebranche?

Der Energiewirtschaftsverband BDEW antwortete der ZfK, dass er weiterhin das Ziel befürworte, die Transformationsleistung der Netzbetreiber im Rahmen der Energiewende stärker sichtbar zu machen und anzureizen. "Das neue Regulierungsinstrument könnte jedoch einen erheblichen Bürokratieaufbau mit sich bringen, der unbedingt in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen muss", teilte eine Sprecherin mit.

Bastian Gierull, Chef des Energieversorger Octopus Energy Germany, begrüßte den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur ausdrücklich. "Ein effizienter und serviceorientierter Netzbetrieb ist Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Mit der Festlegung rückt die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber stärker in den Mittelpunkt", schrieb er. "Der Digitalisierungsindex und mehr Transparenz können ein großer Hebel für Innovationen sein. Es müssen jetzt aber auch wirksame Anreize gesetzt werden, die den Einsatz von Flexibilität durch Netzbetreiber belohnen."

Wie geht es weiter?

Interessensgruppen können bis zum 6. Februar 2026 Stellung zum Qualitätsregulierungsentwurf nehmen. Die finale Festlegung wird für die Monate danach erwartet.

Zu Beginn des nächsten Jahres will die Bundesnetzagentur zudem die Festlegung zur Datenerhebung konsultieren lassen. "Wie auch in diesem Jahr ist die Abfrage der Daten über das bewährte Monitoring geplant", schreibt sie.

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