Gastbeitrag von
Andreas Kolo, Thomas Möbius und Marcel Pongé
Geschäftsführer, Berater Energiewirtschaft und Senior-Berater
Betriebswirtschaftlich-Technische Unternehmensberatung für Energieversorger (BTU EVU)
Erfolge der Bundesnetzagentur
Vor der Liberalisierung der Energiemärkte bestand der Verdacht, die Versorger würden sich mit überteuerten Strompreisen zu Lasten der Konsumenten bereichern, sodass man die Märkte für neue Lieferanten öffnete, mit dem Ziel günstiger Preise. Damals lag der Strompreis bei 20 Cent/kWh. Vor zwei Dekaden wurde dazu die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ermächtigt, als Bundesnetzagentur und mit zusätzlich etwa 200 Kräften (Bundeshaushalt 2004: 60 Planstellen, 2005 folgten weitere 115) den Gas- und Strommarkt zu öffnen.
Die Marktöffnung verlief am Anfang zunächst schleppend. Als dann im Bereich Strom Yello/EnBW und im Bereich Gas E wie Einfach/Eon als bundesweite Anbieter auftraten, war das Eis gebrochen. Viele neue Lieferanten tummeln sich seither in den Netzen. Die Marktöffnung wurde erfolgreich vollzogen. Die Bonner Behörde setzt auf die neuen Marktteilnehmer, da diese bei höherer Wechselquote ein funktionierendes Marktgeschehen dokumentieren sollen und auch die Existenz der Behörde rechtfertigen.

Stadtwerke als sichere Rückfallebene
Es gibt jedoch eine Kehrseite dieser Erfolgsmedaille. Die Stadtwerke als klassische Versorger haben seither große Kundenverluste zu verkraften. Die Zuverlässigkeit und Versorgungssicherheit durch die neuen Lieferanten ist nicht stets gegeben, wie die Strompreisralley ab 2021 noch vor Beginn des Ukrainekriegs durch die anziehenden CO2- und Gaspreise gezeigt hat. Den Ausfall windiger Lieferanten, die unter anderem auch Vorkassenmodelle praktizierten, hatte die Bundesnetzagentur versäumt zu verhindern – Hauptsache Wechselquote.
Als die Börsenpreise durch die Decke gingen und sich die neuen Lieferanten aufgrund riskanter Börsenbeschaffungsstrukturen scharenweise verabschiedeten, erwartete die Bundesnetzagentur, dass die Stadtwerke die gestrandeten Kunden zu nicht kostendeckenden Preisen selbstverständlich aufnahmen. In Krisenzeiten konnte sich die Bonner Behörde auf die gescholtenen Stadtwerke verlassen. Mit dem Nest- und Agnes-Prozess besteht jetzt die Möglichkeit, die Stadtwerke als verlässlichen Marktpartner mit fairen Rahmenbedingungen auszustatten.
Neben der Marktöffnung kann als weiterer Erfolg der Bundesnetzagentur der einheitliche Lieferantenrahmenvertrag angesehen werden, der die Verhandlungsaufwendungen zwischen den Marktpartnern klar reduziert hat. Auch das von der Bundesnetzagentur aufgebaute Marktstammdatenregister ist ein Erfolg, auch wenn es deutlich verspätet bereitstand. Hier hat die Behörde in eigener Verantwortung erfahren, was es bedeutet, eine EDV unter Zeitvorgaben aufzubauen, wie es im Akkord von den Verteilnetzbetreibern und den Dienstleistern erwartet wird.
Der Artikel widmet sich im Weiteren den Schattenseiten der Bundesnetzagentur. Tiefe Einblicke in die Moral der Behörde lieferte bereits 2006 eine Untersuchung der Erstkalkulation des generellen energiesektoralen Produktivitätsfortschritts durch die Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte verschiedene Zeitreihen getestet und versucht, die Kombination mit den höchsten Einschnitten für die Verteilnetzbetreiber als die sachgerechteste Variante darzustellen. Der viel zu hohe Planwert von 2,54 Prozent beim generellen Produktivitätsfortschritt konnte damals wegen methodischer Fehler zu Fall gebracht werden, da unter anderem andere Zeitreihen angesetzt wurden, als im Begleitbericht ausgewiesen waren.
Aktuelle Ineffizienz der Bundesnetzagentur im europäischen Vergleich
Im Folgenden wird das Leistungs-/Kosten-Verhältnis der Bonner Behörde im europäischen Kontext betrachtet. Die Bundesnetzagentur wendet die sogenannte DEA-Dateneinhüllungsanalyse bei der Beurteilung der Effizienz der Verteilnetzbetreiber an. Wendet man die Methode auf die Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten selbst an, ergibt sich folgendes Bild.
Analog zum Vorgehen der Bundesnetzagentur haben wir die Leistungsparameter Verteilnetzbetreiber- und Lieferanten-Anzahl frei gewählt und diese ins Verhältnis zum Kostenparameter in Form der Personalstärke in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gesetzt. Je höher das Verhältnis, desto effizienter der Regulierer.
Die Regulierer auf der äußeren Hüllkurve gelten als effizient. Ineffiziente Regulierer können entweder durch Reduktion der Kostenparameter auf die Hüllkurve gelangen oder durch Steigerung der Leistungsparameter (beispielsweise Anzahl der Verteilnetzbetreiber erhöhen). Für die Bundesnetzagentur ergibt sich eine Effizienz von etwa 20 Prozent. Das heißt, das Personal der Bundesnetzagentur müsste nach ihren eigenen Methoden zum Beispiel in einer dreijährigen Periode um 80 Prozent abgebaut werden. Noch mehr Kräfte wären abzubauen, wenn die Bundesnetzagentur Ihre Strukturpolitik fortsetzt und kleine Verteilnetzbetreiber zur Geschäftsaufgabe/-zusammenlegung drängt, da die über Deutschland verteilten 900 kommunalen Verteilnetzbetreiber die Kennzahl der Bundesnetzagentur aktuell deutlich verbessern.
Eine genaue Aufschlüsselung, wieviele der 3200 Bundesnetzagentur-VZÄ exakt dem Energiebereich inklusive Querschnitts-VZÄ angehören, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht direkt eruieren. Aber auch, wenn man von nur einem Drittel des Personals für Energie ausgeht, bleibt die Bundesnetzagentur auf den hinteren Rängen. Vorteilhaft bei den gewählten Kennzahlen für die Bundesnetzagentur ist hingegen, dass von den 900 Stromnetzbetreibern originär lediglich etwa 300 aufgrund von Größe oder Organleihe direkt in der Kostenprüfung bei der Bonner Behörde sind, so dass sich die Kennzahl deutlich verschlechtern würde, wenn statt der 900 Verteilnetzbetreiber nur ein Drittel angesetzt würden.
Insofern nivellieren sich diese beiden gegenläufigen Faktoren aus, so dass das Benchmarkergebnis heranziehbar erscheint. Wer als Verteilnetzbetreiber klein ist und es bleiben will, muss leistungsfähig sein, proklamiert der Regulierer aus Bonn. Da kann überspitzt entgegnet werden, wer als Behörde groß ist und es bleiben will, muss auch leistungsfähig sein.
Die Bundesnetzagentur orientierte sich öfters am österreichischem Regulierungsrahmen. Warum nicht auch die Struktur der dortigen Regulierungsbehörden übernehmen? In Österreich gibt es mehrere Regulierungsbehörden, die für verschiedene Bereiche zuständig sind wie Telekommunikation und Post. Die E-Control ist die unabhängige Regulierungsbehörde für Strom und Gas. Statt in Summe 3200 Bundesnetzagentur-Kräfte an 46 Standorten, dann je 100 Leute für Strom und Gas, womit die Mitarbeiterausstattung etwa wie zu Beginn der Energieregulierung vorliegen würde. Wir brauchen einen großen Befreiungsschlag, um die deutsche Überregulierung abzubauen. Bürokratieabbau sollte hier und jetzt anfangen.
Probleme in allen Geschäftsfeldern der Bundesnetzagentur
Überall, wo die Bundesnetzagentur im Boot sitzt, gibt es Probleme, die uns noch Jahrzehnte beschäftigen werden. Das Bahnnetz ist marode mit gigantischem Investitionsstau und Verspätungen. Die Kennzahlen werden inzwischen so modifiziert, dass ein ausgefallener Zug als unverspätet unter den Tisch gekehrt wird. In der Telekommunikation liegen wir im weltweiten Vergleich weit zurück und haben noch immer kein flächendeckendes Glasfasernetz. Bis heute sind wir ein Entwicklungsland, was Internetgeschwindigkeit angeht.
Auch bei der Post steigen Porto und Beschwerden. Möglicherweise ist das Zusammenspiel von ohnehin schwerfälligen Großkonzernen in Verbindung mit überbordender Bürokratie in Form von zu groß gewählten Regulierer-Institutionen eine fortschrittshemmend lähmende Mischung. Im Strombereich sehen wir Rekordpreise für Haushalt und Industrie. Anstatt den Strompreis von 20 Cent/kWh für Haushalte wie zu Beginn der Regulierung abzusenken, sehen wir heute den doppelten Preis und dass, obwohl bereits die EEG-Umlage vom Strompreis in den Staatshaushalt umgesiedelt wurde. Der aktuelle deutsche Strompreis ist mit 40 Cent/kWh doppelt so hoch wie der EU-Median, was unsere Haushalte über 20 Milliarden Euro zusätzlich kostet. Deutschland braucht ein Regulierungserfolgscontrolling.
Drohende Netzzusammenbrüche
Tennet sieht zunehmend Herausforderungen für ein sicheres Stromnetz in Deutschland. Vor 20 Jahren musste der Übertragungsnetzbetreiber ein- bis zweimal im Jahr korrigierend ins Stromnetz eingreifen. Heute sind es mehr als tausendmal so viel Eingriffe im Jahr. Ausgleichsmaßnahmen gegen Engpässe im Stromnetz kosten sehr viel Geld, was am Ende über die Netzentgelte die Verbraucher belastet. Werden Windkraftanlagen im Norden angewiesen, ihre Leistung zu reduzieren, ist das finanziell zu kompensieren. Wegen fehlender Nord-Süd-Stromnetzdurchleitungskapazität fehlt diese Leistung im Süden.
Im Süden muss ein Ersatz bereitgestellt werden und auch diese Leistung ist zu bezahlen. Bei Solaranlagen seien Eingriffe nur bedingt möglich, weil viele Kleinanlagen nicht direkt ansteuerbar seien. Etwa die Hälfte der installierten Photovoltaik-Leistung, etwa 50 bis 60 Gigawatt, sei nicht regelbar. Das übersteigt zeitweise den Lastbedarf, so dass die Systemsicherheit in Gefahr ist. Auch Amprion warnt, Krankenhäuser müssten bei Dunkelflauten auf Notstrom ausweichen und vielleicht auch Operationen verschieben, Supermärkte ihre Läden schließen, Industriebetriebe vielleicht eine Produktionslinie pausieren. Blackout-Szenarien wie in Spanien sind nicht mehr auszuschließen.
Hat die Bundesnetzagentur bisher bereits genug für eine sichere Versorgung als eines ihrer Hauptziele getan? Um Blackouts im Sommer bei zu hoher PV-Einspeisung aus den derzeit überwiegend noch nicht steuerbaren PV-Hausdachanlagen zu vermeiden, empfehlen wir Day-Ahead-Einspeise-Prognosen durch die Verteilnetzbetreiber auf Basis lokaler Globalstrahlungsparameter. Die Übertragungsnetzbetreiber können dann die Werte der Verteilnetzbetreiber aggregieren und sehen frühzeitig Engpässe für den Folgetag. Die Prognosen könnten die bei den Verteilnetzbetreibern vorhandenen Energiedatenmanagement-Fachkräfte übernehmen.
Massive Belastungen der Verteilnetzbetreiber durch MaBiS-Hub
Bürokratieabbau ist zwar begrifflich in Mode und aller Munde, aber auch im Falle der Bonner Behörde ist das Gegenteil Realität. Statt weniger Bürokratie gibt es immer mehr Bürokratie. Die Behörde operiert nicht mehr wie zu Beginn mit etwa 200 Energie-Leuten von einer Zentrale in Bonn aus, sondern hat inzwischen 3200 Kräfte an über 40 Standorten als Behörden-Moloch aufgebaut, der Netzbetreiber mit Bürokratiethemen zeitlich stark beansprucht. Die Bundesnetzagentur hemmt Schlüssel-Aspekte für die Transformation der Energiewirtschaft.
Die Devise sollte lauten, Regulierung nur da, wo es Sinn hat und so schlank wie möglich aufstellen, um die Unternehmen nicht zu behindern. Die Bundesnetzagentur konfrontiert jedoch die Verteilnetzbetreiber seit Jahren mit zahlreichen regulatorischen Änderungen, die zum finanziellen Nachteil der Verteilnetzbetreiber sind, wie der aktuelle Nest- und Agnes-Prozess zeigt oder auch der fachlich höchstfragwürdige MaBiS-Hub, den die Behörde derzeit konsultiert. Der MaBiS-Hub-Plan geht unausgewogen/einseitig zu finanziellen Lasten der Verteilnetzbetreiber und muss gestoppt werden!
Er begünstigt Regelenergieanbieter wie EnBW und RWE, da die gesellschaftsrechtlich verbundenen Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW und Amprion, die möglicherweise den MaBiS-Hub betreiben sollen, die Höhe der Regelenergie beeinflussen könnten, zugunsten ihrer Regelenergie-Verbundunternehmen EnBW und RWE und zu Lasten der Verteilnetzbetreiber. Es wirkt fast wie ein finanzielles Geschenk der Bundesnetzagentur als Hauptverantwortlicher an EnBW und Co.
Warum schreitet das Bundeskartellamt nicht ein? Es könnte doch an diesem Punkt prophylaktisch intervenieren und nicht zuwarten, bis eine nachteilige Marktkonzentration und ein Regelenergiekartell eingetreten sind. Der MaBiS-Hub würde zudem ein Premium-Ziel für Hackerangriffe werden. Der vorgeschobene Hauptgrund Datenschutz zur Einführung des MaBiS-Hubs ließe sich minimalinvasiv und kosteneffizient mit dem aktuellen System erzielen. Die Bonner Behörde beschwört mantraartig, Sachargumente beeindrucken sie. Selbst gute Sachargumente aus der Branche wie beim MaBiS-Hub prallen jedoch nahezu unreflektiert ab. Die Bundesnetzagentur suggeriert lediglich Offenheit für Argumente und startet aufwendige Anhörungsverfahren. Am Ende ist das Fachliche egal und sie entscheidet im Monarchen-Stil wie bei den Kostenanträgen. Es werden nur an wenigen Stellen minimale Zugeständnisse gemacht, ansonsten wird ein fragwürdiger Kurs stets gehalten, resultierend aus der Machtposition heraus, in der sich die Bonner Behörde befindet.
Nutzlose Bürokratie
Die jährlich von den Verteilnetzbetreibern zu liefernden Daten für den Monitoringbericht beschäftigen eine VNB-Kraft vier Wochen, 160 Stunden mal 100 Euro Technikerstundensatz mal 900 Verteilnetzbetreiber macht 14 Millionen Euro Ressourcenverlust jedes Jahr. Daraus macht die Behörde selbst mit erheblichen Ressourcen einen Monitoringbericht, der belanglose Statistik liefert, ungelesen bleibt und zu keinen Handlungen führt. Was nützt das? Hier fehlt es an einer Rückkopplungsschleife, ob Vorgaben aus Gesetzen, wie diese Berichtspflichten, Nutzen stiften.
Strukturpolik gegen die Kleinen
Die Bundesnetzagentur hat zudem möglicherweise eine Hidden-Agenda und betreibt seit Jahren verdeckt, um nicht offen diskriminierend in Erscheinung zu treten, eine Strukturpolitik gegen die kleinen und mittleren Versorger, um größere Netzbetreibereinheiten herbeizuführen, damit möglicherweise die Landesregulierungsbehörden weniger Zuständigkeit haben und die Bonner Behörde neue Stellen einfordern und ihre Macht weiter ausbauen kann. Diese Strukturpolitik wird praktiziert durch eine hohe Taktung von Vorschriften bereits seit Jahren.
Damit werden kleinere und mittlere Stadtwerke diskriminiert, die keine größeren Teams vorhalten. Die Bundesnetzagentur will damit möglicherweise Kooperationen oder Zusammenschlüsse forcieren, um dann weniger, dafür größere Verteilnetzbetreiber für die neuen Bürokratievorhaben als Klienten zu haben. Die Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre soll auch die Landesregulierungsbehörden dazu bewegen, die Regulierungsaufgaben abzugeben und per Organleihe die Bundesnetzagetur zu beauftragen. Die Fülle und die Frequenz von Vorgaben könnte ein Hinweis sein, dass der Regulierer nicht ausgelastet ist und zu viel Personal vorhält.
Neuaufstellung der Bundesnetzagentur
Wir plädieren daher dafür, die Behörde in ihrer heutigen Form abzulösen/nicht mehr zu finanzieren. Stattdessen sollten analog zu den anderen EU-Mitgliedsstaaten kleinere, effiziente Regulierungsbehörden pro Branche geschaffen werden, die wieder dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt werden.
Die Bundesnetzagentur verschlingt jährlich eine Viertelmilliarde Euro an direkten Eigenkosten vor allem für Personal und ist mitverantwortlich für noch viel höhere Kosten/Folgeschäden, unter anderem die jährlichen Redispatchkosten von 3 Milliarden Euro (die die Netzentgelte verteuern) sowie zu hohe Strompreise durch den von der Bundesnetzagentur maßgeblich mitzuverantwortenden, schleppenden Netzausbau des Nord-Süd-Stromtransits und mangelnden Speicherzubaus.
Durch die von der Behörde ausgestalteten, unattraktiven Eigenkapitalzinsen lahmt der Netzausbau und sie fungiert als Investorenschreck und Ausbaubremse. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, das für den Ausbau der Energieinfrastruktur bis 2030 über 400 Milliarden Euro benötigt werden. Das notwendige Kapital sei vorhanden. Es kann jedoch nur mobilisiert werden, wenn ein verlässlicher Rahmen für langfristige Finanzierung, regulatorische Stabilität und gezielte Anreize geschaffen wird und die Risiko-Rendite-Profile von Transformationsprojekten attraktiv für Investoren werden. Aus der IDW-Studie geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Befragten einen Eigenkapitalzins nach allen Steuern in Höhe von mindestens sieben Prozent für angemessen halten, knapp 42 Prozent fordern 8 Prozent aufwärts.
Zum Vergleich: Aktuell liegt der im vergangenen Jahr angepasste Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen bei 6,74 Prozent vor Steuern. Die Bundesnetzagentur bleibt hinter den Möglichkeiten zurück, ein attraktives Investment für privates Kapital zu schaffen. 8 Prozent Rendite sind weltweit Standard bei Investitionen. Vielleicht sollte man sogar mit 10 Prozent Eigenkapitalzins arbeiten, um dem dringend überfälligen Netzausbau entsprechende Schubkraft zu verleihen, auch um die Risiken einer unberechenbaren Regulierungsbehörde einzupreisen. Mit einem Fond könnten auch alle Deutschen an der Rendite partizipieren, um die zusätzlichen Verbindungsleitungen und Energiesystemstrukturen zu finanzieren. Die Privatinvestitionen sinken seit einigen Jahren und könnten durch solch einen Infrastruktur-Fond angereizt werden.
Der Energieregulator hat die wichtige Aufgabe, zwischen den Interessensparteien eine ausgewogene Lösung zu finden. Er soll aber nicht Politik betreiben und Entwicklungen hemmen. Aktuell kann das Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr notwendige Reformen in diesem wichtigen Politikfeld direkt erlassen, da es teilweise auf die Zustimmung der unabhängigen Regulierungsbehörde angewiesen ist. Im Rahmen des Nest-Prozesses gab es Stimmen, die sich den Bundestag als Regulierer zurückgewünscht haben. Derzeit scheitert dies am Europäischen Gerichtshof, der meint, Netzzugang und Netzentgeltregulierung müsse in den Händen einer unabhängigen Regulierungsbehörde liegen. Daher die Behörde auf ein Mindestmaß verschlanken mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage, die anderen Beamten der Bundesnetzagentur an anderen Staatsstellen einsetzen.
Mangelhafte Nord-Süd Verbindungsleitungen
Die Bundesnetzagentur ist für die Genehmigung von Netzausbauprojekten zuständig. Erst nach über 10 Jahren gelang es mit der Nord A mit drei Gigawatt, gerade einmal eine Linie in Betrieb zu nehmen. Nach A-Nord ist Südostlink die zweite Gleichstromleitung, die vollständig genehmigt ist. Grund genug für die Bundesnetzagentur, den Fortschritt in einer Pressekonferenz zu feiern, obwohl Planung seit 2012 und erst nach katastrophal über zehn Jahren Baubeginn. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromtrassen sind zu komplex und zeitaufwändig.
Auch wenn die bisher geplanten Nord-Süd-Stromleitungen irgendwann fertig gestellt sind, werden nur unzureichende Strommengen mit beispielsweise drei Gigawatt Kapazität über A-Nord befördert. Wir brauchen dimensional viel mehr Nord-Süd-Kapazitäten, wenn von heute installierten 100 GW PV und 70 GW Wind bis 2045 laut Studien auf 400 GW PV/230 GW Wind ausgebaut werden soll. Das Problem der Trassen ist die Abstimmung mit einer Vielzahl von Eigentümern und Interessensgruppen. Besser wäre es daher, wenn bereits heute neue Leitungen ohne zeitraubende Abstimmungshürden geplant würden und zwar entlang bestehender und geeigneter Trassen von Autobahnen, Bahnstrecken und Gasfernleitungen.
Zukünftige Strombedarfsdeckung
Grob sollte langfristig PV in Verbindung mit Speichern vor allem im Sommer den deutschen Strombedarf und Windkraft in Verbindung mit Speichern den Bedarf vor allem im Winter decken; Durchleitung von überschüssigem Windstrom im Winter von Nord nach Süd und überschüssigem Sonnenstrom im Sommer vice versa. Wenn Verbrauch, Speicherung und Durchleitung zum Beispiel des Windstroms im Norden nicht reichen, dann Elektrolyse, um Wasserstoff für die Industrie/Kraftwerke zu erzeugen.
Bundesnetzagentur hatte Speicher strategisch nicht mitgedacht
Seitens der Bundesnetzagentur wurde die Wichtigkeit der Stromspeicher bei der bereits immensen Dimension an erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne nicht frühzeitig erkannt und mitgedacht. Mit einem großen Speicherportfolio und einem hinreichenden Trassenausbau kann in den kommenden Jahren wieder ein günstiger Strompreis erzielt werden, was wir als Industrieland brauchen. Die aktuelle Regierung hat wichtige Übergangssubventionen auf den Industriestrompreis zum Erhalt der Industriearbeitsplätze auf den Weg gebracht. Einen Hoffnungsschimmer in der Speicherthematik liefert die Bundesnetzagentur mit der aktuellen Konsultation "MiSpeL".
Damit soll ermöglicht werden, dass die Masse der (kleinen) Speicher, die eigentlich nur zur PV-Eigenbedarfsoptimierung angeschafft wurden, auch mit Graustrom genutzt werden können. Dafür kann man bei PV-Anlagen bis 30 kWpeak einen Pauschalansatz wählen, nachdem 500 kWh je kWpeak pro Jahr eingespeister Energie als aus der EEG-Anlage stammend angesehen werden. Die Vorgehensweise der Behörde in dieser wichtigen Speicherangelegenheit ist zwar zeitlich spät, aber lobenswert. Allerdings gibt es mit dem überkomplexen und praxisuntauglichen Ansinnen dynamischer Netzentgelte gleichzeitig Bestrebungen der Bundesnetzagentur, die Verunsicherung stiften und den Speicherzubau hemmen. Die Aufteilung PV im Sommer und Wind im Winter wird nur funktionieren, wenn sehr große Batteriespeicherkapazitäten vorhanden sind, mit den Facetten Großbatterien auf Verteilnetzebene, aber auch einer Vielzahl an Hausbatterien und E-Auto-Batterien.
Keine gesetzliche Einspeisevergütung
Das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt zukünftig, bei neuen PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr zu gewähren, was die Staatsfinanzen entlasten wird. Durch Abschaffung der EEG-Vergütung als Umlage über die Strompreise, belasten die Kosten derzeit den Staatshaushalt enorm mit circa 20 Milliarden Euro pro Jahr. Die Amortisationszeit einer kleinen privaten PV-Anlage beträgt in der Regel nur 5 Jahre, so dass es keiner Einspeisevergütung als zusätzlichen Anreiz mehr bedarf.
Auch eine Abschaffung der Ausfallvergütung auf neue Windkraftanlagen erscheint prüfenswert, um Redispatchkosten perspektivisch nicht weiter zu erhöhen und einen Anreiz zu schaffen, bei Windkraftanlagen Speicher zu ergänzen.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
- Beherzte Regulator-Reform: Die Bundesnetzagentur hat den Markt erfolgreich geöffnet. Es sollte nun eine neue Phase der Regulierung mit schlankeren Regulator-Strukturen folgen, auch um den Netzausbau zu beflügeln. Bürokratieabbau jetzt angehen. Keine Strukturpolitik gegen die kleinen Verteilnetzbetreiber mehr. Nutzlose und energiesystemsicherheitsgefährdende Bürokratieprojekte wie den MaBiS-Hub nicht weiterverfolgen. Mehr Lenkungsfunktion wieder zum Bundeswirtschaftsministerium, die Regulierer-Unabhängigkeit aus dem EuGH-Urteil auf das Wesentliche unter anderem bei Netzzugang beschränken.
- Energiewirtschaftliche Empfehlungen: Day-Ahead-Prognosen der nichtleistungsgemessenen PV-Einspeisung durch die VNB. Mehr Verbindungsleitungen Nord-Süd. Attraktive Eigenkapitalzinsen für einen schnelleren Ausbau und Möglichkeit für private Investoren, sich zu beteiligen. Speicher müssen massiv ausgebaut werden beziehungsweise auch eine marktliche Erschließung der vorhandenen Speicher ermöglichen. Keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr für Neuanlagen PV und Wind.
- Das Zuständigkeitsgerangel zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur bei den aktuell so wichtigen Weichenstellungen wird erhöht durch das EuGH-Urteil. Durch das EuGH-Urteil mit Unabhängigkeit der Bonner Behörde, kann der nationale Gesetzgeber, die für ein Industrieland wichtige Energiewirtschaft nicht mehr vollständig direkt steuern. Will das Bundeswirtschaftsministerium dringende Reformen in Gang setzen, kann die Bundesnetzagentur diese mindestens in wichtigen Teilen konterkarieren. Wichtige Kompetenzfelder der Bonner Behörde sollten dem Ministerium übertragen werden.
- Ein Energienetzregulator wird weiterhin benötigt, um die Netze als natürliche Monopole zu überwachen und die Interessen zwischen Netzbetreibern und Netznutzern auszutarieren. Die Regulierungsbehörde hat ihren Auftrag zu Beginn der Liberalisierung der Energienetze mit damals 200 Mitarbeitern und einer Zentrale erfüllt. Inzwischen ist sie zu einer massiven Bremse/Bürokratie-Krake geworden mit 3200 Mitarbeitern an 46 Standorten. Auf das ursprüngliche sinnvolle Niveau von 200 Kräften im Energiesektor an einem Standort zurückbauen. Eine zu groß gewordene Behörde wird sich von sich aus nicht reformieren können. Dazu am besten einen neuen schlanken Energieregulator durch den Bundestag gründen und die energiewirtschaftlichen Leistungsträger übernehmen.
- Dem österreichischen und schwedischen Beispiel folgend, Fokussierung auf die Energiebranche in einem neu zu gründenden deutschen Energieregulator. Alternativ sollte es eine klare Transparenz geben, damit ersichtlich ist, wie viele Stellen konkret im Energiebereich angesiedelt sind, um mit europäischen Nachbarn Effizienzvergleiche vornehmen zu können, um Entscheidungsgrundlagen für Bürokratieabbau zu erhalten.
- Je öfter eine Kostenprüfung vorgenommen werden muss, umso mehr Behördenpersonal wird benötigt, daher nicht wie im Bundesnetzagentur-Nest Prozess geplant, Regulierungsperioden von drei Jahren sondern die bisherigen fünf Jahre beibehalten.
- Die Bonner Behörde bindet selbst eine Viertelmilliarde Euro vor allem an Personalkosten und ist mitverantwortlich für die jährlich 3 Milliarden Euro Redispatch-Kosten, da der Netzausbau von den insbesondere norddeutschen Windparks gen Süden immer noch nicht geschafft wurde.
- Die Bundesnetzagentur vergrämt Stromnetzausbau-Investoren mit marktunüblich niedrigen Eigenkapital-Verzinsungen. Auskömmliche Eigenakpitalverzinsungen von zehn Prozent, um Investoren zum Netzausbau in Deutschland zu motivieren. Auflage eines Fonds, mit dem die Deutschen an dieser Rendite teilhaben können. Dies würde zwar zunächst kurzfristig einen Anstieg der Netzentgelte bedeuten, aber mittelfristig die Redispatchkosten eliminieren und den Erzeugungspreis senken.
- Die deutschen Haushalte zahlen bei Preisen von 40 Cent/kWh das Doppelte vom EU-Median, was über 20 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr entspricht. Die Bundesnetzagentur muss Rahmenbedingungen schaffen, um Ihrem Auftrag niedriger Strompreise nachzukommen, etwa durch mehr Nord-Süd-Verbindungsleitungen entlang bestehender Trassen (Auto, Bahn, Ferngas) sowie den Speicherausbau fördern und nicht hemmen.
- Rahmenbedingungen schaffen für einen massiven Ausbau der Stromspeicher bei Haus- und Autobatterien sowie Großbatterien auf Verteilnetzebene. Daneben sollten die vorhandenen Haus- und Autobatterien durch ein einfaches Modell marktdienlich eingebunden werden.
- Keine weitere Strukturpolitik und Diskriminierung der Stadtwerke durch hohe Frequenz an sinnlosen Änderungen, zum Beispiel Fallenlassen des angedachten MaBiS-Hubs, der ein Regelenergie-Kartell begründen könnte und eine hohe Gefahr für die nationale Energiesicherheit aufgrund möglicher Hackerangriffe darstellen würde.
- Beendigung der gesetzlichen Einspeisevergütung sowohl für PV als auch für Wind. Mit einem Ausschleichen der EEG-Förderung wird der Staatshaushalt langfristig um ca. 20 Milliarden Euro jährlich entlastet.
- Um Blackouts im Sommer bei zu hoher PV-Einspeisung aus den derzeit überwiegend noch nicht steuerbaren PV-Hausdachanlagen zu vermeiden, empfehlen wir Day-Ahead-Einspeise-Prognosen durch die Verteilnetzbetreiber auf Basis lokaler Globalstrahlungsparameter. Die Übertragungsnetzbetreiber können dann die Verteilnetzbetreiber-Werte aggregieren und sehen frühzeitig Engpässe für den Folgetag. Die Prognosen könnten die bei den Verteilnetzbetreibern vorhandenen Energiedatenmanagement-Fachkräfte übernehmen.
Eine umfassende Regulierer-Reform könnte Deutschland von Platz 1 mit den höchsten Strompreisen wieder in eine angemessene Preisregion befördern, wenn endlich ausreichend Speicher zugebaut würden und die Investoren und Netzbetreiber attraktive Eigenkapitalzinssätze vorfinden würden. Dann würde der Netzentgeltanteil vielleicht zwischenzeitlich um einige Cent je kWh steigen, der Endpreis aber möglicherweise perspektivisch wieder auf europäisches Mittelmaß sinken. Wir alle wollen günstige Energie. Die Technologien sind da. Wir dürfen uns bei der Umsetzung nicht im Weg stehen. Bürokratieabbau ist dringend dran!



