Von eminenter wirtschaftlicher Bedeutung für die Strom- und Gasnetzbetreiber ist die Frage der Höhe des Eigenkapitalzinssatzes für Neuinvestitionen. Die Bundesnetzagentur hat einen Wert von 4,59 % für die vierte Regulierungsperiode (ab 2023 für Gas bzw. 2024 für Strom) zur Konsultation gestellt. Damit würde er gegenüber der aktuellen Regulierungsperiode um mehr als zwei Prozentpunkte sinken.
Becker Büttner Held (BBH) hat vom 13.-31.08.2021 unter Netzbetreibern eine anonyme Online-Umfrage durchgeführt. Diese beinhaltete Fragen nach den Auswirkungen auf die Finanzkraft und die Versorgungssicherheit im Angesicht der wachsenden Anforderungen durch den Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft. 225 Rückmeldungen repräsentieren ca. ein Fünftel der deutschen Netzbetreiber.
71 Prozent erwarten stärkere Verschuldung
71 Prozent erwarten aufgrund der Absenkung eine stärkere Verschuldung. Dabei zeigten die Antworten keine signifikanten Unterschiede zwischen der Größe der Netzbetreiber. Noch deutlicher fiel die Antwort auf die Frage aus, ob mit dem diskutierten Eigenkapitalzinssatz die Finanzierung der Energiewende darstellbar sei. 51 % haben das ganz entschieden verneint, weitere 23 % gehen ebenfalls davon aus, dass die Finanzierung nicht reiche.
Die Frage, ob speziell für Gasnetzbetreiber eine gesonderte Risikovergütung insbesondere aufgrund der klimapolitisch vorangetriebenen Wärmewende notwendig sei, bejahten ca. 83 % der Antwortenden. Die Zustimmungsquote war insbesondere unter den Betreibern kleinerer Gasnetze besonders hoch.
Fehlende Investitionsmittel – gefährdete Versorgungssicherheit
Die höchste Bandbreite an Antworten gaben die befragten Unternehmen in Bezug auf die fehlenden Investitionsmittel. Ein Teil der Unternehmen hat das eigene Geschäft betrachtet und (in Relation zur Netzlänge) zwischen „einer halben und mehreren Millionen Euro“ als fehlende Mittel angegeben. Andere haben sich an eine branchenweite Schätzung gewagt. Hier reichen die Antworten von 500 Mio. Euro bis zu einem dreistelligen Milliardenbetrag. Ein gewisser Cluster der Antworten ist im Bereich von 2 bis 10 Mrd. Euro mit einem Durchschnittswert von 6 Mrd. Euro zu finden.
Diese Einschätzungen korrelieren mit Aussagen des Beirates der Bundesnetzagentur. Dieser hat den Investitionsbedarf für den weiteren Aus- und Umbau allein bei den Stromverteilnetzen bis zum Jahr 2050 auf weitere rund 110 Mrd. Euro geschätzt; das sind heruntergerechnet auf die nächste Regulierungsperiode ca. 18 Mrd. Euro. 6 Mrd. Euro entsprächen daher bezogen auf Strom einem Drittel der notwendigen Investitionen, die fehlen werden.
Mehr als die Hälfte, nämlich 58 %, der Netzbetreiber gaben an, dass aufgrund geringerer Investitionen künftig Einschränkungen der Versorgungssicherheit zu erwarten wären. (hcn)



