Recht & Regulierung

Lambrecht: Gesetz für fairere Verträge noch nachschärfen

Wenn Einkünfte wegbrechen, würden lange Vertragslaufzeiten zum Problem, so die Bundesjustizministerin. Die Union sieht zusätzlichen Nachbesserungsbedarf.
26.02.2021

"Viel zu häufig beobachten wir undurchsichtige Verträge, versteckte Kosten und Überrumpelungen am Telefon", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht angesichts der Corona-Krise Nachbesserungsbedarf am Gesetz für fairere Verbraucherverträge. Die Pandemie zeige, dass lange Vertragslaufzeiten zum Problem würden, wenn Einkünfte wegbrechen, erklärte sie am Freitag. «Ich hoffe daher sehr, dass wir das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nachschärfen.» Das Gesetz hat auch signifikante Änderungen für den Energievertrieb.

Das Gesetz für faire Verträge sieht vor, dass Laufzeiten von Verträgen etwa für Handys, Streamingdienste oder Fitnessstudios begrenzt und Kündigungsfristen verkürzt werden. Ursprünglich wollte Lambrecht generell nur Vertragslaufzeiten von einem Jahr erlauben, im Gesetz ist nun allerdings ein Kompromiss vorgesehen: Zwei Jahre Vertragslaufzeit sollen erlaubt sein, wenn der Kunde parallel ein Angebot für einen Ein-Jahres-Vertrag mit gleicher Leistung bekommt, der nicht viel mehr kostet.

Wahlfreiheit für die Verbraucher

«Viel zu häufig beobachten wir undurchsichtige Verträge, versteckte Kosten und Überrumpelungen am Telefon», sagte Lambrecht zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Soziale Marktwirtschaft bedeute auch faire Marktbedingungen und Wahlfreiheit für die Verbraucher.

Die Union sieht Nachbesserungsbedarf bei online geschlossenen Verträgen. Hier müsse eine unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit geschaffen werden, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak. «Es kann nicht sein, dass Verträge zwar mit einem Klick geschlossen werden können, die Kündigung des Vertrages dann aber sehr kompliziert ist oder sogar schriftlich erfolgen muss.» (dpa/hoe)