Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den ersten Teil der Klage von zehn Kommunalversorgern und des Ökoenergieanbieters Naturstrom gegen den milliardenschweren Eon/RWE-Deal „in vollem Umfang“ abgewiesen. Der EU-Kommission könne bei der Genehmigung der Übernahme von Erzeugungs-Assets und des Handelsgeschäfts der Eon durch RWE im Rahmen des größer angelegten Asset-Tausches „kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“ angelastet werden, wie der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch mitteilte (Rechtssache T-312/20). Die Kläger können gegen das Urteil auf Rechtsfragen beschränkte Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen - allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
Die Versorger hatten Ende Mai 2020 Nichtigkeitsklage beim EuG gegen die im Herbst 2019 besiegelte Übernahme der Kraftwerks-Assets durch RWE erhoben. Dieser ersten Klage folgte Ende Januar 2021 noch eine weitere Nichtigkeitsklage der gleichen Gruppe gegen den zweiten Teil des Milliardendeals. Der Fokus dieser Klage liegt auf der ebenfalls von Brüssel durchgewunkenen Übertragung der von RWE gehaltenen Innogy-Anteile (Verteilnetze inklusive Westnetz, Endkundenvertriebsgeschäft, Energiedienstleistungen, Anteile an Regionalversorgern) auf Eon. Die mündliche Verhandlung dazu fand jüngst vor dem EuG in Luxemburg statt.
VKU: Wünschen uns genauere Prüfung der Argumentation
Der VKU habe als Verband die gerichtliche Überprüfung der Freigabeentscheidung unterstützt, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Mittwoch. „Wenn zwei ganz große Player in der Energiewirtschaft, die in der Vergangenheit Wettbewerber waren, zu einer Partnerschaft kommen, verändert das die grundlegende Architektur der Energiewirtschaft“, so Liebing.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichts müsse jetzt genauer analysiert werden. Aus Sicht des Stadtwerkeverbandes sei allerdings der Teil der Transaktion, der die Übernahme der Innogy durch Eon betreffe und der Gegenstand einer separaten Genehmigung der EU-Kommission gewesen sei, der wettbewerblich wichtigere. „Hier ist eine separate Klage anhängig, für die wir uns eine genauere Prüfung der Argumentation durch das Gericht wünschen.“
Gegen Urteil des EuG können Rechtsmittel eingelegt werden
Der Düsseldorfer Ökoenergieanbieter Naturstrom AG äußerte sich ebenfalls enttäuscht über das Urteil der Luxemburger Richter. Man werde die Urteilsbegründung im Einzelnen auswerten und darüber entscheiden, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werde, heißt es in einer Mitteilung. „Es kann nicht sein, dass sich die beiden deutschen Platzhirsche den Markt entlang der Wertschöpfungsstufen einvernehmlich aufteilen, um perspektivisch die mittelständischen Stadtwerke und unabhängige Anbieter wie uns an den Rand drängen zu können“, wird Naturstrom-Vorständin Kirsten Nölke zitiert.
Mit dem Urteil habe das Europäische Gericht nun im Sinne der Europäischen Kommission entschieden. In seiner Begründung stellten die Luxemburger Richter unter anderem darauf ab, dass die Behörde ausreichend geprüft habe, inwieweit die ohnehin starke Marktposition von RWE in der Stromerzeugung durch die Fusion weiter anwachse.
Naturstrom: Ausgangslage für uns war denkbar schwierig
„Wenn man als Naturstrom gegen die Europäische Kommission und zusätzlich indirekt gegen die von der Bundesregierung unterstützten RWE und Eon antritt, dann ist die Ausgangslage denkbar schwierig“, erklärte Nölke weiter. „Wir haben trotzdem für ein besseres Urteil im Sinne des Wettbewerbs, der Energiekund:innen und auch der Energiewende gekämpft. Denn von Anfang an war abzusehen, dass die Marktmacht von RWE in der Stromerzeugung zunehmen wird. Dies hat das Bundeskartellamt mittlerweile auch glasklar bescheinigt.“ (hil)



