Recht & Regulierung

Festlegungsverfahren zu Kosten des Messwesens eröffnet

Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren zur Anerkennung der Kosten für Netzbetreiber im Rahmen des Rollouts intelligenter Messsysteme eingeleitet. Bislang ist unklar, wie diese abgerechnet werden sollen.
11.10.2023

Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende eine neue Kostentragungsregel geschaffen.

Die Beschlusskammer 8 hat ein Festlegungsverfahren zur Anerkennung der Kosten für Netzbetreiber eingeleitet. Nötig gemacht hatte dies die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, die eine neue Kostentragungsregel geschaffen hat. Demnach werden Netzbetreiber an den Kosten für intelligente Messsysteme ab 1. Januar 2024 maximal in Höhe einer anteiligen Preisobergrenze nach § 30 MsbG beteiligt und dürfen diese in den Entgelten für den Netzzugang berücksichtigen.

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